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Nach Elternzeit ohne Job wieder schwanger - was kann man noch erhalten?

Jojo80
Jojo80
26.08.2015 | 34 Antworten
Hallo!
Ich habe mich nun lange durch diverse Foren durchgelesen aber nichts ähnliches gefunden - vielleicht wisst Ihr Rat!?

Fall:

Die Elternzeit endet im November'15 nach 21 Monaten (2 Jahre genommen aber wird leider anders berechnet von der Elterngeldstelle).
Kind kommt im November '15 in die KiTa.
Mutter ab November '15 auf Jobsuche, da letzter Vertrag kurz vor der Geburt auslief und nicht verlängert wurde und nimmt Arbeitslosengeld in Anspruch bis sie was neues in TZ findet.
Der Anspruch besteht für 12 Monate.
Mutter wird (beispielhaft) im Februar'16 schwanger und hat noch keinen Job gefunden.

--> Muss sie weiterhin für den Arbeitsmarkt offen bleiben auch wenn sie zB bei der 2. SS wieder sehr starke Übelkeit hat oder muss sie sich wieder ein Attest vom Gyn holen?

--> Wieviel Elterngeld bekommt sie bei bisher gezahlten 600 € Arbeitslosengeld pro Monat? (Mindestsatz von 300 €? Oder ein paar dazuberechnete Euro mehr..)

--> Und wenn sie tatsächlich bis zur Geburt des 2. Kindes die 12 Monate keinen neuen Job gefunden hat in denen sie Arbeitslosengeldanspruch hatte, der Arbeitslosengeldanspruch von 600€ pro Monat erloschen ist und sie aufgrund des Gehaltes ihres Ehemannes kein weiteres Geld erhält und sich somit freiwillig krankenversichern muss:

Wieviel Elterngeld steht ihr zu?
Wie lange kann sie in Elternzeit gehen?
Kann sie das Elterngeld sofern es das Minimum von 300€ sein sollte auch auf 2 Jahre oder gar 3 Jahre splitten oder ist das nicht möglich ohne einen Arbeitgeber?

Hierbei ist die wichtigste Frage nicht das Kindergeld an sich, sondern das die Mutter in der Zeit in der sie ELterngeld erhält auch gesetzlich krankenversichert ist.

Denn erhält sie nach dem Arbeitslosengeld keine Stütze mehr vom Staat aufgrund des minimal höheren Gehaltes ihres Mannes (wenige Euro über dem Höchstsatz), muss sie sich freiwillig versichern und das ist mit 350 € sehr hoch. Sie ist nicht in der Familienversicherung drin, da der Mann privat versichert ist und eine Versicherung über seine private 450 € im Monat kosten würde, aufgrund der vergangenen gesundheitlichen Probleme seiner Frau.

Es sind einige Fragen aber ich werde in dieser Fallform im Netz einfach nicht fündig und bitte daher hier um etwas Hilfe/ Aufklärung ohne jetzt zu Pro Familia gehen zu müssen oder die Elterngeldstelle anzufragen, da man ja doch häufig missmutig beäugt wird, weil man als arbeitsfaul oder geburtsgeil hingestellt wird, dabei habe ich jahrelang gearbeitet und meinen Familienwunsch hinten angestellt und nun möchte ich nicht unbedingt 60 sein, wenn mein 2. Kind seinen 20. feiert. (Dabei verurteile ich keine älteren Mütter nur ist es meine persönliche Entscheidung)

Lieben Dank nochmal vorab für sachliche Antworten.
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34 Antworten

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1 Antwort
1. Für den Arbeitsmarkt steht man zur Verfügung, bis die Zeit zum Mutterschutz ist. Außer man bekommt ein Attest, besser noch BV, vom FA 2. Mehr als 300 Euro Elterngeld wird es wohl nicht geben, da die letzten 12 Monate ausschlaggebend sind und hat man keinen Job, gibt es Nichts zu berechnen. 3. a: Immer noch nur 300 Euro b: Du bist dann beim Jobcenter/Arbeitsamt registriert, auch wenn dein Mann "zu viel" verdient. Bis zum 3. Geburtstag des letztens Kindes sagen die Nichts. So lang darf man zu Hause bleiben. Ab dem 3. Geburtstag muss man dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen c: Soweit ich weiß, greift da das ElterngeldPlus und ohne Arbeit kann man das wohl nicht Splitten. Da müsstest dich vielleicht noch mal auf der entsprechenden Website informieren.
xxWillowXx
xxWillowXx | 26.08.2015
2 Antwort
puh das ist eine komplizierte Frage, würde das direkt einen Fachmann fragen
ManuelaMutter
ManuelaMutter | 26.08.2015
3 Antwort
Hallo ! Das Elterngeld plus kannst du über 2 Jahre mit 150 Euro monatlich splitten, sofern kein Mutterschaftsgeldanspruch besteht. In der Zeit bist du über das Elterngeld beitragsfrei krankenversichert, sofern du dann noch pflichtversichert bist.
Emergenzy
Emergenzy | 26.08.2015
4 Antwort
Die freiwillige KV kostet um die 160 Euro, nicht 350 Euro
oohibiscusoo
oohibiscusoo | 26.08.2015
5 Antwort
Ich denke mal, dass du nicht mehr wie die 300 € Elterngeld bekommen wirst. Die Höhe richtet sich ja nach dem Einkommen und du hattest ja keins. Ich bin auch in Elternzeit schwanger, habe einen unbefristeten Vertrag, bekomme zwar Mutterschaftsgeld, aber dann nur die 300 € weil ja kein Verdienst da ist, der als Grundlage hergenommen werden kann. Wenn du dich nicht mit deinem Mann familienversichern kannst ist eine sinnvolle Option das Elterngeld auf 2 Jahre zu splitten. Wie schon gesagt wurde, bleibt du einfach beitragsfrei versichert. Das übernimmt der Bund in dieser Zeit.
Haselmaus123
Haselmaus123 | 26.08.2015
6 Antwort
@oohibiscusoo In meinem Fall kostet sie 350 € - das wurde mir bereits mehrfach telefonisch und auch persönlich bestätigt, da ich es nicht glauben wollte. Aufgrund meiner damaligen Krankheitsgeschichte so deren Antwort.
Jojo80
Jojo80 | 26.08.2015
7 Antwort
Vielen Dank ersteinmal für Eure Antworten! So wie ich das herauslese, ist es jedoch nur möglich auf 2 Jahre zu splitten und sollte ich ein 3. Jahr Elternzeit haben wollen, so müsste ich mich freiwillig versichern. Richtig? An welche Stellen kann man sich da genau wenden mit meinen ganzen Fragen? Ist Pro Familia die einzig gute und sinnvolle?
Jojo80
Jojo80 | 26.08.2015
8 Antwort
Ich hab direkt bei der AOK angerufen, bei der ich versichert bin. Weil ich stundenlang im Internet gesucht hab, aber auch nicht wirklich schlau wurde, was mir zusteht und was nicht. Die waren ganz freundlich und anschließend weiß man bescheid. Ob dich das Jobcenter während der Schwangerschaft in Ruhe lassen wird?? Sagen wir mal so, schwanger wirst du nicht so leicht zu vermitteln sein. Vielleicht musst du gar keine Bewerbungen schreiben
Haselmaus123
Haselmaus123 | 26.08.2015
9 Antwort
Ja, im 3. Jahr müsstest du dich dann wohl freiwillig versichern, sofern kein Jobcenter Bezug ist, dann zahlen die das ja.
Emergenzy
Emergenzy | 26.08.2015
10 Antwort
@Haselmaus123 Ähm doch, schwanger MUSS man Bewerbungen schreiben und auch bei Jobangeboten vorstellig werden. Da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen. Mir wurde aber, weil mein Arzt das nicht so pralle fand ein BV ausgestellt. Auch das Jobcenter möchte ein BV haben.
xxWillowXx
xxWillowXx | 26.08.2015
11 Antwort
Mit geht es auch so. Ich bin auch in meiner Elternzeit wieder schwanger geworden. :) Ich dachte bis eben, also bis ich das gelesen habe, dass das alg angerechnet wird als Einkommen . Bin ziemlich geschockt muss ich sagen. Das ist eine schweinerei ich habe ewig versucht schwanger einen Job zu bekommen aber sobald das die Leute hören ist man raus! Auch die beim Jobcenter haben gesagt ich soll ruhig welche schreiben aber die werden mich bis zum Mutterschutz in Ruhe lassen, weil die wissen wie schwer es ist etwas zu finden!! Ich hatte einen 450€ Job aber da mein kleiner sich in der Kita schwer tut habe ich diesen nicht machen können!! : ( So naja ich finde es so langsam echt ziemlich scheisse wie Schwangere und Mütter behandelt werden!! Die 150€ betreuungsgeld werden gestrichen aber Milliarden in andere Länder stecken das geht! Das regt mich so auf, sorry musste mal raus! Man wird noch dafür bestraft das man für seine Kinder da sein will! Aber naja was will man erwarten. Bevor man hier im Land hilft bekommen erstmal andere!!
melina87
melina87 | 26.08.2015
12 Antwort
ihr stehen nurnoch die 300€ für 1 jahr zu. elternzeit kann sie die vollen 3 jahre nehmen, wenn sie will. zusätzlich erhält sie nichts, es sei denn das einkomen reicht für die familie nicht aus, dass sie zusätzlich hartz 4 brauchen. krankenversichern kann sie sich beim ehemann in der familienversicherung.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.08.2015
13 Antwort
achso und das amt verlangt atteste auch in der schwangerschaft, wenn sie dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht . währenddessen ist dann aber auch alg 1 gestrichen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.08.2015
14 Antwort
@Triskel7912. Die 300 Euro für ein Jahr stehen ihr zu, jedoch kann sie die auch für 2 Jahre mit 150 Euro nehmen, das ist das Elterngeld Plus. Sie darf nur innerhalb der 24 Monate keine Arbeit über 30 Std pro Woche aufnehmen, da dann die Anspruchsvorraussetzungen für das neue Elterngeld Plus wegfallen, und es damit endet. Ich arbeite beim Elterngeld, daher weiss ich da genau bescheid. Krankenversicherung ist dann auch frei.
Emergenzy
Emergenzy | 26.08.2015
15 Antwort
ajo elterngeld plus is neu, das kenn ich nich
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.08.2015
16 Antwort
@Emergenzy Hier geht es ja darum, wenn sie NICHT arbeitet. Hat sie direkt rein geschrieben. Kann man da auch über's ElterngeldPlus gehen oder kann man da nur 1 Jahr voll?
xxWillowXx
xxWillowXx | 26.08.2015
17 Antwort
Kann sie nicht noch 1 jahr Elternzeit bei der kk angeben? es stehen ihr 3 jahre zu dann ist sie doch noch versichert das arbeitamt braucht sie dann doch nicht
blaumuckel
blaumuckel | 26.08.2015
18 Antwort
Auf Elterngeld Plus hat jeder Anspruch, ob vorher gearbeitet, oder nicht. Nur eben die 300 Euro als Halbierung und damit im Elterngeld Plus Bezug für 2 Jahre. Nach den 2 Jahren muss sie KK definitiv selber zahlen.
Emergenzy
Emergenzy | 26.08.2015
19 Antwort
@blaumuckel das Problem ist, dass sie arbeitslos is, wenn das 2. Kind geboren ist.. Anspruch auf elternzeit haben nur leute, die eben einen Job haben auch wenn alg1 ne lohnersatzleistung is, steht ihr als arbeitslose, die sie ja dann nunmal ist, keine elternzeit zu wohl aber eben elterngeld und während des bezuges von elterngeld, wäre sie dann auch beitragsfrei weiter versichert inwiefern man das neue elterngeld splitten kann als arbeitslose weiß ich nicht . < da würd ich auf jeden fall mal bei der zuständigen elterngeldstelle nachaken . während des bezuges, egal ob er nun 1 oder 2 jahre dauert, wäre sie aber beitragsfrei weiter versichert nur eben danach dann nicht mehr, wenn sie, sofern ne Splittung auf 2 jahre möglich is, das 3. jahr auch noch zuhause bleiben will, eben weil ihr elterngeldbezug dann endet die elternzeit beantrage ich ja beim AG..den hat sie aber nicht und das amt ist auch nicht ihr Arbeitgeber, auch wenn sie von denen im ALG1 bezug steht elterngeld is ja auch ne lohnersatzleistung..hab ich nen Job, beantrage ich die elternzeit ja bei meinem AG und nich bei der elterngeldstelle. das jahr/ die jahre, in dem sie kein elterngeld mehr bezieht, aber dennoch zuhause bleiben will, muss sie sich freiwillig versichern in der GKV liegt der Mindestsatz bei um die 150€/ Monat wenn ihr kein ALG2 zusteht , bleibt ihr nichts anderes übrig als die freiwillige Versicherung inwiefern es da Unterstützung, betreffend nur der beiträge für ne Versicherung, seitens des amtes gibt, weiß ich nicht ums erkundigen wird sie nich herum kommen und da wären mir irgendwelche blöden blicke oder Kommentare auch egal..@Jojo80, du weißt es doch besser und bist niemandem Rechenschaft schuldig, warum, wieso, weshalb, du wann und wieviel kinder bekommst .
gina87
gina87 | 27.08.2015
20 Antwort
@gina87 ich meine sie soll jetzt noch 1 jahr dranhängen so das diese elternzeit nicht 2015 endet sondern 2016. ob das die kk mitmacht weiß ich nicht aber nachfragen kann man ja das arbeitsamt bräuchte sie ja nicht, zumindest aus geldsicht es geht hier nur um die versicherung in der elternzeit ist man ja dann versichert leider weiß ich nicht wie weit die versicherungen da mitspielen nur hätte sie direkt 3 jahre beantragt , hätte sie nun nicht das problem.einfach mal ganz lieb nachfragen .
blaumuckel
blaumuckel | 27.08.2015
21 Antwort
@blaumuckel wenn sie aber arbeitslos is, hat sie keinen Anspruch auf elternzeit . genau das is ja das Problem klar könnt sie sagen, sie hat ein recht auf 3 jahre und bleibt noch 1 jahr zuhause mitm Kind..nur, dann hat sie auch keinen Anspruch auf ALG1 . dann bliebe nur noch ALG2, sodenn sie welches kriegen würde, was sie aufgrund des einkommens ihres mannes ja schon verneint hat . auch dann müsste sie sich freiwillig versichern Anspruch auf elternzeit haben nunmal nur leute, die arbeiten gehen . ich beantrage die elternzeit ja nich bei irgendnem amt, sondern bei meinem AG und den hat sie eben nicht . streng genommen biste als arbeitslose nich in elternzeit, sondern arbeitslos zuhause mit elterngeldbezug, der entweder ausreicht, oder durch ne stütze von ALG2 oder Kindergeldzuschlag und Wohngeld aufgestockt wird..während des elterngeldbezuges, sind sie beitragsfrei weiterversichert . endet der Elterngeldbezug bei arbeitslosen nach 1 oder 2 jahren, je nachdem wie mans nun aufgeteilt hat, und sie bleiben weiterhin zuhause bis das Kind 3 jahre alt is, müssen sie sich freiwillig versichern, wenn ne Familienversicherung ausgeschlossen is und auch keine Leistungen vom amt bezogen werden, weil Partner zb zuviel verdient.. hätte sie nen Job, könnt sie die elternzeit auf ein 3. jahr verlängern und würde dann in der zeit ein weiteres mal schwanger werden, wo sich dann die elternzeit des 2. kindes anschließen würde, wo sie bis zum ende dieser, beitragsfrei versichert wäre
gina87
gina87 | 27.08.2015
22 Antwort
@gina87 sie hatte ja eine arbeit sie ist ja in elternzeit Ich frage mich wie sie jetzt gerade versichert ist? da der vertrag kurz vor der geburt endete ist sie nun noch beitragsfrei versichert? oder müsste das ganze nicht schon übers amt laufen ? deshalb meine ich das sie mal lieb bei der kk nachfragen soll . wenn sie noch beitragsfrei bei der kk ist und sie es noch 1 jahr verlängern?
blaumuckel
blaumuckel | 27.08.2015
23 Antwort
@oohibiscusoo Also, entweder ist sie über ihren Ehemann familienversichert oder falls das nicht möglich ist als ihr Einkommen = Berechnungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag genommen. Und je nach dem wie hoch das ist bist du schnell bei 200 € aufwärts.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.08.2015
24 Antwort
@blaumuckel aus ihrem text lese ich heraus, dass sie noch elterngeld bis November 2015 bekommt . bis dahin is sie beitragsfrei in der KK versichert da ihr Arbeitsverhältnis ja nicht ruht, sondern während der Schwangerschaft auslief, gilt sie als arbeitslose.. sie hat ja keinen AG mehr, bei dem sie elternzeit beantragen/verlängern kann im bezug von elterngeld war/is sie noch beitragsfrei versichert, danach, sodenn sie noch zuhause bleibt, muss sie sich selber versichern, wenn sie vom amt nichts bekommt auch das was MiriamEvelyn sagt stimmt..da hab ich im ersten Moment nicht dran gedacht..die hälfte des familieneinkommens wird genommen, was, solange sie kein einkommen hat, ja nur das des mannes ist..abzgl. von Freibeträgen für kinder, macht das dann summe x, wonach die freiwilligen beiträge berechnet werden wären sie jetzt unverheiratet, wäre es vermutlich nur der Mindestbeitrag von um die 150€/Monat.. einfacher wäre es natürlich, wenn er gesetzlich versichert wäre, wodurch sie dann problemlos mit den kindern in die Familienversicherung rutschen würde
gina87
gina87 | 27.08.2015
25 Antwort
@gina8 sehr kompliziert alles @jojo80 ich würde vom arbeitsamt fern bleiben zumal der mann nicht schlecht verdient entweder selbst einen minijob annehmen , da das kind ja eh in den kindergarten geht oder zuhause bleiben und eben freiwillig versichern, sofern der mann nicht gestzlich versichert sein möchte. wohngeld würde ich versuchen einfach mal antrag abgeben und gucken mehr wie ein ja oder nei kommt da nicht. sollte das 2 kind dann mal da sein einen neuen antrag einreichen.
blaumuckel
blaumuckel | 27.08.2015
26 Antwort
@blaumuckel so einfach is es auch nich aus der PKW in die GKV zu wechseln . entweder man wird arbeitslos, bezieht dann entsprechende Gelder vom amt und is über die dann in ner gesetzlichen drin und man kann die PKV kündigen, oder man nimmt, wenn man zuvor selbstständig war und in der PKV war, ne SV-Pflichtige Beschäftigung auf und kündigt dann im gleichen Atemzug die PKV und geht in die GKV ab, ich glaub 55 wars, geht ein wechsel gar nich mehr, egal wie die Arbeitsverhältnisse nun sind ich hab das damals bei meinem vater mitgemacht..jahrelang selbstständig und in der Privaten gewesen..warum auch immer..vorher war er in der freiwilligen GKV, aber da lockten wohl die vermeintlich günstigen Beiträge, die aber eben von jahr zu jahr stiegen, obwohl nichts war der wär da so ohne weiteres nich rausgekommen.. als er die Firma verkaufte, in der er aber weiterhin blieb, nur eben als SV-Pflichtiger Arbeitnehmer, war das das erste, was ich gemacht hab..die Private gekündigt und ab in die gesetzliche..wäre er über 55 gewesen, wärs nich mehr möglich gewesen
gina87
gina87 | 27.08.2015
27 Antwort
@gina87 was das angeht . keinen plan interessiert mich auch nicht , hab ich eh nie im leben was mit zutun ich bin und bleib "poppelige" gesetzlich versichicherte ich kann nur sagen wenn es nicht unbedingt nötig ist, bitte fern bleiben vom arbeitsamt selber etwas dazu verdienen oder wohngeld mich würde ja interessieren was der mann verdient!? ob sich dieses hin und her lohnt. arbeitsamt wirklich notwendig?
blaumuckel
blaumuckel | 27.08.2015
28 Antwort
@blaumuckel naja wenn sie sagt sie würde nach dem ALG1 nichts mehr kriegen, weil er minimal überm satz liegt für ALG2 . was genau da für Einkommensgrenzen sind, weiß ich nicht . zumal sich die ansprüche bzw der bedarf bei weiteren kindern ja auch wieder ändert, da ja dann wieder ne Person mehr im Haushalt lebt, die versorgt werden muss würde sie nur nen Minijob annehmen, müsste sie sich auch da freiwillig versichern, da ein Minijob auf 450€ Basis keine SV-Pflichtige Beschäftigung in dem sinne ist vom amt kommt nichts, wo ein Minijob eben ein zuverdienst wäre, ne Familienversicherung schließt sich auch aus, weil der Mann privat versichert is..ergo müsste sie sich auch da freiwillig versichern
gina87
gina87 | 27.08.2015
29 Antwort
@gina87 deswegen frag ich ja weiß da auch nicht bescheid mit dem minijob weiß ich klar muss sie sich dann auch freiwillig versichern doch dann kommt auch etwas geld zusätzlich rein. ich weiß ja nicht wie diese versicherung auf das einkommen einschlägt? ich hatte damals als meine kleine 1 jahr war auch etwas gearbeitet in meinem betrieb. wurde dann wieder schwanger und da gab es anschließend auch theater mit der kk Thema Mutterschaftsgeld. hätte ich mich selber nicht etwas schlau gemacht . hätte ich die aussage, vom meinem berater hingenommen und nichts bekommen. @jojo80 arbeitsamt ist immer anstrengend! wieso musst du 350€ zahlen, habe da was von ca130€ gelesen ohne einkommen? hast wenn auch nicht lange zeit, darfst nicht länger wie 3 monate aus der kk raus sein
blaumuckel
blaumuckel | 27.08.2015
30 Antwort
@blaumuckel weil ihr mann nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehört http://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/freiwillige-krankenversicherung-beitragspflichtige-einn-8-beruecksichtigung-des-ehegatten-einkommens_idesk_PI434_HI2303334.html
gina87
gina87 | 27.08.2015

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18.02.2013 | 11 Antworten

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