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Öffentlicher Dienst - Elternzeit - Teilzeit Weiß das jemand?

MucMama
MucMama
27.08.2013 | 14 Antworten
Huhu,

folgendes "Problem": Ich hab 1 Jahr Elternzeit mit vollem Elterngeld und möchte danach in Teilzeit. Hab davor ganz normal in Vollzeit gearbeitet. Jetzt hat mich die Personalabteilung darauf aufmerksam gemacht, dass ich die restliche Elternzeit auch noch nehmen könnte und währenddessen in Teilzeit in meiner alten Stelle weiterarbeiten, um die restliche Elternzeit nicht zu verschenken. Elterngeld wird dann keine Rolle mehr spielen, weil es ja nur 1 Jahr voll bezahlt wurde.

So jetzt meine Fragen: Ist es besser wenn ich weiter Elternzeit nehme und normal in Teilzeit arbeiten gehe wie ich es vor habe? Bzw. gibt es einen Unterschied zwischen Teilzeit in Elternzeit (gleicher AG) und Verzicht auf die restliche Elternzeit und Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit? Müsste ja das gleiche Teilzeit-Gehalt sein da Elterngeld wegfällt?

Blick da nicht so richtig durch ... Hoffe es kann jemand helfen!

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14 Antworten

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1 Antwort
Verstehe ich nicht warum sie dir das vorgeschlagen haben. Es gibt keinen finanziellen Unterschied. Du verschenkst damit ja deine restliche Elternzeit, die du rein theoretisch auch später noch nehmen kannst z.B. wenn dein Kind in die Schule kommt.
Solo-Mami
Solo-Mami | 27.08.2013
2 Antwort
geldlich macht das nix. das zweite jahr kannst du ohne probleme nehmen und in dem rahmen teilzeit arbeiten, hast dann nach ende des zweiten elternjahres wieder anspruch auf eine vollzeitstelle. das dritte jahr würde ich aufheben bis zum 8ten lebensjahr. das einfach schriftlich beim ag beantragen.
SrSteffi
SrSteffi | 27.08.2013
3 Antwort
@SrSteffi Anspruch auf ne Vollzeitstelle hat sie auch so, wenn sie nen zeitlich begrenzten Teilzeitantrag stellt. Das läuft dann automatisch wieder ins alte Modul zurück, ausser sie stellt rechtzeitig nen Neuantrag auf weitere Teilzeitarbeit
Solo-Mami
Solo-Mami | 27.08.2013
4 Antwort
@SrSteffi super, genau das wollte ich wissen :) das war nämlich mein Bedenken ob ich danach wieder problemlos Vollzeit arbeiten gehen könnte. Mein Vollzeitvertrag bleibt ja somit normal bestehen und sie 'stellen' mich als Teilzeit ein. Dann nehme ich auf jeden fall das zweite Jahr auch noch.
MucMama
MucMama | 27.08.2013
5 Antwort
danke für eure antworten! :)
MucMama
MucMama | 27.08.2013
6 Antwort
@Solo-Mami Du meinst den begrenzten Teilzeitvertrag von 5 Jahren, oder?
MucMama
MucMama | 27.08.2013
7 Antwort
@MucMama Kann man auf 5 Jahre begrenzen oder auf eins oder drei Jahre . wie man es persönlich gerne möchte
Solo-Mami
Solo-Mami | 27.08.2013
8 Antwort
@MucMama wenn man keine Begrenzung festlegt, hebt sich die Teilzeit glaube ich nach spätestens 5 Jahren wieder auf
Solo-Mami
Solo-Mami | 27.08.2013
9 Antwort
danke!
MucMama
MucMama | 27.08.2013
10 Antwort
Ich bin auch im öffentlichen Dienst und habe es so gemacht. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und bin im zweiten Jahr in Teilzeit in der Elternzeit gegangen. Der Vorteil, den du dadurch hast, ist, dass du das dritte Jahr übertragen lassen und bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs neben darfst. Nimmst du nur ein Jahr Elternzeit, verfallen automatisch die anderen beiden Jahre. Ich habe also ein Jahr voll genommen und bin dann im zweiten Jahr mit verminderter Stundenzahl wieder eingestiegen. Ich bin Lehrerin und muss normalerweise mindestens halbe Stelle arbeiten. Bei der Teilzeit in Elternzeit hast du aber das Recht, weniger als halbe Stelle zu arbeiten. Das habe ich zwar nicht in Anspruch genommen, aber die Option ist nicht blöd, denn so ein Kind schlaucht und man mag es unterschätzen, mit Kind wieder zu arbeiten. Meine beiden Kinder sind jetzt zwei und vier. Ich arbeite seit gut 1, 5 Jahren und habe entgegen jeder vorherigen Absicht gerade heute meine Rest-Elternzeit beantragt, weil ich Job und Familie nicht gestemmt bekomme, ohne dass meine Familie und ich selber auf der Strecke bleiben. Und da ich mir die Elternzeit habe übertragen lassen, kann ich das halt auch machen. Hätte ich nur ein Jahr Elternzeit genommen, müsste ich mich beurlauben lassen und das würde bedeuten, dass ich den Anspruch auf meine Stelle verlieren würde und mich neu bewerben müsste. Es ist also nicht dumm, zwei Jahre Elternzeit zu nehmen und sich im zweiten Jahr zu vertreten. Man weiß nie, ob man das dritte Jahr Elternzeit nicht doch noch irgendwann gebrauchen kann .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.08.2013
11 Antwort
@Solo-Mami ja, wennd er ag das mitmacht. muß er ja nicht soweit ich weiß. aber ob sie jetzt das zweite jahr nimmt oder dann nicht macht ja nix.
SrSteffi
SrSteffi | 27.08.2013
12 Antwort
@Maulende-Myrthe ich wollte dir die Frage gerade zeigen . mit den Regelungen wie man wann Elternzeit nehmen kann bist du auf dem besten Stand des Wissens. Einen finanziellen Unterschied macht es aber nicht aus, oder hab ich mich da geirrt ?
Solo-Mami
Solo-Mami | 27.08.2013
13 Antwort
@SrSteffi naja, so wie Meike schreibt macht es in der Elternzeit schon was aus, wenn auch nicht finanziell
Solo-Mami
Solo-Mami | 27.08.2013
14 Antwort
@Solo-Mami Finanziell macht es keinen UNterschied. Man kann ich allerdings auch das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lasen. Aber was Teilzeit in Elternzeit betrifft, macht es finanziell keinen Unterschied. Jedenfalls nicht bei Lehrern.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.08.2013

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