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Schwanger in probezeit bei befristetem arbeitsvertrag

kinderwunsch86
kinderwunsch86
16.02.2013 | 6 Antworten
hallo zusammen, vll hat ja jemand schon in der selben situation gesteckt und kann mir helfen ... ich bin heute 6+1 und noch in der probezeit bis zum 31.05. nun werde ich meinen arbeitgeber nicht vor der 12. woche informieren ... die ist aber ende märz um. und ich bin dann noch in der probezeit.kann er mich entlassen (probezeit ist ja ohne grund) da mein vertrag befristet ist? dachte immer das geht nicht. aber im mutterschutzgesetz steht darüber nichts genaues. dort steht folgender satz : Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen gilt das Mutterschutzgesetz uneingeschränkt auch in der Probezeit.
Aber was ist bei befristung? jetzt bin ich etwas verwirrt ... hatte jemand eine ähnliche situation? also dass der vertrag mit befristung ausläuft das weiß ich ... aber das mit der probezeit ist jetzt mein problem ... danke und lg
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6 Antworten

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1 Antwort
Jap grad gewonnen:D also die Kurzfassung: zurücklehnen und entspannen! Er hat keine Chance dir zu kündigen in der Probezeit, dein Vertrag läuft aber mit Ende der Befristung aus, da ist aber ja dein Kind schon da nehme ich an?! Dann bekommst du ganz normal wie jeder andere auch Elterngeld! Also kein Grund zur Panik, und wenn dein Chef so ein dämlicher Vollidiot ist wie meiner, nicht einschüchtern lassen du hast recht! Und auch wenn die mit " es wäre auch besser für sie zu gehen " also Mobbingdrohungen ankommen, Scheiß drauf du hast recht, Ende! Sag das auch so wenn er es versuchen sollte!
mami0813
mami0813 | 16.02.2013
2 Antwort
@mami0813 auf genau so einen erfahrungsbericht hatte ich gehofft :) dankeschön. ja mein kind soll mitte oktober kommen . und mein vertrag läuft bis zum 30.11. zwar etwas blöd gelaufen. aber so ist das manchmal :) mal sehen was sie sagen werden. kann ich schlecht einschätzen. aber noch sage ich es ja eh nicht. danke nochmal. :)
kinderwunsch86
kinderwunsch86 | 16.02.2013
3 Antwort
Ja was blöd gelaufen:) du findest danach sicher was anderes, wichtig ist das du den Vertrag hast bis das Kind da ist wie bei mir, wegen des elterngeldes, dann hast du erstmal ein Jahr finanzielle Sicherheit und bist nicht arbeitslos in der zeit findest du nen neuen Job und nen kitaplatz oder ne tagesmutter. Ich werde sofort wieder arbeiten gehen halbtags weil ich danach schon einen Job habe wo ich jetzt noch nebenbei als freie Mitarbeiterin tätig bin, das kann ich ja leider nicht ausschlagen :D
mami0813
mami0813 | 16.02.2013
4 Antwort
Hallo, ich bin auch ss und mein vertrag lauft 31.8 aus.das kind kommt in juni.mein vertrag wird bis ende august weiterlaufen. Weil er jetzt ja keine ss kundigen darf. Und ich habe so ein tollen chef, das er mich letzten ins buro gehollt hat und sagte zu mir das ich wenn ich moechte nachstes jahr im juni ein unbefristeten arbeitsvertrag bekomme. Ich wunsche dir alles gute
kruemelmama31
kruemelmama31 | 16.02.2013
5 Antwort
auch während der probezeit gilt für dich das mutterschutgesetz wie für jede andere arbeitnehmerin auch . bist du schwanger, darf dir auch während der probezeit nich gekündigt werden..du stehst auch da unter kündigungsschutz sobald du schwanger bist..selbst wenn er dir jetzt kündigen würde und er weiß noch nix von der ss, hast du 2 wochen frist ihn darüber zu informieren und dann is die kündigung nichtig..
gina87
gina87 | 16.02.2013
6 Antwort
Mir ging es ähnlich. Es darf Dir in der Schwangerschaft nicht gekündigt werden, egal ob Probezeit oder nicht. Falls Du eine Kündigung bekommen solltest, gibst Du sofort an, dass Du schwanger bist. Die müssen dann die Kündigung zurücknehmen. Wenn sie das nicht tun, kannst Du es einklagen. Da bekommst Du auf jeden Fall recht. Nur eine Vertragsverlängerung ist dann nicht unbedingt wahrscheinlich. Es gibt aber Branchen mit Tarifverträgen, in den festgehalten ist, dass sich befristete Arbeitsverträge um die Dauer der Elternzeit verlängern, wenn man den entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber stellt. Da würde ich mich an Deiner Stelle genau erkundigen.
Kristen
Kristen | 16.02.2013

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22.08.2013 | 12 Antworten

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