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Probezeit und Beschäftigungsverbot

emily-arianhope
emily-arianhope
22.08.2013 | 12 Antworten
Guten Morgen. Ich muss gleich zur Arbeit mein Beschäftigungsverbot abgeben.
Ich bin noch in Probezeit können sie mich kündigen ? Also ich habe im Internet gelesen das es nicht geht, was
sagt ihr
Liebe grüße.
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12 Antworten

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1 Antwort
In der Probezeit können doch beide Seiten ohne Grund kündigen, oder!?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.08.2013
2 Antwort
@daesue Aber steht man nicht da schon unter Mutterschutz? und deshalb geht es nicht.
emily-arianhope
emily-arianhope | 22.08.2013
3 Antwort
@emily-arianhope Keine Ahnung, ehrlichgesagt :-/
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.08.2013
4 Antwort
Nein er kann nicht kündigen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.08.2013
5 Antwort
Ich war auch noch in der Probezeit und konnte nicht gekündigt werden.
sunshine296
sunshine296 | 22.08.2013
6 Antwort
nein, du bist schwanger und somit unkündbar. hier greift das Mutterschutzgesetz
ninemama
ninemama | 22.08.2013
7 Antwort
Schwanger und Probezeit Schwanger: Kündigung in der Probezeit Die Probezeit an sich ist ein befristeter Vertrag, der eine Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten hat und nicht extra gekündigt werden muss. Falls der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keinen Anschlussvertrag aushändigt, ist das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit beendet. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, bevor sie sich auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber einlassen. Auch ein Verschweigen der Schwangerschaft, bis der Probevertrag in einen richtigen Vertrag umgewandelt wurde, ist nicht anzuraten. Zwar ist die Arbeitnehmerin dann erst einmal durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt, jedoch fühlt der Arbeitgeber sich aufs Kreuz gelegt und wird bei der nächstpassenden Gelegenheit dann doch die Kündigung aussprechen. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, das Arbeitsverhältnis ist auf jeden Fall nachaltig gestört.
blaumuckel
blaumuckel | 22.08.2013
8 Antwort
1. Gem. § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der Schwangerschaft und bis zu 4 Wochen nach der Entbindung eine Arbeitnehmerin nicht kündigen. Dazu muss die Arbeitnehmerin allerdings die Schwangerschaft nachweisen. Dies gilt auch grundsätzlich während der Probezeit. Handelt es sich jedoch um einen für die Dauer der Probezeit befristeten Arbeitsvertrag und bedarf es daher keiner Kündigung endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen Anschlussarbeitsvertrag abzuschließen. Sie müssten daher den Arbeitsvertrag dahingehend prüfen , soweit dieser schriftlich abgeschlossen wurde. 2. Sie haben jedoch die Möglichkeit gem. § 9 Absatz 3 MuSchG in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang steht, ausnahmsweise die Kündigung auszusprechen. Dazu ist ein Antrag bei der für Ihren Betrieb zuständigen Arbeitsschutzbehörde nötig. Erteilt diese Behörde die Zustimmung zur Kündigung können Sie der schwangeren Arbeitnehmerin wirksam kündigen.
blaumuckel
blaumuckel | 22.08.2013
9 Antwort
Bei mir haben sie es versucht, aber völlig ohne BV ich hab normal gearbeitet bis zum MuSchu . Hoffe deine Chefs ersparen dir das Theater mit dem Anwalt
mami0813
mami0813 | 22.08.2013
10 Antwort
Gib es gutes gewinnens ab die können dir gar nix
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.08.2013
11 Antwort
Gewissens
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.08.2013
12 Antwort
Nein alles ist gut er hat bei der Verwaltung angerufen das alles so bleibt und ich soll die zeit genießen meinte er zu mir.
emily-arianhope
emily-arianhope | 22.08.2013

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