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Schwangerschaft und nachtarbeit?

mamavjulian1983
mamavjulian1983
13.09.2010 | 17 Antworten
Hallo leute bin in der 5 Woche. Ich gehe heute abend in die Nachtschicht. Ab welchen monat darf man keinen Nachtdienst mehr machen wenn man schwanger ist.
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17 Antworten

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17 Antwort
sorry....
. aber ich versteh so manche hier einfach nicht. ist euch wichtiger nachtschicht zu arbeiten, vollstens aus dem normalen tagesrythmus zu sein und möglicherweise die ss-bekanntgabe beim ag bis zur 20 ssw herauszuschieben als das es eurem zwerg gut geht? ich will hier niemand persönlich angreifen , es ist auch meine erste ss aber ich war von anfang an schon super vorsichtig um das kind nicht zu verlieren .
sonnen-schein1
sonnen-schein1 | 13.09.2010
16 Antwort
Nachtschicht...
Hi, ich arbeite als Krankenschwester. Hätte damals als ich erfahren habe dass ich schwanger bin auch nachtschicht gehabt, da war ich so wie du in der 5. ssw etwa. Ich hab sofort bei meiner Chefin angerufen und es ihr gesagt, dann durfte ich net mehr in den Nachtdienst. Wann du es sagst ist deine Entscheidung, ich hab mir gedacht, je früher desto besser. Theoretisch müsstest du es überhaupt net sagen dass du schwanger bist. Ich fand es damals einfach besser es gleich zu sagen. Bin das erste mal schwanger und hatte Angst dass etwas passiert. Liebe Grüße Sarah
Sahri24
Sahri24 | 13.09.2010
15 Antwort
@hoppeline82
gut nachtarbeit durfte ich nimmer machen aber sonntags und feiertags musste ich ganz normal arbeiten also ist das auch wieder käse mit dem mutterschutz. Aber ich denke nur wenn ich das nächste mal ss werde würde ich mich besser informieren und nicht gleich dem ag sagen. Arbeite bei der Db das fällt unter verkehrswesen.
BieneMaya1987
BieneMaya1987 | 13.09.2010
14 Antwort
Mein Beruf
Ich bin in der Altenpflege tätig
mamavjulian1983
mamavjulian1983 | 13.09.2010
13 Antwort
@bienemaya1987
hierbei geht es ja nicht um wissen oder nicht wissen. Fakt ist wenn dus nicht sagst und dann passiert was kannst du keine Ansprüche geltend machen!Der Arbeitgeber macht sich strafbar wenn ers weiß und trotzdem dich zur Nachtarbeit einsetzt. Wobei es bei gewissen Berufsfeldern Ausnahmen gibt.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.09.2010
12 Antwort
RE
Ich verstehe das Theater auch nicht so ganz um Nachtarbeit . die Nachtschichten waren ganz ruhige Arbeitszeiten bei mir , . wenn ich bedenke, wie stressig und anstrengend die Arbeit tagsüber war, dann würde ich mich auch viel lieber für Nachtarbeit entscheiden
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.09.2010
11 Antwort
also ich bin bäclerin und habe ganz normal bis zum mutterschutz gearbeitet.
meine schicht fing montags bis freitags um 3 uhr am. und samstags um 0.00 uhr.
mädel21rd
mädel21rd | 13.09.2010
10 Antwort
@hoppeline82
mmh also mir hat mein diensteinteiler gesagt das ich die ss nicht offiziell mit teilen hätte müssen. Und dann hätte ich zwar auch nimmer alles machen dürfen aber wenigstens meine nachtschichten wo ich so liebe.
BieneMaya1987
BieneMaya1987 | 13.09.2010
9 Antwort
@bienemaya1987
du mußt es deinem AG bis zur 12. Woche melden!Das steht auch im Gesetz so drin. Ab Bekanntgabe darfst du dann nicht mehr nach 20 Uhr und vor 6 Uhr arbeiten.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.09.2010
8 Antwort
hi
als ich ss war hatte ich zu der zeit wo ich getestet habe auch noch paar nachtschichten und die gingen von 19:15 bis 6:00 uhr in der früh. und hab meinem ag dann die ss mitgeteilt als ich in der 7ssw war. Und im nachinein könnte ich mir in den . beißen weil es zumindest bei mir in der arbeit in der nacht einfach ein angenehmeres arbeiten war weil weniger los war. Ich würde es bei der nächsten ss nicht mehr so zeitig sagen vielleicht erst so in der 20 ssw.
BieneMaya1987
BieneMaya1987 | 13.09.2010
7 Antwort
.....
Ab Bekanntgabe und Nachweis vom Frauenarzt musste ich nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten. Habe es ind er 10. SSW anhand des Mutterpasses nachgewiesen - Mutterschutzgestz verbietet die arbeitet nach 20 Uhr.
deeley
deeley | 13.09.2010
6 Antwort
kommt
drauf an wo du arbeitest :-) ich brauchte ab 20 uhr net mehr arbeiten meine freundin kellnerin sollte noch im 4 mon. arbeiten nach 21 uhr laut gesetzgeber steht auch irgendwo drin das man als schwangere bis 22 uhr arbeiten kann/muss?! naja so schlau wie sie ist ab zum arzt der schrieb ihr ne bescheinigung aus wegen füße /wasser ect. so brauchte sie weiterhin nur bis 20 uhr arbeiten . und da kann der chef nüx machen .
wonny1980
wonny1980 | 13.09.2010
5 Antwort
ab sofort...
. zumindest ab dem zeitpunkt wo du deinem arbeitgeber deine ss meldest. ich bin polizistin und ich wurde sofort aus dem schichtdienst und aus dem wochenenddienst rausgenommen. das steht dir zu! hätte zwar auf eigene verantwortung so weiter arbeiten können aber das leben meines zwerges ist mir bei weitem wichtiger! und erst recht in den ersten 3 monaten! dein arbeitgeber interessiert es nicht wenn du durch stress dein kind verlierst . und nochwas: dir steht der nachtdienstzuschlag weiterhin zu. auch wenn du nur noch tagschicht machst. da dir durch die ss keine nachteile entstehen dürfen . informier dich mal wies bei euch ist, bei mir wurde es angerechnet!
sonnen-schein1
sonnen-schein1 | 13.09.2010
4 Antwort
Hallo,
laut Mutterschutzgesetz darfst Du ab sofort keinen Nachtdienst mehr machen. Aber das Gesetz tritt erst in Kraft, wenn Deine Schwangerschaft vom FA bestätigt wurde und Du es Deinem Arbeitgeber gemeldet hast.
sonnenkopp
sonnenkopp | 13.09.2010
3 Antwort
Darfst Du gar nicht mehr
Sobald Dein AG von der Schwangerschaft erfährt, darfst Du nur noch bis 20 Uhr arbeiten. Im Gastgewerbe glaub ich bis 22 Uhr LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 13.09.2010
2 Antwort
Auszug aus demm Mutterschutzgesetz
Verbot der Nachtarbeit Als werdende oder stillende Mutter dürfen Sie grundsätzlich keine Nachtarbeit leisten, abgesehen von einigen, im Mutterschutzgesetz ausdrücklich zugelassenen Ausnahmen. Die Zeit der Nachtarbeit geht von 20 Uhr bis 6 Uhr. Zugelassene Ausnahmen: Werdende und stillende Mütter, die in folgenden Branchen beschäftigt sind, dürfen bis höchstens 22 Uhr arbeiten, wenn im Anschluss an die Nachtarbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt wird: im Verkehrswesen bei Musikaufführungen bei Theatervorstellungen, öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen bei Lustbarkeiten bei Filmaufnahmen und in Kinos als Krankenpflegepersonal in Kranken-, Heil-, Pflege- oder Wohlfahrtsanstalten in mehrschichtigen Betrieben Weitere Ausnahmebestimmungen Darüber hinaus gibt es noch weitere Ausnahmebestimmungen vom Nachtarbeitsverbot. So kann das Arbeitsinspektorat die Arbeitszeit für Frauen, die in nicht-mehrschichtig geführten Gastgewerbebetrieben tätig sind, im Einzelfall bis 22 Uhr ausdehnen. Dazu ist ein Antrag des Dienstgebers nötig. Für Dienstnehmerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen, Lustbarkeiten und in Kinos kann die Arbeitszeit im Einzelfall bis 23 Uhr ausgedehnt werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist und es der Gesundheitszustand der Dienstnehmerin erlaubt. Weitere Voraussetzung ist auch hier, dass der Dienstnehmerin im Anschluss an die Nachtarbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt wird.
Loonetta
Loonetta | 13.09.2010
1 Antwort
nachtschicht
darfst du ab dem Moment wo du schwanger bist nicht mehr machen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.09.2010

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