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Bekomme ich elterngeld?

Jul4ik87
Jul4ik87
25.05.2020 | 6 Antworten
Hallo Mamis, ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich bin momentan bis Februar 2021 noch in Elternzeit, wir möchten aber noch ein weiteren Nachwuchs.
Wisst ihr wie das ist, wenn ich vor meinem Start in die Arbeitswelt, erneut schwanger werde, wie ist das dann mit dem Elterngeld? Würde ich da was bekommen?
Und ich würde wieder Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen ( berufsbedingt). Wie ist es dann? Bekomme ich dann bis zur Geburt dann gar kein Lohn/Gehalt etc? Hoffe auf eure Hilfe
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6 Antworten

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1 Antwort
Das mit dem BV läuft genauso wie vorher. Du bekommst dein Geld vom AG weiter und der holt es sich über die Umlage von der KK wieder. Elterngeld würdest du bekommen, allerdings nicht soviel wie beim 1. Kind, da eben der durchschnittliche verdienst der letzten 12 Mon vor der Geburt maßgeblich sind. Auf diese Anzahl an Monaten würdest du ja dann nicht kommen und es würde dann die 300€ Mindestsatz geben. Das gleiche an Elterngeld wie beim 1. Kind würde man nur bekommen, wenn das 2. Kind noch vor Ende der Elternzeit des 1. Kindes zur Welt kommt. Man müsste quasi direkt mitm 2. Kind loslegen, kurz nachdem das 1. Geboren wurde. Dann würde sich das auch mitm BV usw erübrigen, da man ja ohnehin noch in Elternzeit des 1. Kindes wäre
gina87
gina87 | 25.05.2020
2 Antwort
@gina87 Vielen lieben Dank für deine Antwort. Jetzt hab ich es verstanden ? Lg
Jul4ik87
Jul4ik87 | 25.05.2020
3 Antwort
@Jul4ik87 Oh, sollte eigentlich ein Smiley werden und keine fragezeichen :-/
Jul4ik87
Jul4ik87 | 25.05.2020
4 Antwort
Ist wirklich blöd gelöst mit dem Elterngeld für die, die Kinder nah beieinander bekommen wollen. Entweder kommt's zweite noch im 1. Elternzeitjahr des 1., Um das gleiche Elterngeld zu bekommen, oder man arbeitet zwischen den Kindern wieder 12 Monate, oder muss sich eben mit deutlich weniger Elterngeld begnügen. Es gäbe noch den Geschwisterbonus solange das andere Kind noch unter 3 ist. Sowas wie Kindergeldzuschlag und Wohngeld ist einkommensabhängig, genauso wie ergänzend Hartz 4
gina87
gina87 | 26.05.2020
5 Antwort
@gina87 Ja das stimmt, wir haben 2 töchter im Alter von 8 jahre und 15 monate. Ich wollte nicht wieder so großen Altersunterschied haben. Finanzielle Unterstützung trifft auf uns nicht zu, da sind wir über der Grenze. Aber es gibt ja, zum glück, noch das Familiengeld, des hilft schon viel.
Jul4ik87
Jul4ik87 | 26.05.2020
6 Antwort
dann bekommst du ab Feb 2021 wieder BV und berechnet aus den letzten 12 Monaten Elterngeld, also um vieles weniger
eniswiss
eniswiss | 28.05.2020

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