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Wird Krankengeld auf Elterngeld angerechnet?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
10.04.2012 | 33 Antworten
Guten morgen.
Frage steht ja schon oben. Wenn ich in der SS nun Krankengeld bekomme (Krankschreibung durch FA wegen Blutungen o.ä.) - wird das dann mit aufs Elterngeld angerechnet?
Weil Krankengeld sind ja schon nur 65% vom Nettolohn. Und wenn das angerechnet wird aufs Elterngeld, waären das ja von den 65% nochmal 67% - dann bekomm ich ja fast gar nix mehr. Dann kann man es sich ja eigentlich gar nicht leisten das Jahr vor der Entbindung Krankengeld zu bekommen.
Wisst ihr wie das dann läuft?
Vielen Dank für eure Antworten.
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33 Antworten

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1 Antwort
.. Krankengeld bekommt man doch von der Krankenkasse erst nach der 6. Woche wegen der gleichen Erkrankung. Davor sind es doch 100%, die der Arbeitgeber bezahlen muss. Leider weiss ich nicht, ob das in die Berechnung einbezogen wird. Aber ein "normaler" Krankenschein sind jedenfalls 100 % .. Liebe Grüße
quentchen
quentchen | 10.04.2012
2 Antwort
@quentchen Ja mir geht es darum, wenn die 6Wochen um sind und man ins Krankengeld rutscht. Wenn die mir das Elterngeld anhand des Krankengeldes berechnen, na dann gute Nacht.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.04.2012
3 Antwort
dann lass dir ein bv geben..da bekommst du das volle gahlat und es wird auch an elterngeld nix gekürzt
tinchris
tinchris | 10.04.2012
4 Antwort
@tinchris Naja, die Frage ist ja, ob sie es mir ausstellt. Weil letzte Woche meinte sie, die Blutungen hören vermutlich irgendwann auf - und dann gibt es ja kein Grund mehr für ein BV. Man ist das alles Kompliziert .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.04.2012
5 Antwort
@mama-pucki in welcher woche bist du denn?
tinchris
tinchris | 10.04.2012
6 Antwort
@tinchris 12. SSW, habe seit der 6. immer wieder mal Blutungen und ein fürterliches ziehen, was laut FÄ Kontraktionen der Gebärmutter sind. Bin jetzt erst 2 Wochen krank geschrieben, aber da ich die letzte 1, 5Wochen wieder 3Blutungen hatte, meinte sie schon, das der Krankenschein verlängert werden wird. Und da mach ich mir jetzt eben meine Gedanken.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.04.2012
7 Antwort
@mama-pucki hm das ist ja schon alles scheisse.. und wenn du einen tag zwischendurch wieder arbeiten gehst troz blutungen ?? wo arbeitest du denn ??
tinchris
tinchris | 10.04.2012
8 Antwort
@tinchris Arbeite in einer Arztpraxis als Röntgenassistentin. Problem ist, wenn ich nich da bin steht das Gerät still, habe keine Vertretung die sowas kann. Ich für meinen AG also auch scheiße. Wenn ich zwischendurch arbeiten gehe, muß ich danach aber wegen einer anderen Sache krank geschrieben werden und nicht wegen Blutungen. Die 6 Wochen zählen erst 'neu', wenn du 3Monate dawzischen arbeiten warst oder ne andere Diagnose hast. Oder ich frage einfach wie das mit BV aussieht. Da bei mir die Patienten auf dem Tisch liegen und ich den schieben muß und das bei 100kg schweren Patienten echt anstregend ist . Und da ich ja schon Blutungen hatte, wäre das ja viell nen Grund für ein BV . Obwohl eigentlich will ich ja ein bischen arbeiten .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.04.2012
9 Antwort
das is bzgl. noch schlimmer . krankengeld is eine entgeltersatzleistung und daher kein reguläres einkommen! sprich die zeiten in denen du krankengeld beziehst, werden bei der elterngeldberechnung mit 0 berechnet . beziehst du während der ss meinetwegen 2mon krankengeld, werden dir bei der elterngeldberechnung 2mon mit 0€ einkommen berechnet . krankengeld is kein einkommen aus erwerbstätigkeit..ergo wird der bezugszeitraum mit 0€ berechnet am ende . da wäre ein BV besser, sollten die blutungen nochmal auftreten, gesetz dem fall sie sind zwischendurch mal weg krankengeld wird nach 6 wochen für max. 78wochen in einer 3 jahres frist gezahlt sprich: hören die blutungen auf und du darfst wieder arbeiten gehen und nach zb 2 wochen kommen die blutungen wieder und du wirst mit dem gleichen krankheitsbild wie vorher krankgeschrieben,
gina87
gina87 | 10.04.2012
10 Antwort
rutscht du automatisch wieder ins krankengeld..nur wenn du wegen was anderem krankgeschrieben wirst oder 6mon am stück arbeiten warst und dann wegen der gleicher erkrankung krankgeschrieben wirst, greifen wie anfangs 6 wochen lohnfortzahlung vom ag und anschließend krankengeld durch kk
gina87
gina87 | 10.04.2012
11 Antwort
@gina87 Also ist mein Eltergeld dann noch geringer? Dann bin ich ja völlig am A . Oder wollen die dann noch mehr Lohnbescheinugungen von den Monaten davor?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.04.2012
12 Antwort
nein..maßgeblich is das einkommen der 12 mon VOR geburt..sprich dein einkommen aus erwerbstätigkeit und das mutterschaftsgeld was du 6 wochen vor geburt bekommst . daraus wird der durchschnitt berechnet..sprich einkommen xy x 12 geteilt durch 12 = durchschnittliches einkommen der letzten 12mon vor geburt . die summe is dann die berechnungsgrundlage fürs elterngeld..beziehste jetzt zb 2 mon krankengeld, werden nur 10mon vor geburt zur berechnung hinzugezogen, da du ja 2mon mit dem krankengeld kein einkommen aus erwerbstätigkeit hattest . da kommt es am ende halt auf die summe an die stehen bleibt..für geringverdiener gibt es ja noch andere % sätze zur berechnung außer der 65 und 67% die man kennt..
gina87
gina87 | 10.04.2012
13 Antwort
Für Geringverdiener gibt es eine erhöhte Ersatzrate. Ist das zu berücksichtigende Einkommen vor der Geburt des Kindes geringer als 1.000 € monatlich, erhöht sich der Prozentsatz bei der Berechnung des Elterngeldes von 67% des entfallenden Einkommens um jeweils 0, 1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1.000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Beispiel 1: Ein bisheriges zu berücksichtigendes Einkommen von 400 € führt zu einem erhöhten Elterngeld von 388 € . Beispiel 2: Ein bisheriges zu berücksichtigendes Einkommen von 600 € führt zu einem Elterngeld von 522 €. aber eben berechnung aus nur 10mon vorher..is es am ende richtig wenig durchs krankengeld kanns auch sein, daste am ende nur den mindestsatz von 300€ bekommst .
gina87
gina87 | 10.04.2012
14 Antwort
@gina87 Ach das ist doch Sch . Da hat man dann ja echt voll die Arschkarte und kann noch nichtmal was dafür .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.04.2012
15 Antwort
wie sieht´s denn mit nem vorläufigen BV aus?
Trami
Trami | 10.04.2012
16 Antwort
@Trami Vorläufiges BV gibt es auch? D.h. das ist zeitlich begrenzt? Dacht immer, das gilt dann bis zur Entbindung.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.04.2012
17 Antwort
nee, gibt es wohl auch . also ich habe z.B. immer ein vorläufiges BV, wenn in unsere Einrichtung Scharlach ist oder Grippe oder Keuchusten. Arbeite als Erzieherin. Ich habe es über den Betriebsarzt bekommen. Weiß also nicht, ob ein FA das auch aussprechen kann
Trami
Trami | 10.04.2012
18 Antwort
@mama-pucki meine natürlich ja, das gibt es auch ^^ sorry
Trami
Trami | 10.04.2012
19 Antwort
nein es gibt auch zeitlich begrenzte Beschäftigungsverbote..rede da wirklich nochmal mitm doc drüber..nich nur wegen des geldes, sondern wegen deiner allgemeinen tätigkeit bei dir auf arbeit..wenn du da die patienten bewegen musst, is das ja nu auch nich wirkliche einhaltung des mutterschutgesetzes.
gina87
gina87 | 10.04.2012
20 Antwort
@gina87 und da sie als Röntgenassistentin arbeitet, müsste sie doch sowieso nen anderen Arbeitsplatz bekommen, oder? Ich mein, die Röntgenstrahlen sind ja gefährlich
Trami
Trami | 10.04.2012
21 Antwort
@Trami Nein ich darf röntgen. Ich bin nicht im Strahlenfeld, sondern im Kontrollbereich. Da dürfen sich schwangere aufhalten. Und so lange ich nicht auf das 'Knöpfhcne' drücke, ist auch keine Strahlung vorhanden. Ist halt nur der Tisch mit den schweren Patienten was mir schon ein wenig zu schaffen macht. Ist auch nicht bei jedem so. Viele werden auch im stehen geröntgt.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.04.2012
22 Antwort
@mama-pucki ah ok, dass wusste ich nicht ;) danke
Trami
Trami | 10.04.2012
23 Antwort
§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
gina87
gina87 | 10.04.2012
24 Antwort
@gina87 Ah das ist interessant, denke das trifft auf mich zu, danke!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.04.2012
25 Antwort
dein ag hat durch ein BV keine finanziellen belastungen . dafür bezahlt er ja die umlage.. er bezahlt dich quasi weiter, als würdest du arbeiten gehen, kann sich das von der kk aber wiederholen, damit er ggf ne aushilfe einstellen kann, für die zeit deines BV´s
gina87
gina87 | 10.04.2012
26 Antwort
@gina87 da muß ich dir wiedersprechen. ich habe auch krankengeld bezogen während der ss. die monate mit krankengeld wurden ausgesetzt und ich mußte mehr lohnabrechnungen einreichen. ich habe mein eltrengeld von vollen 12 monaten bezogen.
SrSteffi
SrSteffi | 10.04.2012
27 Antwort
@SrSteffi da kommt es aber auf den wortlaut in der ärztlichen bescheinigung an..wenn es eine schwangerschaftsbedingte erkrankung ist, werden die monate vor der erkrankung zur berechnung herangezogen..das muss aber so mitgeteilt werden, dass es sich um eine schwangerschaftsbedingte erkrankung handelt..sprich das muss so in der diagnose/ärztlichen bescheinigung mit drinstehen.. grundsätzlich zählt krankengeld aber nich als einkommen aus erwerbstätigkeit . kommt eben nur auf den wortlaut der bescheinigung an..brichste dir jetzt nen arm während der ss und bist länger als 6 wochen krankgeschrieben und beziehst paar wochen krankengeld, werden diese krankengeldtage bei der elterngeldberechnung mit 0 ausgewiesen, weil es keine schwangerschaftsbedingte erkrankung is..das gleiche gilt für andere diagnosen/bescheinigungen auch, wenn da nich schwangerschaftsbedingte erkrankung drinsteht/dabei steht..egal ob blutungen, die ja darauf zurückzuführen sind oder bei anderen erkrankungen
gina87
gina87 | 10.04.2012
28 Antwort
@gina87 aber sie hat doch ssbedingte erkrankungen. andere aussagen machen sie doch hier noch konfuser.
SrSteffi
SrSteffi | 10.04.2012
29 Antwort
dennoch wäre ein BV, ratsamer, wenn sie dort mit solch körperlich schweren arbeiten zu tun hat..mal abgesehen vom finanziellen aspekt..so bekäme sie ihr gehalt wie sonst auch, anstelle von krankengeld was ja weniger is..und dem ag drohen mit nem bv ja keine finanziellen einbußen..dann muss er sich halt vorrübergehend ne aushilfe einstellen . voll ausgelastet is sie jetzt auch nich..damit hat er eher mehr finanzielle einbußen als mit nem BV, da sie jetzt wie gewohnt arbeiten darf und andere schon ihre tätigkeiten übernehmen..und nur fürs patienten bewegen usw., kann er sich auch ne aushilfe nehmen oder diese aufgaben noch auf weiteres personal, wenn vorhanden, ausdehnen..im mutterschutz, jetzt bei der krankschreibung und in der elternzeit is sie auch nich da..da muss er sich auch was einfallen lassen wie er da die aufgaben verteilt und ob er ggf ne aushilfe einstellt vorrübergehend
gina87
gina87 | 10.04.2012
30 Antwort
@SrSteffi das muss aber so bescheinigt werden vom fa..ne einfache krankschreibung vom doc reicht der elterngeldstelle nich..die sind keine ärzte und können mit den diagnosen die auf der krankschreibung steht nix anfangen..zumal sie die ja eh beim AG abgibt und der andere größere schein bei der kk landet, wo sie nich ma selber was in der hand hat..ergo benötigt sie nen wisch vom fa, der aussagt, dass sie während des krankengeldbezuges schwangerschaftsbedingt erkrankt war während der zeit
gina87
gina87 | 10.04.2012

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