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Wieviel elterngeld bekomme ich nun rückwirkend ausgezahlt?

ezgimelina1
ezgimelina1
23.04.2015 | 8 Antworten
Habe letzten jahres september mein kind bekommen und darauf das jahr also dieses jahr februar das elterngeld beantragt.(es gab probleme mit der urkunde deswegen so spät falls sich das jemand fragen sollte) meine frage wäre jetzt; man bekommt doch immer elterngeld 3 monate nach antragstellung rückwirkend gezahlt..bekomme ich dann sogesehen dezember januar und februar rückwirkend nachgezahlt oder wie schauts aus? Und bekomme ich dann auch das geld dann für märz und april, wo der antrag noch am laufen war auch ausgezahlt? Kann mir bitte jemand helfen :/
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8 Antworten

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1 Antwort
Es gibt doch Elterngeldrechner im Internet. Ich würde dir raten mit vom Bund das auszurechnen. Ich glaube der ist unter der Seite von Familien Wegweiser
Julimaus81
Julimaus81 | 23.04.2015
2 Antwort
Wenn du den im Februar beantragt hast, ist der immer noch nicht bearbeitet worden? Das finde ich schon ganz schön lang. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass du das dann auf einen Schlag überwiesen bekommst
Tine2904
Tine2904 | 23.04.2015
3 Antwort
Prinzipiell so viel ich weiß ist es generell bei Geldern die man erhält Rückwirkend nachgezahlt wird ab antragstellung. D.h sobald du den Antrag abgegeben hast ab da bekommst du das Geld nachbezahlt. Da ich Kindergeld erhielt letztes Jahr, und mein Freund zusätzlich Jobcenter weiß ich das,
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.04.2015
4 Antwort
@manuela2012 bzw bin ich mir fast sicher dass es generell so ist was Gelder und Anträge dafür betrifft
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.04.2015
5 Antwort
Hab das jetzt mal rauskopiert. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. also wenn du im februar antrag gestellt hast, bekommst du würde ich sagen November, Dez. januar bezahlt.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.04.2015
6 Antwort
aber da nützt jetzt auch nicht noch einen 3. thread aufzumachen, RUFE an dann weißt du bescheid.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.04.2015
7 Antwort
@manuela2012 ALG und Kindergeld sind ganz andere Sachen als Elterngeld ^^ Tag der Antragstellung = der Tag, wo die Kasse den Antrag erhält - also Eingangsstempel. Das ist März. 3 Monate zurück = Dezember Das heißt, du bekommst ab Dezember das Elterngeld - dementsprechend wird die Nachzahlung ausfallen.
xxWillowXx
xxWillowXx | 23.04.2015
8 Antwort
Huch, Februar beantrag les ich gerade - recht verwirrend dein Text ^^ Also November - wie trixie schon schrieb.
xxWillowXx
xxWillowXx | 23.04.2015

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