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Elternzeit

SusiundNora
SusiundNora
01.10.2019 | 4 Antworten
Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine Frage: kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden oder teilweise während der Elternzeit arbeiten gehen?
Wenn ja, wie und wo muss ich mich da hinwenden?

Danke im vorraus
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4 Antwort
wende Dich an Deinen Arbeitgeber . Du brauchst die Zustimmung Deines Arbeitgebers . außer Du wechselst den Arbeitgeber , dann kannst Du die Elternzeit aufheben .
130608
130608 | 15.10.2019
3 Antwort
Bis zu 30 Std kannst du arbeiten gehen.. entweder bei deinem bisherigen AG, vorausgesetzt er stimmt dem zu, oder bei einem anderen AG, ebenfalls unter der Voraussetzung das dein jetziger AG dir dafür ein schriftliches okay gibt So oder so, erstmal zum AG und das besprechen . Das Einkommen wird aufs Elterngeld angerechnet, heißt es verkürzt sich entsprechend
gina87
gina87 | 01.10.2019
2 Antwort
Du mußt Dich da an Deinen AG wenden. Du kannst bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten während der Elternzeit. Aber auch hier gilt: erst an den AG wenden. Schau mal auf die Seite familienportal. de. Da kannst Du einiges zu diesem Thema finden.
babyemily1
babyemily1 | 01.10.2019
1 Antwort
an deinen Arbeitgeber, Ohne sein Zustimmung geht gar nichts solltest du aber von Steuerberater durchrechnen lassen, nicht dass es Zuzahlgeschäft wird
eniswiss
eniswiss | 01.10.2019

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Hauskredit in Elternzeit möglich?
18.02.2013 | 11 Antworten

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