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Elterngeld fürs zweite

jettl
jettl
10.01.2012 | 7 Antworten
huhu, bevor ich mich ins weite netz oder direkt zur elterngeldstelle begebe - vielleicht kann mir ja eine kurz sagen, wie´s bei euch war ...

hab bei meiner tochter 3 jahre elternzeit beantragt und ein jahr lang elterngeld bekommen. kurz vor ihrem zweiten geburtstag wird sie große schwester.

ich war dann also noch nicht wieder arbeiten.

bekomm ich dann das mindestelterngeld von 300 EUR + den Bonus für Geschwister, da keine zwei Jahre auseinander oder wird das Elterngeld nochmal nach meinem Verdienst vor Kind Nr. 1 berechnet?

Danke schonmal!
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7 Antwort
@jettl wenn man im gleichen elterngeldbezugsjahr, sprich in dem einen jahr wo man elterngeld bezieht, ein 2.kind bekommt, wird das elterngeld fürs 2.kind anhand des einkommens vor geburt des 1. kindes berechnet..es wäre also genauso hoch wie beim 1.kind und es gäbe noch 75€ geschwisterbonus solange das 1.kind noch keine 3 is . nach 2 jahren elternzeit, selbst wenn mans elterngeld auf 2jahre gesplittet hat, bekommt man fürs 2.kind nur den mindestsatz von 300€ plus geschwisterbonus..weil man im 2. elternzeitjahr, oder eben auch im 3. keinerlei einkommen hatte ..das trifft auch bei auf 2 jahre splitten zu, da der elterngeldbetrag dens sonst in einem jahr gegeben hätte, nur auf 2 geteilt wurde, aber für 1 jahr gilt..im 2. bekommt man ja nur die 50% die man sonst im ersten jahr bekommen hätte..von daher..300€ + geschwisterbonus bis 1. kind 3 is
gina87
gina87 | 11.01.2012
6 Antwort
@jettl Wer innerhalb eines Jahres ein weiteres Kind bekommt, erhält auch für das Folgekind sein volles Elterngeld. Liegt zwischen dem Elterngeldbezug und der folgenden Geburt eine Pause ohne Arbeitseinkommen, gibt es nur 300 Euro im Monat. Das Elterngeld ersetzt ausfallendes Erwerbseinkommen. Wer zuletzt – etwa wegen der Betreuung seines ersten Kindes – nicht erwerbstätig, sondern in Elternzeit war, hat beim Elterngeld das Nachsehen. In solchen Fällen gibt es nur den Mindestbetrag von 300 Euro. Das ist korrekt und verfassungsgemäß, befand das Bundessozialgericht . Klar ist damit: Wer sein Elterngeld optimieren möchte, muss sich mit dem zweiten Kind sputen. Ein vielfach praktiziertes Modell der Familiengründung sieht so aus: Nach der Geburt des ersten Kindes setzt die Mutter für eine dreijährige Elternzeit mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus. Gegen Ende dieser Zeit wird dann das zweite Kind geboren, woran sich erneut eine dreijährige Elternzeit anschließt. Für das Elterngeld hat eine solche Familienplanung fatale Folgen. Das mussten zwei Frauen aus Berlin erfahren, die bis zur Geburt ihres ersten Kindes vollzeitbeschäftigt waren und nach dem Ende des Elterngeldbezuges bis zur Geburt des zweiten Kindes Elternzeit in Anspruch genommen hatten. Das nach der Geburt des zweiten Kindes gezahlte Elterngeld war deutlich niedriger als es bei Anknüpfung an das Einkommen aus der Vollzeitbeschäftigung vor der ersten Geburt gewesen wäre.
gina87
gina87 | 11.01.2012
5 Antwort
"Bekommst Du während der Elternzeit Deines Kindes ein weiteres Kind, so verlängert sich die Zeit, in der Du Elterngeld beziehen kannst, auf 12 bzw. 14 Monate. Für die Berechnung des 'neuen' Elterngeldes wird das Einkommen aus dem letzten Jahr vor der Geburt des ersten Kindes benutzt. Die Zeit, in der Du Elterngeld für das erste Kind empfangen hast, wird also nicht berücksichtigt." hab ich grad bei einem der seitenlinks zu nem mamiweb-artikel gefunden. kann dem jemand zustimmen, dass das elterngeld fürs zweite nach dem letzten bezogenen gehalt berechnet wird?
jettl
jettl | 10.01.2012
4 Antwort
Genau richtig . den Mindestsatz aber nur noch 12 Monate lang . danach ist Ende mit Zahlung . Es wird immer mit dem gerechnet was Du 12 Monate vor Geburt erhalten hast . Wenn nichts dann bek 300, -€ wenn Lohn dann 67% usw . Lg . Ich bekomm zB 380, -€ weil ich vor der Geburt in der Ausbildung war . SO wurde mein Elterngeld auf den Azubigehalt angerechnet . So is dat ;-)
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.01.2012
3 Antwort
"Bekommst Du während der Elternzeit Deines Kindes ein weiteres Kind, so verlängert sich die Zeit, in der Du Elterngeld beziehen kannst, auf 12 bzw. 14 Monate. Für die Berechnung des 'neuen' Elterngeldes wird das Einkommen aus dem letzten Jahr vor der Geburt des ersten Kindes benutzt. Die Zeit, in der Du Elterngeld für das erste Kind empfangen hast, wird also nicht berücksichtigt." hab ich grad bei einem der seitenlinks zu nem mamiweb-artikel gefunden. kann dem jemand zustimmen, dass das elterngeld fürs zweite nach dem letzten bezogenen gehalt berechnet wird?
jettl
jettl | 10.01.2012
2 Antwort
300 Euro, mehr nicht
JonahElia
JonahElia | 10.01.2012
1 Antwort
Ne, du bekommst nur den Mindestsatz von 300€ und solange den Geschwisterbonus, solange das ältere Kind noch nicht das 3. LJ erreicht hat.
alinkaaa1
alinkaaa1 | 10.01.2012

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