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Chef hat nach der Elternzeit keinen Arbeitsplatz freigehalten

jessed
jessed
02.06.2010 | 9 Antworten
Ich habe leider auch ein merkwürdiges Problem das ich euch gerne schildern würde und frage um Rat.

Ich war vor meiner Elternzeit, unbefristet beschäftigt. Ich habe zu dieser Zeit in der Nachtschicht gearbeitet.

Während meiner Elternzeit habe ich einen neuen Chef bekommen. Mein alter Chef hat das Geschäft komplett abgegeben und der Neue hat die Mitarbeiter mit übernommen. Somit auch mich in der Elternzeit. Dies habe ich natürlich nach der Übernahme, von Dritten erfahren, ich hab darüber keinerlei Information erhalten, aber das ist nebensächlich.

Heute war ich bei meinem neuen Chef, um meine zukünftige Arbeitssituation zu klären (nächstes Jahr im März), damit ich meine Tochter dementsprechend im Kindergarten anmelden kann.

Mein Chef dachte das ich wieder in die Nachtschicht komme, aber als allein erziehende Mutter ist mir das unmöglich. Ich war bisher der Meinung das mein Chef mir einen Arbeitsplatz, der für mich und für die Betreuungszeit zumutbar ist, zum Ende meiner Elternzeit bereithalten muss.
Heute sagte er mir das dies nicht ginge, denn er habe für Vor- und Nachmittags zwei Kräfte eingestellt, diese könnte er nicht entlassen weil der eine einen 5 Jahresvertrag hat und die Andere schon 12 Jahre für ihn arbeitet. Für mich wäre da kein Bedarf, er könne mich nur auf 165€ Basis einstellen (dabei bin ich doch schon eingestellt, ich bin nur zur Zeit in Elternzeit, dies versteht er aber nicht!). Aber mein Arbeitsplatz ist doch mein Recht oder nicht? Dafür gibt es doch die Elternzeit, Mütter zu ermöglichen sich um Ihre Kinder zu kümmern wenn diese bedürftig sind, aber trotzdem zu Ihrem Arbeitsplatz zurückzukehren?
Er könnte mir eine Teilzeitstelle in einem anderen Geschäft anbieten, dies würde für mich bedeuten 1, 5 Stunden mit Bus und Bahn und noch fast 2 Kilometer zu Fuß in das Industriegebiet. Ich habe keinen Führerschein, deshalb bin ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Aber so lange hat kein Kindergarten offen! Wenn ich angekommen bin, kann ich gleich wieder nach Hause fahren!

Nun möchte ich wissen:
Darf mein Chef die Anderen wirklich nicht kündigen um mir einen angemessen Arbeitsplatz zu überlassen?

Muss ich auf 165€ Basis arbeiten? Oder habe ich das Recht auf meine ursprüngliche Arbeitszeit und Lohn?

Muss ich in das andere Geschäft oder zurück in die Nachtschicht?

Habe ich durch den Arbeitgeberwechsel meine Rechte verloren?

Ich würde mich sehr über Auskünfte freuen, ich könnt mich auch persönlich anschreiben wenn ihr möchtet.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
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9 Antworten

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1 Antwort
.
weiß du geh mal zu pro familia oder awo die gelfen dir mehr kann ich dir nicht sagen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.06.2010
2 Antwort
huhu
wir sind ja alle nichtr vom fach, ich würd bei sowas auf nr sicher gehen evtl beim arbeitsamt anrufen und mich da erkundigen oder anwalt. liebe grüße und viel glück
baby-celine
baby-celine | 02.06.2010
3 Antwort
genau
pro familia, da kannste auch hingehen und die helfen dir
baby-celine
baby-celine | 02.06.2010
4 Antwort
hey
lass dich richtig beraten von leuten die sich auskennen mit sowas. du hast schon gewisse rechte und darüber würd ich mich informieren hatte mit sowas auch schon probleme
sweety-maus87
sweety-maus87 | 02.06.2010
5 Antwort
Elternzeit
Er muss dir deinen alten Arbeitsplatz anbieten. Das hat er getan. Er muss dir nicht einen Platz anbieten der dem Kind u.den möglichen Betreuungszeiten entspricht. Nein! Fehlglaube. Er muss dir genau die gleiche Stelle anbieten wie vorher auch - selbe Stundenzahl, selbe Tätigkeiten, selbe Schichten . Steht auch so im Elternzeitgesetz u. auch entspr. in der Broschüre vom Bundesjustizministerium mit drin. Er kann dir sogar am 1. Tag nach Rückkehr direkt kündigen - weil du hast dann die gleichen Kündigungsfristen wie ein "normaler" Arbeitgeber, nur mir dem Unterschied dass dann nicht dein letztes Gehalt von vor der Elternzeit zugrunde gelegt wird, sondern das jetzige - und das ist in der Elternzeit ja meist = Null u.du kriegst daher relativ wenig Arbeitslosengeld.
taunusmaedel
taunusmaedel | 02.06.2010
6 Antwort
Elternzeit Teil II
Hört sich immer toll an wenn geschrieben wird, man kann nach der EZ wieder kommen wenn man unbefristet tätig wird - nur leider kümmern sich die meisten nicht drum wie das aussehen soll. Daher wird ja auch überall empfohlen sich frühzeitig um die Rückkehr zu kümmern und so Änderungswünsche wie keine Nachtschichten mehr, event. weniger Stunden nach der EZ schon vor Beginn der EZ schriftlich festzulegen. Selbst wenn dein alter Chef noch da wäre hättest du kein Recht auf einen für "Betreuung und dich" zumutbaren Platz. Das hat nichts daran geändert. Dir steht deine alte Stelle zu - maximal ne Teilzeitstelle, beides hat er dir angeboten. Wenn du dies nicht annehmen kannst oder möchtest , ist es den Pech .
taunusmaedel
taunusmaedel | 02.06.2010
7 Antwort
Aber für
mindestens 2 Monate sind die verpflichtet, einen einzustellen oder? Zumindest war das bei unseren Schwangeren so, dass die nach der EZ die Mädels noch 2 Monate beschäftigen mussten. Aber bei uns gibt es ja sowas wie Nachtschicht oder so nicht, daher war es kein Problem, dass sie wieder anfangen konnten. Aber kenne mich da auch nich so aus, würde mir daher auf jeden Fall ne zusätzlich ne Beratung einholen, schaden kann es nicht.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.06.2010
8 Antwort
@Sarah_Michelle
das is richtig..aber jetzt kommt das ABER . die stelle nach der EZ muss die gleiche sein wie vorher . nur dann gilt die regelung mit den 2monaten . oder eben wenn man ne ausweichmöglichkeit bekommt in form von andere tage, andere schichten, evtl. andere niederlassung etc . kommt für einen weder die arbeit vor EZ in frage geschweige denn besagte angebotene ausweichmöglichkeiten, hat der AG das recht einen noch am 1.tag nach EZ zu kündigen . genauso wie es jetzt der fall bei ihr ist . die nachtschicht kommt für sie nich mehr in frage ebenso die ausweichmöglichkeiten..ergo is ne kündigung gerechtfertigt und dann leider pech
gina87
gina87 | 02.06.2010
9 Antwort
lass dich von
einem anwalt beraten. ich habe von meinem gehört das ich ein recht auf arbeitszeit habe wenn mein kind betreut wird daran muss er sich halten.
alex1604
alex1604 | 02.06.2010

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