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Mutterschaftsgeld - was wenn das Kind nach dem ET kommt?

Chrisiebabe
Chrisiebabe
17.04.2012 | 6 Antworten
Hallo, habe grad gelesen: Kommt das Kind nach dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, zahlt die Krankenkasse rückwirkend für die sechs Wochen Mutterschaftsgeld ab dem Zeitpunkt der Entbindung sowie die vollen acht Wochen nach der Geburt.

So, mein MuSchu beginnt 8.7.2012 (ursprünglicher MuSchu 15.7.2012) - wie geht das wenn ich nun ab 8.7. zu Hause bin, dass Kind aber erst nach dem ET zur Welt kommt? Dann zahlt ja laut dem gelesenen Satz die KK 6 Wochen rückwirkend ab Entbindung und wer zahlt die Differenztage? Mein AG ja wohl kaum, war ja dann nicht mehr arbeiten.

Habt ihr da Erfahrung?
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6 Antworten

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6 Antwort
@gina87 danke, auch ich weiss nun Bescheid und bin beruhigt ;)
Chrisiebabe
Chrisiebabe | 17.04.2012
5 Antwort
@gina87 Ok dann weiß ich jetzt bescheid danke ;o)
Tyra03
Tyra03 | 17.04.2012
4 Antwort
@Tyra03 ja..die schutzfrist beginnt auf jeden fall 6 wochen vor ET und endet 8 wochen nach der geburt..kommt das kind ne woche nach ET hat man 7 statt 6 wochen vor et die schutzfrist..bei 2 wochen dann entsprechend 8 wochen vor et . der ET is ja nur n ungefähres voraussichtliches datum..da halten sich die wenigsten kinder dran diesen spielraum von 2 wochen übertragen muss man immer mit einplanen..nach den 2 wochen wird ja dann i.d.r. sowieso eingeleitet wenn sich von allein nix tut
gina87
gina87 | 17.04.2012
3 Antwort
@gina87 so war das bei mir auch mein kleiner kam auch zu früh und ich bekam 12 Wochen nach ET aber die Frage was ist wenn es länger im Bauchi bleibt finde ich echt gut!! Habe ich mich auch schon gefragt!! Also bekommt man dann halt sagen wir mal ich überziehe 2 wochen mit meiner Maus nicht 6 wochen vor ET sonder insgesamt 8 Wochen vor ET und dann noch mak 8 wochen nach Ja? hab ich das jetzt richtig verstanden?
Tyra03
Tyra03 | 17.04.2012
2 Antwort
Die Frist beginnt in jedem Fall sechs Wochen vor dem errechneten Termin zu laufen. Und die acht Wochen nach der Geburt verkürzen sich auch nicht, nur weil Ihr Baby sich verspätet. Die Mutterschutzfrist gilt für Sie etwas länger als geplant - und zwar bis zu rund zwei Wochen, je nach tatsächlichem Geburtstermin. Kommt Ihr Baby zu früh auf die Welt, verlängert sich Ihre Mutterschutzfrist um die Zeit, die Ihr Baby zu früh gekommen ist. Ist Ihr Baby medizinisch ein Frühchen, dauert die Mutterschutzfrist nach der Geburt mindestens 12 Wochen oder – wenn das Baby sehr früh dran war, auch mehr: genau die Zeit mehr, um die Ihr Baby zu früh auf die Welt gekommen ist.
gina87
gina87 | 17.04.2012
1 Antwort
Ich habe beide Kinder 2 Wochen nach ET entbunden. Ich habe auch für die zwei Wochen Geld bekommen - genau den Betrag, der mir zustand, soweit ich mich erinnere. Ich habe 6 Wochen vor der Geburt bekommen und dann eben Geld für 10 Wochen nach der Geburt, bzw. der Arbeitgeber hat monatlich seinen Anteil gezahlt und auch die zwei Wochen mehr.
deeley
deeley | 17.04.2012

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