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Elterngeld Zuschläge Schichtarbeit

schichtarbeit
schichtarbeit
27.03.2019 | 2 Antworten
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_03/_08/Petition_91784.html

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1 Antwort
Durchschnittliches MonatsNETTOeinkommen der letzten 12 Monate ist doch Berechnungsgrundlage für das zukünftige Elterngeld . Da sind die Zuschläge bereits enthalten. Was genau ist jetzt der Sinn der Petition ? Oder habe ich einen Denkfehler?
Solo-Mami
Solo-Mami | 28.03.2019
2 Antwort
@Solo-Mami Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird nicht mit berücksichtigt! Lediglich die Nettoeinkünfte aus dem Steuerpflichtigen Bruttoeinkommen! Das heißt zum Beispiel für Krankenpfleger, Altenpfleger, Rettungsassistenten und -Sanitäter weniger Elterngeld!
schichtarbeit
schichtarbeit | 30.03.2019

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