Elterngeld Zuschläge Schichtarbeit

schichtarbeit
27.03.2019 | 2 Antworten
27.03.2019 | 2 Antworten
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_03/_08/Petition_91784.html
Bitte unterzeichnen!
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2 Antworten
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Durchschnittliches MonatsNETTOeinkommen der letzten 12 Monate ist doch Berechnungsgrundlage für das zukünftige Elterngeld ... Da sind die Zuschläge bereits enthalten.
Was genau ist jetzt der Sinn der Petition ??? Oder habe ich einen Denkfehler?
Solo-Mami | 28.03.2019
2 Antwort
@Solo-Mami Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird nicht mit berücksichtigt! Lediglich die Nettoeinkünfte aus dem Steuerpflichtigen Bruttoeinkommen! Das heißt zum Beispiel für Krankenpfleger, Altenpfleger, Rettungsassistenten und -Sanitäter weniger Elterngeld!

schichtarbeit | 30.03.2019
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