Klage gegens Jugendamt

Gelöschter Benutzer
18.04.2011 | 17 Antworten
18.04.2011 | 17 Antworten
Hallo ihr LIeben,
ich suche Mamis die sich getraut haben gegens Jugendamt zu klagen. Ich bin kurz davor. Meldet euch bitte per PN. Danke (wink)
ich suche Mamis die sich getraut haben gegens Jugendamt zu klagen. Ich bin kurz davor. Meldet euch bitte per PN. Danke (wink)
17 Antworten
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das interessiert michjetzt mal welche gründe kann es geben gegen ein Jugendamt zu klagen oder gegen einzelne Mitarbeiter von dort? Mit welcher Zielsetzung? Denn ein Bekannter sagte letztens zu mir Na dann verklag das Jugendamt doch. Denn ich ärgere mich nun schon seit 5 Jahren mit dem KV rum und es ist kein ende in sicht wobei er schlecht mit meinem sohn umgeht aber das Jugendamt meint u.a. tja wir sind ja nicht dabei. erstmal soviel sonst wird das zu lang.

Becki1000 | 18.04.2011
2 Antwort
@Becki1000 Wenn diese gegen Gesetze verstoßen ... Zb wenn sie TROTZ einer akuten Kindeswohlgefährdung des Kind bei den Eltern lassen.

Gelöschter Benutzer | 18.04.2011
3 Antwort
ich kenne niemanddrück dir aber beide Daumen und wünsche dir viel Geduld ...

Gelöschter Benutzer | 18.04.2011
4 Antwort
...kann man das arbeitsamt auch verklagen?? das ist jetzt kein scherz, sondern ernst gemeint!! ich drück euch die daumen das es klappt, glaube da aber nicht dran ... denn ich habe es ähnlich versucht und wurde vor dem richter nicht mal angehört. sitzung wurde eröffnet, fall vorgelesen, sitzung geschlossen mit klage abgelehnt ... einfach zum k*** sowas!! gegen den staat klagen?? ich glaube nicht mehr das das möglich ist..

traumkinder9 | 18.04.2011
5 Antwort
...wenns wirklich gravierend is mit dem kindsvater, dann würde ich mich eher an die polizei wenden und versuchen darüber druck aufs jugendamt zu machen. eine anzeige wegen kindeswohlgefährdung zb. das geht aber wirklich nur bei gravierendem fehlverhalten. was macht der kv denn?

Gelöschter Benutzer | 18.04.2011
6 Antwort
@traumkinder9 JA, man kann gegen den Staat klagen, damit auch gegen das Arbeitsamt. Es müssen halt nur gravierende Gründe vorliegen.

Gelöschter Benutzer | 18.04.2011
7 Antwort
@traumkinder9 ich hatte mal was gelesen, das ca 30 % aller klagen gegen das arbeitsamt gehen ... die bearbeitung dauert daher ewig !! aber versuchen kann man es, kostet ja nix wenn man geringverdiener ist :D

TigerEnte10 | 18.04.2011
8 Antwort
Vielwichtiger finde ich die Frage ... WER HAT GEGEN ÄMTER schon einmal gewonnen, falls eine Klage eingereicht wurde. Denn bei sowas ... ist es doch mega schwer Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, sagt man doch.

XSorayaX | 18.04.2011
10 Antwort
hmmm....wenn du mit einer Entscheidung des Jugendamt nicht einverstanden bist, kannst du in Widerspruch gehen. Dannach kannst du Klagen. Das Gericht entscheidet dann. Das kann man dann bis zum europäischen Gerichtshof durch ziehen ... Nimm Dir am besten einen Anwalt ... ob man allerdings gegen das JA sehr viel Chancen hat ... naja, ich weiss nicht. habe selbst keinerlei Erfahrung damit, aber das hatte ich mal aufgeschnappt ... Lg und alles Gute

Corie | 18.04.2011
13 Antwort
...also meine Tante hat Jugendamt und Arbeitsamt schon verklagt und auch beide Prozesse gewonnen. Bedingung dafür waren aber auch eindeutiges Fehlverhalten von Amtsseite und ein Anwalt der seinen Spass daran hat gegen Ämter vor zugehen. Du solltest also relativ sicher sein das du auch im recht bist und einen Anwalt haben der Erfahrung hat sich an so etwas ran zu wagen.

Avistra | 18.04.2011
15 Antwort
Liebe Freunde,
vor 5 Jahren, 6 Tage nach der Geburt, wurde unser Kind Lillemore irrtümlich vom Jugendamt München in Obhut genommen.Mit fingierten Gutachten wurde dazu eine "Rechtsgrundlage" geschaffen.
Das Jugendamt München drängt meine Lebensgefährtin dazu, an therapeutischen Sitzungen teilzunehmen, die nur dazu dienen, noch mehr falsche Beschuldigungen und Fehlverhalten hinsichtlich des Umgangs mit unserer Tochter zu erfinden.Wir dürfen unsere Tochter nur alle 3 Monate sehen, und das gerade mal für 1 1/2 Stunden!!
Einige Fakten:
Viele Anwälte, vor allem Frau Cornelia Strasser, Frau Schmidt-Lademann und Frau Zander haben uns richtig gegen die Wand laufen lassen, haben uns nicht davor gewarnt, das schädliche, fingierte und absolut sinnfreie Gutachten einer ugendamtdienlichen GWG München die endgültige Entnahme des Kindes besiegeln! Bis heute wurde keine Verhandlung vor dem Oberlandesgericht angeboten, die Verhandlungen über die Rückübertragung des Sorgerechts und der Rückführung des Kindes wurden einfach beendet, laut Familienrichter.
Wie nett! : (
Eine Rückführung wird uns verwehrt, obwohl wir unserer Tochter nichts angetan haben, meine Frau und ich leben ganz normalen Verhältnissen.
Nun weiss ich nach unendlich vielen Gerichtsverhandlungen und Ausgaben nicht , wie ich meine Tochter zurückbekommen kann.
Ich kann Ihnen gerne noch weitere Unterlagen zukommen.
In diesem sehr heiklen Fall, in dem es um die Zukunft unserer Tochter geht, benötigen wir dringend Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Gruessen,
Simon Veith und Alexandra Schneider
newfacedesign@gmx.de
Simon|Veith | 26.01.2020
16 Antwort
an was für therapeutischen Sitzungen soll Deine Lebensgefährtin teil nehmen ? ... mit welchen Gründen wurde das Kind weggenommen ? ... vor allem schon nach 6 Tagen nach der Geburt ? ... sowas geschieht nicht grundlos ... z. b Drogenabhängigkeit / Suchterkrankung während der Schwangerschaft , schwere psychische Erkrankungen ... schlimme soziale Verhältnisse ... Mißhandlung/ Mißbrauch bei den anderen Geschwisterkindern usw ... selbst minderjährigen Eltern nimmt man nicht mal einfach so die Kinder weg ... zuerst wird am runden Tisch ... die Definition ``normale Verhältnisse`` ist dehnbar ... außerdem scheint Ihr nicht einsichtig zu sein , wenn Ihr die empfohlenen therapeutischen Sitzungen nicht in Anspruch nehmt ...
Alles Gute ... 
130608 | 27.01.2020
17 Antwort
@Simon|Veith
Ein Kind wird nie grundlos von den Eltern weggenommen. Was wäre ein plausibler Grund, ein 6-Tage altes Baby von den Eltern wegzuholen? Das würde mich wirklich interessieren.
Im Übrigen glaube ich nicht, dass du eure Chancen auf eine Rückholung verbesserst, indem du hier öffentlich Personen diffamierst.
andrea251079 | 29.01.2020
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