Arbeitslos mit Kind

DanyMaus21
27.07.2009 | 11 Antworten
27.07.2009 | 11 Antworten
Hallo ihr lieben Mamis,
ich hab da mal ne frage, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich bin nach der Geburt meiner Tochter wieder Arbeiten gegangen, mitte Juni wurde mein Chef verhaftet und die Firma existiert nun nicht mehr. Habe mich beim Arbeitsamt dann Arbeitslos gemeldet. Vor einigen Tagen hatte ich einen Brief von der DAA im Briefkasten und darin stand ich sollte ab 03.08.09 eine Maßnahme besuchen die 4 Monate lang geht. Die ersten zwei wochen müsste ich komplett von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr da hin, danach alle zwei wochen 3 Tage lang. Hab dann beim Arbeitsamt angerufen ung gesagt das ich niemanden fürs Kind habe, bzw das ich nicht jeden Tag von früh bis Nachmittag jemanden hab. Dann wurde mir gesagt, dass ich mich somit auch nicht Arbeitslos melden kann, da ich dem Arbeitsmarkt ja so gesehen nicht zur verfügung stehe .. Hab denen zwar gesagt, wenn ich ne Stelle find und bekokmm würde ich evtl nach einer Tagesmutter suchen. Aber ich will jetzt keine Tagesmutter weil des wär ja dann nur für die ersten 2 wochen und dann nur hin und wieder mal .. Tja und jetzt bekomm ich kein ALG weil, wie oben schon erwähnt, ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.
Jetzt meine Frage, steht mir wirklich absolut keine Leistung zur Verfügung? Mein Partner ist zwar Berufstätig aber das geld reicht ja niemals für 3 Personen und Miete und Versicherung und und und .. hab jetzt keine Ahnung was ich machen soll bzw was ich beantragen kann damit ich geld bekomm.
Würde mich über antworten freuen.
Lg
Dany
ich hab da mal ne frage, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich bin nach der Geburt meiner Tochter wieder Arbeiten gegangen, mitte Juni wurde mein Chef verhaftet und die Firma existiert nun nicht mehr. Habe mich beim Arbeitsamt dann Arbeitslos gemeldet. Vor einigen Tagen hatte ich einen Brief von der DAA im Briefkasten und darin stand ich sollte ab 03.08.09 eine Maßnahme besuchen die 4 Monate lang geht. Die ersten zwei wochen müsste ich komplett von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr da hin, danach alle zwei wochen 3 Tage lang. Hab dann beim Arbeitsamt angerufen ung gesagt das ich niemanden fürs Kind habe, bzw das ich nicht jeden Tag von früh bis Nachmittag jemanden hab. Dann wurde mir gesagt, dass ich mich somit auch nicht Arbeitslos melden kann, da ich dem Arbeitsmarkt ja so gesehen nicht zur verfügung stehe .. Hab denen zwar gesagt, wenn ich ne Stelle find und bekokmm würde ich evtl nach einer Tagesmutter suchen. Aber ich will jetzt keine Tagesmutter weil des wär ja dann nur für die ersten 2 wochen und dann nur hin und wieder mal .. Tja und jetzt bekomm ich kein ALG weil, wie oben schon erwähnt, ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.
Jetzt meine Frage, steht mir wirklich absolut keine Leistung zur Verfügung? Mein Partner ist zwar Berufstätig aber das geld reicht ja niemals für 3 Personen und Miete und Versicherung und und und .. hab jetzt keine Ahnung was ich machen soll bzw was ich beantragen kann damit ich geld bekomm.
Würde mich über antworten freuen.
Lg
Dany
11 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
Sorry,aber da hast Du wirklich Pech, wie sollen die dir auch mal ne Arbeit anbieten wenn die Betreuung nicht gesichert ist, da gibt es kein Geld. Und ich denke für 4 Monate wird sich ne Lösung finden ... wenn Du willst

Frauke_660 | 27.07.2009
2 Antwort
Natürlich bekommst Du ALG1 und wenn das abgelaufen ist ALG2Du mußt nur Deine Elternzeit angeben ... das geht wenn das Kind unter 3 Jahre alt ist Aber warum muß es denn unbedingt ne Tagesmutter sein ? Was ist mit einer normalen Kita ??

Solo-Mami | 27.07.2009
4 Antwort
argeich glaube das die damit durchkommen.hast du schon mal versucht wohngeld zu beantragen? wie hast du dein kind den untergebracht, wie du noch gearbeitet hast?

Gelöschter Benutzer | 27.07.2009
5 Antwort
in Ögibts förderungen für tagesmütter vom land - dann wäre die betreuung gesichert.. wenn du hin u wieder dann im nachinein wenn brauchst, is das kein problem da ich selbst bald als tamu tätig bin, weiß ich dass wenn du zumindestens 1 monat vorraus die Termine weißt kannst auch ab u zu dein Kind hinbringen.. nur musst du rechtzeitig die Termine wissen!!!

Gelöschter Benutzer | 27.07.2009
6 Antwort
Hallo....ich kenn mich zwar da net aus aber ich denke du "mußt" dich ja arbeitslos melden, schon mal das du krankenversichert bist! Und das glaub ich sowieso nicht das das nicht geht! Da würde ich net locker lassen ... weil das kann es nicht sein, nur weil du ein Kind hast und nicht auskannst! Die sollen mal so manch anderen in den Arsch treten ... die gar nicht arbeiten wollen. Nene ... Lg Dani

bonjovimaus | 27.07.2009
7 Antwort
alsomein männe geht auch arbeiten und beziehe auch arge geld. ich bin zwar nicht arbeitslos gemeldet weil ich ein kind habe und dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe. hast du einen sachbearbeiter oder einen anprechpartner? wenn nicht dann geh zur arge oder ruf da an und lass dich beraten was du beantragen kannst ... glg nnina

ninaundemily | 27.07.2009
8 Antwort
hies gibt alg 1 und alg 2 , 6 monate deinem gehalt fast angemessen u danach erst alg2 eigentlich. da stimmt was nicht, frag lieber nochmal nach.

Gelöschter Benutzer | 27.07.2009
9 Antwort
Also...... als ich noch arbeiten gegangen bin hatte ich es 1-2 mal die woche dabei, ansonsten hatte ich sie bei meiner mutter oder bei der mutter von meinem freund. Jedoch waren das immer unterschiedliche tage sodass ich nicht zu 100 % sagen kann wann sie können und wann nicht. Nur leider gibt es nicht viele betriebe wo das ok ist, dass man das kind mit nimmt. Da hatte ich echt glück. Wohngeld geht nicht, da ich bei meinem Freund mit lebe und er der die komplette miete bezahlt.

DanyMaus21 | 27.07.2009
10 Antwort
hallomütter die mit kinder unter 3 jahren, haben anspruch auf ALGII, ich beziehe auch ALGII

sonnelieb | 27.07.2009
11 Antwort
Hab...... gerade beim Arbeitsamt angerufen und wegen ALG II gefragt, kann ich nicht beantragen da das ALG I vorrang hat und ich beim ALG II auch zur verfügung stehen muss zwecks maßnahmen etc ... Naja jetzt weiß ich auch net wirklich was ich da machen soll. Ich mein es gibt doch viele die ein kind haben und nicht arbeiten gehen können, die bekommen doch auch hilfe vom amt oder seh ich das jetzt komplett falsch?1 Also auf gut Deutsch, die haben zu mir gesagt, wenn ich keine Kinderbetreuung hab, steh ich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung und kann somit kein ALG I oder II beantragen ... :- (

DanyMaus21 | 27.07.2009
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