Arbeitslos mit Kind
Hallo ihr lieben Mamis,
ich hab da mal ne frage, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich bin nach der Geburt meiner Tochter wieder Arbeiten gegangen, mitte Juni wurde mein Chef verhaftet und die Firma existiert nun nicht mehr. Habe mich beim Arbeitsamt dann Arbeitslos gemeldet. Vor einigen Tagen hatte ich einen Brief von der DAA im Briefkasten und darin stand ich sollte ab 03.08.09 eine Maßnahme besuchen die 4 Monate lang geht. Die ersten zwei wochen müsste ich komplett von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr da hin, danach alle zwei wochen 3 Tage lang. Hab dann beim Arbeitsamt angerufen ung gesagt das ich niemanden fürs Kind habe, bzw das ich nicht jeden Tag von früh bis Nachmittag jemanden hab. Dann wurde mir gesagt, dass ich mich somit auch nicht Arbeitslos melden kann, da ich dem Arbeitsmarkt ja so gesehen nicht zur verfügung stehe .. Hab denen zwar gesagt, wenn ich ne Stelle find und bekokmm würde ich evtl nach einer Tagesmutter suchen. Aber ich will jetzt keine Tagesmutter weil des wär ja dann nur für die ersten 2 wochen und dann nur hin und wieder mal .. Tja und jetzt bekomm ich kein ALG weil, wie oben schon erwähnt, ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.
Jetzt meine Frage, steht mir wirklich absolut keine Leistung zur Verfügung? Mein Partner ist zwar Berufstätig aber das geld reicht ja niemals für 3 Personen und Miete und Versicherung und und und .. hab jetzt keine Ahnung was ich machen soll bzw was ich beantragen kann damit ich geld bekomm.
Würde mich über antworten freuen.
Lg
Dany
von DanyMaus21 am 27.07.2009 11:48h
11 Antworten
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Hab...
... gerade beim Arbeitsamt angerufen und wegen ALG II gefragt, kann ich nicht beantragen da das ALG I vorrang hat und ich beim ALG II auch zur verfügung stehen muss zwecks maßnahmen etc... Naja jetzt weiß ich auch net wirklich was ich da machen soll. Ich mein es gibt doch viele die ein kind haben und nicht arbeiten gehen können, die bekommen doch auch hilfe vom amt oder seh ich das jetzt komplett falsch?1
Also auf gut Deutsch, die haben zu mir gesagt, wenn ich keine Kinderbetreuung hab, steh ich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung und kann somit kein ALG I oder II beantragen... :-(
von DanyMaus21 am 27.07.2009 15:26h
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hallo
mütter die mit kinder unter 3 jahren, haben anspruch auf ALGII, ich beziehe auch ALGII
von sonnelieb am 27.07.2009 13:23h
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Also...
...als ich noch arbeiten gegangen bin hatte ich es 1-2 mal die woche dabei, ansonsten hatte ich sie bei meiner mutter oder bei der mutter von meinem freund. Jedoch waren das immer unterschiedliche tage sodass ich nicht zu 100 % sagen kann wann sie können und wann nicht. Nur leider gibt es nicht viele betriebe wo das ok ist, dass man das kind mit nimmt. Da hatte ich echt glück.
Wohngeld geht nicht, da ich bei meinem Freund mit lebe und er der die komplette miete bezahlt.
von DanyMaus21 am 27.07.2009 12:54h
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hi
es gibt alg 1 und alg 2, 6 monate deinem gehalt fast angemessen u danach erst alg2 eigentlich.
da stimmt was nicht, frag lieber nochmal nach.
von Snowball3 am 27.07.2009 11:58h
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also
mein männe geht auch arbeiten und beziehe auch arge geld. ich bin zwar nicht arbeitslos gemeldet weil ich ein kind habe und dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe. hast du einen sachbearbeiter oder einen anprechpartner? wenn nicht dann geh zur arge oder ruf da an und lass dich beraten was du beantragen kannst....
glg
nnina
von ninaundemily am 27.07.2009 11:56h
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Hallo....
ich kenn mich zwar da net aus aber ich denke du "mußt" dich ja arbeitslos melden, schon mal das du krankenversichert bist! Und das glaub ich sowieso nicht das das nicht geht! Da würde ich net locker lassen... weil das kann es nicht sein, nur weil du ein Kind hast und nicht auskannst! Die sollen mal so manch anderen in den Arsch treten.... die gar nicht arbeiten wollen. Nene....
Lg
Dani
von bonjovimaus am 27.07.2009 11:54h
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in Ö
gibts förderungen für tagesmütter vom land - dann wäre die betreuung gesichert.. wenn du hin u wieder dann im nachhinein wenn brauchst, is das kein problem da ich selbst bald als tamu tätig bin, weiß ich dass wenn du zumindestens 1 monat vorraus die Termine weißt kannst auch ab u zu dein Kind hinbringen.. nur musst du rechtzeitig die Termine wissen!!!
von Jahjah23 am 27.07.2009 11:54h
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arge
ich glaube das die damit durchkommen.hast du schon mal versucht wohngeld zu beantragen?
wie hast du dein kind den untergebracht, wie du noch gearbeitet hast?
von florabiene am 27.07.2009 11:54h
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versuchs mal
mit ALG 2
von mutti1000 am 27.07.2009 11:53h
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Natürlich bekommst Du ALG1 und wenn das abgelaufen ist ALG2
Du mußt nur Deine Elternzeit angeben ... das geht wenn das Kind unter 3 Jahre alt ist
Aber warum muß es denn unbedingt ne Tagesmutter sein ? Was ist mit einer normalen Kita ??
von Solo-Mami am 27.07.2009 11:51h
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Sorry,
aber da hast Du wirklich Pech, wie sollen die dir auch mal ne Arbeit anbieten wenn die Betreuung nicht gesichert ist, da gibt es kein Geld. Und ich denke für 4 Monate wird sich ne Lösung finden..........wenn Du willst
von Frauke_660 am 27.07.2009 11:51h
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