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Ab wann gibt es krankengeld wenn man in der ssw krank geschrieben wird?

ninjababy
ninjababy
21.08.2009 | 10 Antworten
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. ich bin in der 21.ssw und hatte von anfang an ein paar probleme. deswegen war ich am anfang 7 wochen krank geschrieben, wohl auch weil ich letztes jahr eine fehlgeburt hatte und diese ssw als risikoschwangerschaft eingestuft wurde. jetzt hat man auch noch schwangerschaftsdiabetes festgestellt. meinen arzt hab ich schon nach einem beschäftigunsverbot gefragt. doch das kann er mir nicht schreiben weil ich im büro arbeite und nix mit giftigen stoffen o.ä. zu tun habe. er hat mich jetzt wieder krank geschrieben. nun meine frage:
ich war am anfang der ssw 7 wochen krank und hab 8 tage krankengeld bekommen, war dann wieder 3 wochen arbeiten und bin jetzt wieder krank geschrieben. fangen jetzt die 6 wochen wieder von vorne an in denen ich mein ganz normales gehalt bekomme oder krieg ich gleich krankengeld weil ich nur 3 wochen gearbeitet habe bzw. wegen dem gleichen grund krank geschrieben wurde?
gibt es vielleicht doch noch irgendeine möglichkeit so ein beschäftigungsverbot zu bekommen?
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10 Antworten

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10 Antwort
@Lina74
Yo, ich hoffe au, sie bekommt das BV. Alles andere fällt ihr nur auf die Füße.
thereallife
thereallife | 21.08.2009
9 Antwort
@tehralife
Das weiß ich jetzt nicht so genau was meine Ärtztin geschrieben hatt. Ich war eigendlich aus drei verschiedenen anlässen Krankgeschrieben bei meiner FRauenätztin. Der lezte Krankenschein war so schlimm das ich nicht mehr arbeiten konnte. Aufjedenfall ist es für ninjababy besser wenn Sie Bvb beckommt. Ich drücke Dir die Daumen. Alles gute.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.08.2009
8 Antwort
Erschrocken.
Deswegen war ich ja so erschrocken als ich den Brief von meiner Krankenkasse beckommen habe. Weil ich war dann wiederArbeiten zwischen durch. Aber weil meine Krankschreibung die ich in den 5 Monaten hatte alles mit der Schwangerschaft zu tun hatten wurden daraus über 6 Wochen. L.G. Lina74
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.08.2009
7 Antwort
@Lina74
Stand da immer selbe Grund als Krankheit drauf? Dann zählen die das wohl zusammen. Deshalb ist es wichtig, dass immer ein anderer Grund drauf ist. Ich bin nicht sonderlich bewandelt auf diesem Gebiet. Ich hab mal ne Zeit lang im Betriebsrat gesessen, deshalb kann ich dir das nur so sagen. wie es bei uns damals war. Aber, wie gesagt, wenn die Lohnfortzahlung ausfällt, wirds richtig bös im Elternjahr. Das würd ich nicht machen. Weil, man büst dadurch unverschuldet ne Menge Geld ein.
thereallife
thereallife | 21.08.2009
6 Antwort
Hallo
Also ein Beschäftigungsverbot bekommt man um Gefahren, die auf der Arbeit vorhanden sind vorzubeugen. Ich hab Diabetes Typ I, also kein SS Diabetes und hab auch kein BV bekommen. Ich war auch die halbe SS krankgeschrieben. Aber wenn du wegen dem gleichen Grund wieder krankgeschrieben wirst, dann bekommst du wahrscheinlich Krankengeld.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.08.2009
5 Antwort
Hä?
Ich war zwischen durch arbeiten die Krankenkasse hatt trotzdem die Wochen zusammen gezählt! L.G. Lina74
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.08.2009
4 Antwort
Genau.
Gebe der tehralife recht. Habe dann auch bvb beckommen. Du beckommst dann weniger Geld in der Elternzeit. L.G. Lina74
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.08.2009
3 Antwort
@Lina74
aso, wenn die 6 Wochen um sind und du nicht aus der Lohnfortzahlung fallen möchtest, musst du dann mindestens 1 Tag wieder arbeiten und dich dann wieder neu krankschreiben lassen. Aber, dann wird sicher der Fall eintreten, dass dich ein Chef zum D Arzt schicken kann.
thereallife
thereallife | 21.08.2009
2 Antwort
Hallo.
Also bei mir waren verteilt in den ersten 5 Monaten drei Krankenscheine. Dann als ich einen Tag drüber war habe ich Post beckommen von meiner Krankenkasse das ich schon über sechs Wochen insgesammt krank war. Das heißt egal aus welchen Grund ob Schwindel, Rückenschmertzten u.s.w alles was mit Schwangerschaft zu tun hatt zählen die Wochen zusammen. L.g. Lina74
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.08.2009
1 Antwort
er muss dir aber ein BV geben...
wenn es dieser Arzt nicht macht, dann geh halt zu einem anderen. Weil, ein gelber Krankenschein ist eben kein BV. Du wirst nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung fallen und somit nur noch dein Krankengeld bekommen. Das wiederrum ist ja weniger als dein Gehalt. Das hei0t du wirst weniger Elterngeld bekommen, als dir zusteht. Also, kümmer dich um ein BV. Weil, davon hast du am Ende mehr, weil so dein normales Grundgehalt weiter gezahlt wird.
thereallife
thereallife | 21.08.2009

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