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Mein 1 jähriger sohn soll 1 woche zu seinem vater muss ich das zulassen wenn der vater das sagt

sabsi1989
sabsi1989
28.09.2012 | 19 Antworten
mein ex patner und ich sind seit gut 6 monaten getrennt er hat kurz nach der trennung mit seiner neuen verlobten ein schreiben aufgesetzt wegen des umgangsrecht da stand jede halbe ferien drin wo ich gesagt habe darüber sprechen wir nochmal durch diese aussage und einverständniss des vaters unterschrieb ich dann jetzt kommt er damit das er ihn 1 woche haben will obwohl wir ja besprochen hatten das wir darüber nochmal reden werden ich weiss nicht weiter helft mir bitte
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19 Antworten

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19 Antwort
Von meinem Schwager der Kleine durfte das WE mal da schlafen. Dh. war von Sa. 15-So.13h bei seinem Papa. Wir wohnen ja in einem Haus, mein Sohn hat den ganzen Tag gespielt mit ihm! Leider hat er seinen nur so oft da wenn seine EX gerade mal wieder nen Freund hat. Ist sie solo triebt sies ganz schön, dann gehts nur nach ihrer Nase, hol ihn oder du bekommst ihn garnicht, bekommt mein Schwager dann zu hören! Sein Kleiner ist 2 Jahre! Das ist mal die Sicht von der anderen Seite!
Origami
Origami | 01.10.2012
18 Antwort
du kannst genauso vor gericht gehen und das umgangsrecht über die regeln lassen. seine neue hat da gar nichts mitzureden. das geht nur dich und deinen ex was an. tja . mein ex meint immer er kann sich spielen und über mich hinweg entscheiden. nix da. ich droh ihm einfach mit gericht oder jugendamt . da gehts dann auf einmal das ma mit ihm reden kann. aber bei nem einjährigen kind..ne ganze woche . das ist eindeutig zu viel.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 01.10.2012
17 Antwort
Im allgemeinen halt ich nix davon die Kinder den Väter vorzuenthalten! Aber mit 1 Jahr ne ganze Woche ist find ich auch zuviel! Bei meinem Mann war das so geregelt das er mit 2 Jahren zwei mal die Woche von15-17h bei hm war. Sie haben sich getrennt da war er knapp Zwei. Das war auch nicht leicht für meinem Mann, er liebt seine Sohn sehr! Mit 3 Jahren durft er dann jedes WE kommen auch über Nacht. Kurzes WE dh. Sa.10-So.10h kommt er auch Mittwochs15-19h. Langes WE Sa.15-So.19h. Und da immer im Wechsel! Aber er darf seit dem auch mit uns in den Urlaub, jeder bekommt die Hälfte! Auch die Feiertage bekommt mein Mann die Hälfte! Und das hat dnn immer super geklappt, am Anfang gabs bis zu der Regelung auch immer nur Streit!! Jetzt wir er 7 Jahre dh. im Sommer hat er 6 Wo. Ferien, davon ist er dann 3 Wo. bei uns..u. so auch mit den anderen Ferien! Ach u. min Mann hat nicht mal Sorgerecht oder so! Also dein Kind mit 1 Jahr darf erstmal nur Tageweise, also auch noch nicht über Nacht!
Origami
Origami | 29.09.2012
16 Antwort
rede doch nochmal mit dienem es partner und lern siene freudin kennen und erklär ihm das euer kind eine eingewöhnung braucht auch an die neue frau und ihr das mt der einen woche urlaub etwaas verschiebt ! Da ihr schon auflagen habt und er krank war bzw is lass dir eine beschienug von iihm geben das er weider gesund ist und keine gefahr dastellt! ihr sollte beide in der lage sien eine gemeinsame lösung für euch drei zu finden ohne streit ihr leibt doch beide eurer kind oder ? und wenn alles gklaärt und eingewöhnt ist spricht doch nix daggen ! wenn ihr noche in paar gewesen wähet hätte er ihn doch auch eine woche alleine betreuen können oder ?
Engel_24
Engel_24 | 29.09.2012
15 Antwort
als Lea damals knapp 1 jahr war hatte ich streit mit ihrem Vater.Er wollte natürlich die kleine für 1-2 wochen haben.ich sagte nein das klappt nicht sie ist zu jung dafür.Er drohte dann mit Anwalt usw . ich hab dann beim Jugendamt angerufen und die sagten mir ein Kind unter 3 Jahren brauch nicht über Tage beim Vater bleiben . also hast du das recht nein zu sagen.sonst ruf einfach mal an und frag es nach . alles gute
lea_sophie
lea_sophie | 29.09.2012
14 Antwort
danke trotzdem ich will auch nur das beste für meinen sohn
sabsi1989
sabsi1989 | 28.09.2012
13 Antwort
@sabsi1989 dann geh am montag zu nem anwalt und zum jugendamt . erklär denen alles . . wenn er nicht ruhig mit sich sprechen lässt dann musst du wohl andere wege gehen . . schade für dich , ihn und euren sohn . ich hoffe ihr bekommt trotzdem die kurve und könnt euch irgendwann mal normal unterhalten und was das kind betrifft gemeinsam solche entscheidungen treffen ! das beste für die zukunft !
precious85
precious85 | 28.09.2012
12 Antwort
@precious85 da muss ich dich enttäuschen mit ihm irgentwas ruhig und sachlich zu klären ist unmöglich da seine verlobte schwester und so weiter ihm immer weiter einreden das ist dein kind und so läuft das wir kennen und ja auch nicht es geht nurnoch um das kind ruhig häätte ich auch die ganze zeit nach der trennung gerne gehabt unmögich sobald ich gegen etwas war sofort drohen mit anwalt jugendamt vorhaltungen und fertigmachen
sabsi1989
sabsi1989 | 28.09.2012
11 Antwort
Ich kann nur für mich sprechen aber ich würde mir das nicht gefallen lassen - du bist die Mutter und wirst Wohl wissen was dein wurschtal braucht und was nicht - lass dich nicht Einschüchtern das.ist viel zu lange - denkt dein ex nicht mal dran wie sehr der kleine dich vermissen würde? tz ich kann da echt nur den kopf schütteln - Öhrchen steif halten- DAS wird er sicher nicht durchbekommen:)
MarieW
MarieW | 28.09.2012
10 Antwort
@sabsi1989 vor dir wird er sich nicht entfremden . keine angst . und naja meiner war 1 1/2 jahre lang durch den wind wenn er von papa heim gekommen ist . die kinder sind noch klein und müssen erst lernen mit der situation umzugehen . . ruf deinen ex an und erklär ihm deine sorgen sag ihm das du dich wegen mir auf 2 nächte fürs erste einlassen möchtest und wenn das klappt das nächste mal 3 usw . aber verbiete es auf keinen fall das der kleine zu ihm kommt . weil wenn er dir ein rein würgen will und du pech hast kommt das ja zu dir und du steht vielleicht vor gericht und die sagen du MUSST dein kind für ne woche weggeben ob es dir passt oder nicht . . versuch dich ganz ruhig und sachlich mit ihm zu einigen ! ich verstehe deine sorgen . und trotzdem ist es der papa !
precious85
precious85 | 28.09.2012
9 Antwort
genau das habe ich auch gelesen mit dem in der woche ein paar std will ihm sein kind ja nicht wegnehmen muss aber auch an das kind denken und nicht nur immer im vorteil des vaters handeln
sabsi1989
sabsi1989 | 28.09.2012
8 Antwort
mit dieser Regelung ist ein 1jähriges Kind restlos überfordert. Geht am besten zusammen zum Jugendamt und klärt da eine verbindliche Regelung.
Chrissi1410
Chrissi1410 | 28.09.2012
7 Antwort
@MarieW wollte montag mal zum sozialendienst vom jugendamt . weil im internet habe ich gelesen säuglinge und kleinkinder sollten nur tagweise zum vater .
sabsi1989
sabsi1989 | 28.09.2012
6 Antwort
neeeeeeeeeeeeeee . diese regelungen sind im Allgemeinen für SCHULKINDER ! Lass dich darauf nicht ein . für einjährige gilt ein stündlicher Umgang mehrmals die Woche. Ein komplettes WE ab ca 3 Jahre. Individuell zu regeln, sollte eine Vertrauensbasis früher schon vorhanden sein. Falls du da was unterschrieben hast privat ist das null und nichtig. Lass dich mal eingehend beraten und nicht übers Ohr hauen . LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 28.09.2012
5 Antwort
@precious85 mir geht es einfach nur darum das der kleine noch viel zu klein dafür ist es gibt viele gründe er war bis 4 wochen nach unserer trennung psychisch krank mit tabletten psychologin usw sollte sogar in eine klinik kaum hatte er eine neue 4 wochen später war er wieder gesund 6 monate vor der trennung und in den 6 monaten durfte ich ihn mit den kindern nicht alleine lassen ich habe mich jetzt schon weil seine neue dabei ist so runter buttern lassen das er ihn haben darf . aber eine woche unter 1 jahr kann ich nicht akzeptieren der kleine kommt so schon jedes mal durcheinander wieder und brauch erst seine zeit um sich einzugewöhnen ich habe angst das er sich sehr entfremdet .
sabsi1989
sabsi1989 | 28.09.2012
4 Antwort
Dann würde ich persönlich mit einem.Anwalt sprechen und evtl einen penibel geregelten Plan aufstellen lassen
MarieW
MarieW | 28.09.2012
3 Antwort
hallöchen , ich bin schon seit 2 jahren vom papa von luka getrennt . wir waren sogar vor gericht wegen dem ganzen scheiss . und ich muss ihm luka im monat für 5 tage geben . wir haben uns drauf geeinigt das er alle 5 wochen kommt und ihn für eine woche mitnimmt ! wenn er vor gericht geht wird dir wohl ähnliches blühen . du kannst nichts dagegen machen . . ich hab drauf bestanden seine neue kennenzulernen . und kann mitlerweile mit ruhigem gewissen den kleinen zu papa lassen . . auch unser verhältnis hat sich gebessert . und ganz erlich warum soll er nicht für ne woche zu papa ? was spricht den dagegen ?
precious85
precious85 | 28.09.2012
2 Antwort
es geht ja darum der kleine ist da nichtmal 1 jahr alt . der entfremdet doch total und darüber hinweg hat er ihn jedes we 1 ganzen tag und jedes zweite eine nacht das heisst es gibt nicht ein we wo ich mir was vornehmen kann dazu kommt noch das er mich provoziert usw und meine gutmütigkeit total ausnutzt
sabsi1989
sabsi1989 | 28.09.2012
1 Antwort
naja, ich finde schon, das ihm das zusteht. hab mal was kopiert: Umgangsrecht § 1684 f BGB Dem Elternteil, der nicht die Betreuung ausübt, ob er das gemeinsame Sorgerecht hat oder nicht, steht zumindest das sogenannte Umgangsrecht zu. Dies ist nicht nur ein Recht, sondern vielmehr auch eine Pflicht . Das Gericht kann von sich aus z.B. im Scheidungsverfahren dies ansprechen und fragen, ob es bislang funktioniert. Viele Familienrichter tun dies auch. Umgangsrecht mit Großeltern, Geschwistern und anderen Bezugspersonen Seit Anfang 2004 haben auch die Großeltern oder die Geschwister ein Umgangsrecht , wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Sogar Bezugspersonen, also Personen, die mit dem Kind gar nicht verwandt sind, können ein Umgangsrecht haben. Der Mann, der 10 Jahre mit der Mutter des Kindes zusammengelebt hat und das Kind mit großgezogen hat, kann nach Trennung von der Mutter ein Umgangsrecht haben. Die Probleme beim Umgangsrecht sind insbesondere: - weite Entfernungen für den Umgangsberechtigten. Er muß zu dem Kind und seinem Umgang reisen. Er kann nicht verlangen, dass ihm das Kind gebracht wird oder dass der betreuende Elternteil Reisekosten übernimmt. Freiwillige Vereinbarung sind natürlich möglich. - Hintertreiben des vereinbarten Umgangstermin durch den betreuenden Elternteil. Immer wenn der Umgangsberechtigte nach 100 km Fahrt vor der Tür steht, um sein Kind abzuholen, ist es plötzlich krank, unpäßlich, beim Geburtstag des besten Freundes o.ä. Hier kann nur anwaltlicher Rat helfen. - Nach dem Umgangstermin ist das Kind bei dem betreuenden Elternteil schwierig wieder in den Alltag einzugliedern. - Auf bewußtes oder unbewußtes Veranlassen des Betreuenden will das Kind den Umgang nicht mehr ausüben. Hier sind Jugendämter und Anwälte einzuschalten und notfalls das Gericht anzurufen. Beide Eltern sind verpflichtet auf einen Konsens hinzuwirken. Der betreuende Teil muß das Kind auf den Umgangstermin vorbereiten und der Umgangsberechtigte muß sich peinlich an vereinbarte Zeiten halten. Das üblicherweise vor Gericht vereinbarte Umgangsrecht ist alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag, die jeweils hälftigen Ferien und hälftigen Feiertage. Vereinbart werden kann aber alles, was dem Wohl des Kindes entspricht.
SrSteffi
SrSteffi | 28.09.2012

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