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Mietwohnung: Muss der Vermieter Laminat erneuern?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
27.05.2016 | 12 Antworten
Hallihallo,

ich bin diesbezüglich etwas verpeilt. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Das Laminat in meiner Wohnung (und allen anderen des Hauses) ist über 15 Jahre alt. Die Schutzschicht ist stellenweise (große Stellen!) rissig, an nicht wenigen Stellen ist sie gelöst. Nun beginnt das Laminat an den Rändern sich leicht hochzuwellen, als sei es zu feucht geworden. Es versteht sich von selbst, dass ich nur nebelfeucht wische.

Das gleiche Problem stellt sich in 3 von den 4 Wohnungen. In der vierten hatte ich mal gewohnt und da einen Teil ersetzt, den ich selbst beschädigt hatte, da ist also alles etwas neuer.

Die Frage steht schon oben: Muss der Vermieter das in Ordnung bringen, also neues Laminat verlegen? Wir würden ihm dann einen gemeinsamen Brief senden mit der Bitte um Kümmerung.

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12 Antworten

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12 Antwort
Wir hatten ihm ja geschrieben, bislang hat der Vermieter noch nicht reagiert. Ich bin doch gespannt, ob und wie es nun weiter geht .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.06.2016
11 Antwort
Danke euch für die Antworten. Wir haben nun gemeinsam für drei Wohnungen einen entsprechenden Brief geschrieben und warten auf seine Antwort. LG Gollum
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 31.05.2016
10 Antwort
Hatte auch angerufen und freundlich gefragt wie es aussieht.Denn nach 7 Jahren ist der pvc hier total abgenutzt.War auch nicht die beste Qualität als dieser neu verlegt wurde vor unserem Einzug. Vermieter meinte er würde die kosten übernehmen, ich müsse dann nur selber verlegen.Allerdings in einer angemessenen Preisklasse. Also einfach mal anrufen und nachfragen.
Jungemama2287
Jungemama2287 | 31.05.2016
9 Antwort
Einfach freundlich beim Vermieter anfragen wegen einem Austausch des Bodenbelages. Man kann da auch Regelungen treffen, dass der Vermieter das Material stellt und ihr verlegt selbst. Da hat man oft dann noch die Chance sich den Boden selbst auszusuchen, der einem gefällt. Sollte auch das Bestreben des Vermieters sein, dass sich die Mieter wohl fühlen und in der Wohnung bleiben.
steffi2606
steffi2606 | 30.05.2016
8 Antwort
Dann spricht mit dem Vermieter. Da es zum Mietgegenstand dazugehört, wäre er in der Pflicht. Sofern im Mietvertrag nichts enthalten ist bezüglich der Erneuerung von beispielsweise Böden, Badezimmer oder ähnliches, gibt es keine gesetzliche Pflicht für den Vermieter Bodenbeläge nach x-Jahren z.B 10 Jahren auszutauschen. Sofern der Bodenbelag in einem guten Zustand ist, kann er auch länger liegen bleiben auch 20 Jahre oder mehr ohne einen Austausch. Dieses ist jedoch bei euch nicht gegeben. Ein Anwalt oder ein Mieterschutzbund kann da sicher auch noch ausführlicher was zusagen. In solchen Sachen ist es immer recht schwierig zu pauschalisieren. Wenn im Mietvertrag eine Regelung getroffen ist, stellt es sich einfacher Dar.
Alina17
Alina17 | 28.05.2016
7 Antwort
Die Gesetze sind recht verworren, ich kenne es zB so: Alle 7 Jahre ab Einzug darf man 1 Raum erneuern lassen. Hierfür gibt man 2 Alternativen an, was man gerne hätte und der Vermieter sucht sich idR die günstigere Variante raus. Das ist aber schon älter. Meines Wissens nach muss im Mietvertrag stehen, ob Teppich zB mit vermietet ist. Ist er das, obliegt es dem Vermieter, den zu "warten". So: nun gab es aber Urteile , da steht, Laminat ist nach Jahren zu ersetzen, Teppich auch. Parkett nach 15 Jahren abzuschleifen und zu versiegeln oder zu ersetzen. Also nach 15 Jahren sollte der Vermieter da schon was tun. Allerdings gilt das nur, wenn ihr schon 10 Jahre da drinnen wohnt.
xxWillowXx
xxWillowXx | 27.05.2016
6 Antwort
@Jungemama2287 Oh Super, dann ist ja alles gut.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.05.2016
5 Antwort
Es gilt die Regel bei Teppichboden alle 8 Jahre, pvc ab 10 jahren und laminat ca 12/13 Jahren. Natürlich kann man sich nie daran richten denn jeder wird verschieden abgenutzt. Ist alles schon beim Einzug dtin gewesen ist der vermieter verpflichtet dann zu erneuern. Einfach mal anrufen und nachfragen. Danach gemeinsamen Brief verschicken
Jungemama2287
Jungemama2287 | 27.05.2016
4 Antwort
Bei meinen Eltern in der wohnungsgenossenschaft war es so, das man!alle 8 Jahre austauschen konnte! Ist aber sicher immer verschieden!
rudiline
rudiline | 27.05.2016
3 Antwort
@Alina17 Verlegt ist es vom Vermieter, es handelt sich um keine Macken durch fehlerhafte Behandlung, sondern der Belag ist schlicht und einfach alt.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.05.2016
2 Antwort
Die Frage, die sich hier zuerst stellt ist, wer hat den Bodenbelag verlegt bzw. ist dieser Mietgegenstand oder wurde er vom Mieter selber gelegt. Wenn er bei Einzug bereits gelegen hat und somit mitgemietet wird, ist der Vermieter in der Pflicht Beschädigungen zu beheben.sofern diese nicht vom Vermieter entstanden sind . Kann man gleichsetzen wie bei einer Küche. Ist es eine Einbauküche der Vermieter, sonst der Mieter, wenn es seine eigene ist.
Alina17
Alina17 | 27.05.2016
1 Antwort
Frag am besten mal beim Mieterbund nach. Aber grundsätzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung gen in ordnung zu halten. Der Fairness halber solltet ihr dann tatsächlich einen gemeinsamen Brief schreiben, damit der Vermieter una auch die Hausgemeinschaft den Aufwand nur einmal habt.
Chrissi1410
Chrissi1410 | 27.05.2016

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