Vermieter kündigt alleinerziehenden Mutter

HoneyBee17
27.01.2017 | 8 Antworten
27.01.2017 | 8 Antworten
Hallo, hoffe mir kann einer helfen . Es geht darum, dass mein Vermieter mich mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist zum 28.02. gekündigt hat , da es sich nur um ein Zweifamilienhaus handelt. Nun habe ich mich auf 80 Wohnungen beworben , doch erfolglos :( habe auch den WBS beantragt und bekommen und mich bei der sozialwohnungsbaugesellschaft eintragen lassen , doch alles ohne Erfolg. Mein Sohn ist 8 und ich habe gestern meine Weiterbildung (DEKRA ) angefangen. Bekomme Geld vom Amt . War auch beim Mieterverein gewesen und habe eine Fristverlängerung beantragt , dich diese wurde vom Vermieter abgelehnt und hat mit Räumung gedroht. Dem Amt hat er auch mitgeteilt mich zum Ende Februar gekündigt zu haben , weshalb das Amt mir geschrieben hat das ich ab März keine Leistungen mehr bekommen würde .
Was soll ich machen wenn ich keine Wohnung finde? Kann ja nicht mit meinem Kind auf der Straße sitzen!?! Mietschulden sind keine vorhanden .
Was soll ich machen wenn ich keine Wohnung finde? Kann ja nicht mit meinem Kind auf der Straße sitzen!?! Mietschulden sind keine vorhanden .
8 Antworten
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Puh.
Ich würde verschiedene Stellen in Angriff nehmen:
Jobcenter: Hilfe bei Wohnungsuche einfordern
Sämtliche Leistungen dürfen die dir auch nicht nehmen, nur die miete
Aber Obdachlosigkeit ist keine Option
Jugendamt: PAAT und ASD die Nummern geben lassen, bzw direkt Eiltermine
Paat ist ein präventiv arbeitendes Team
Die unterstützen auch in solchen Lagen
Caritas: auch da alle Möglichkeiten auf Hilfe ausschöpfen
Ansonsten gibt es keine Regelung, dass dir das jobcenter helfen MUSS
Was ich sehr sehr schade finde :/
xxWillowXx | 27.01.2017
3 Antwort
@xxWillowXx
Vielen Dank , werde es Mal über diese stellen probieren 
HoneyBee17 | 27.01.2017
4 Antwort
@Schnurpselpurps
Habe eine 60qm Wohnung wofür ich monatlich 233euro NK bezahle. Bin am 1.06.15 eingezogen und bekam die erste NK Abrechnung drei Monate später wo ich 35euro nachzahlen musste, da wir Schwimmbad im Garten aufgebaut haben und da hat der Vermieter gleich die Wasserkosten dafür berechnet , was auch in Ordnung war und bezahlt habe . Nach zehn Monaten habe ich dann die zweite NK Abrechnung bekommen , wo ich knapp 500euro nachzahlen sollte , was mir suspekt vorkam , da ich schon sehr hohe Abschläge bezahle und das bei zwei Personen , 60qm nicht sein konnte , habe dann festgestellt das der mir die kompletten Heizkosten fürs ganze Haus konnte was erreichen . Und daraufhin hat er dann das Mietverhältnis gekündigt weil es sich nur um eine Zweifamilienhaus handelt und daher ist die Kündigung wirksam. Ich gehe schwer davon aus das mein Vermieter was zu verbergen hat und daher die Belege nicht vorlegt, bzw nur die Belege was die Heizung angeht, alle anderen Belege habe ich erhalten. Weder war ich dabei als die Heizung abgelesen wurde , noch weiß ich über welchen Anbieter das läuft noch sonst was , das einzige was ich weiß das die Heizung über Erdwärme läuft.

HoneyBee17 | 27.01.2017
6 Antwort
Ist die Wasseruhr bei Dir in der Wohnung oder im Keller? Bei letzterem, weisst Du, welche Deine ist? Meines Wissens nach, muss für jede Partei eine eigene Wasseruhr haben. Wenn nicht, hat der Mieterverein da auch noch einen Punkt zu ansetzen. Ansonsten kannst Du auch mal schauen, ob es bei Euch eine Niederlassung des Mieterschutzbundes gibt, die haben Anwälte, die ggf. auch schnell aktiv werden können.
Gelöschter Benutzer | 27.01.2017
7 Antwort
@Ilyssa
Ich wohne in der Einliegerwohnung, weshalb es keinen direkten Keller gibt. Die Wasseruhr befindet sich mit im heizungsraum der aber immer abgeschlossen ist, ich weder gesehen habe noch irgend eine Uhr. Bin ja schon Mitglied beim Mieterverein, wo ich auch eine Rechtsschutz Versicherung mit drin habe, doch die bringt in so einem Fall nichts sagte mir der Mieterverein.

HoneyBee17 | 28.01.2017
8 Antwort
das hilft dir alles nicht, wenn er gekündigt hat, ist die Kündigung rechtswirksam und du brauchst eine Wohnung, und das ist in Deutschland halt gerade sehr schwierig, zumindest in vielen Regionen
eniswiss | 06.05.2017
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