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Welche Nationalität bekommt mein kind?

renee-marijke
renee-marijke
15.01.2016 | 9 Antworten
Hallo,

Ich habe eine frage zu der zukünftigen nationalität meines kindes und hoffe das jemand darüber ein bisschen mehr weis.
Ich Bin selber holländerin und der vater ist deutscher.
Mein kind wird in einem deutschen krankenhaus zur welt kommen.
Soweit ich weis hat mein kind dementsprechend recht auf beide nationalitäten da es automatisch recht hat auf die holländische sowohl wie die deutsche.
Welche nationalität würde dan die primäre sein oder würden die gleich schwer wiegen?
Und müsste mein kind sich mit 18 für eine nationalität entscheiden?

Schonmal danke im voraus :)
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9 Antworten

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9 Antwort
@StefansMami Ich kann nur sagen was uns das Amt bei der Anmeldung des Kindes hier gesagt hat: wird dad Kind in Deutschland geboren, ist es automatisch "deutsch" bzw hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Mein Mann und ich sind beide portugiesisch und mussten erst zum portugiesischen Konsulat, damit unser Sohn auch die portugiesische Staatsangehörigkeit hat.
JessYLe
JessYLe | 18.01.2016
8 Antwort
Klick dich mal auf der Seite der Bundesregierung durch. Wenn du aus einem EU-Land kommst und hier seit 8 Jahren wohnst, müsste das Geburtsortprinzip greifen, also dass dein Kind die Staatsangehörigkeit des Geburtsortes bekommt. Aber das ist so ein "wenn . dann . außer . und vielleicht . " Am besten rufst du einfach mal im holländischen Konsulat an und fragst da nach. Für genau sowas sind die ja schließlich da.
StefansMami
StefansMami | 16.01.2016
7 Antwort
@StefansMami danke für die info :) also wenn ich das richtig verstanden habe bekommt mein kind die holländische nationalität es sei den ich wohne seit mehr als 8 Jahren in Deutschland dan bekommt es die deutsche?
renee-marijke
renee-marijke | 16.01.2016
6 Antwort
@JessYLe Falsch. Kind erhält automatisch die Staatsangehörigkeit der Mutter, AUSSER, diese wohnt dauerhaft und seit mehr als 8 Jahren in Deutschland. Wenn die Mutter Holländerin ist, erhält das Kind also automatisch die holländische Staatsangehörigkeit. Sagt das holländische Konsulat zumindest genau so und nciht anders: http://dusseldorf.nlkonsulat.org/reisedokumente/niederlandische-staatsangehorigkeit/niederlandische-mutter-auslandischer-vater.html Gleich erster Satz: "Besitzt Ihre Mutter die niederländische Staatsangehörigkeit und sind Sie am 1. Januar 1985 oder später geboren? Dann haben Sie die niederländische Staatsangehörigkeit automatisch bei der Geburt erworben." Und stimmt auch mit der Info der Bundesregierung überein. Nur wenns andersrum ist , dann muss man was unternehmen. Abstammungsprinzip von der Mutter gilt aber sowohl in Deutschland, als auch in den Niederlanden.
StefansMami
StefansMami | 15.01.2016
5 Antwort
Dein Kind bekommt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn du auch die holländische möchtest, musst du das beantragen. Bedeutet, wenn das Kind auf der Welt ist, ist rechtlich gesehen nur deutsch. Später mit 18 kann es sich dann für eine selbst entscheiden. Ist bei uns auch immer eine Prozedur, weil wir das beim ausländischen Kosulat erst beantragen müssen. Er schickt Antrag ins Ausland. Dann kommt Antwort zurück und erst dann hat das Kind auch die andere Staatsangehörigkeit.
JessYLe
JessYLe | 15.01.2016
4 Antwort
ich habe bei meiner Geb die deutsche Nat bekommen als ich die Belgische beantragt habe, lief die mit 25 Jahren ab es sei denn ich hätte dort eine Arbeit/ Wohnsitz.
Danny1234
Danny1234 | 15.01.2016
3 Antwort
Geht nicht nur ums anerkennen, er muss dafür einen Wisch beim Jugendamt, am besten schon vor der Geburt, unterschreiben. Keine Ahnung, ob da was extra wegen Staatsangehörigkeit dann gemacht werden muss. Aber die beim Jugendamt sagen das dann schon.
StefansMami
StefansMami | 15.01.2016
2 Antwort
ah das ist gut :) der vater erkennt die vaterschafft an
renee-marijke
renee-marijke | 15.01.2016
1 Antwort
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/abstammungsprinzip/_node.html;jsessionid=4CD443F488CDBC23B379CFD18BB52A9A.s1t1 Die Bundesregierung meint also, dass dein Kind ggf. beides wird und sich nciht entscheiden muss. Zumindest, insofern der Vater das mit der Vaterschaftsanerkennung macht bzw. ihr verheiratet seid.
StefansMami
StefansMami | 15.01.2016

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