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Mutterschaftsgeld an Elterngeld angerechnet?

Lovegirl08
Lovegirl08
06.10.2008 | 12 Antworten
Hallo!

Wird das Mutterschaftsgeld an das Elterngeld angerechnet? Weil ich habe mir gestern mal wieder diesen Antrag durchgelesen und da stand das da irgendwie so drinne .. Wer kann mir sagen ob das so ist, oder ob ich das einfach nur falsch verstanden habe ..

Vielen lieben Dank!
Manuela
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12 Antworten

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1 Antwort
Gute Frage!
Hier kommt jetzt leider keine Antwort, aber das interessiert mich auch: habe nämlich gestern wie du diesen Antrag erhalten und mich auch gewundert, was das mit dem Mutterschaftsgeld zu tun hat! Also hoffen hier nun schon 2 auf eure Antworten :-)
Canadien
Canadien | 06.10.2008
2 Antwort
Es gibt kein Mutterschaftsgeld!
Seid wann gibt es sowas?Das wäre mir neu!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.10.2008
3 Antwort
also
1. gibt es natürlich Mutterschaftsgeld :-) und ja es wird angerechnet das heißt die 8 wochen nach der Entbiendung bekommt man ja Mutterschaftsgeld insofern man vorher in Arbeit gestanden hat, dann im anschluß an die 8 Wochen Mutterschaftsgeld bekommt man für 10 weiter Monate also bis zum 1. geburtstag Elterngeld .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.10.2008
4 Antwort
!!!!!!!!!
mutterschaftsgeld gibts von der krankenkasse!! 6 wochen vor dem et und 8 wochen nacher!es wurde bei mir angerechenet mein ich zumindest weiss es aber nicht mehr genau
woletrclan
woletrclan | 06.10.2008
5 Antwort
Mutterschaftsgeld
wird angerechnet das heißt das du dann zb. wenn du 1 Jahr Elterngeld beantragst nur 10 Monate den vollen betrag bekommst und noch etwas falls das Mutterschaftsgeld weniger war!LG
Milena08
Milena08 | 06.10.2008
6 Antwort
Das hab ich auf der offiziellen Seite gefunden...
Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet? Arbeitnehmerinnen werden in den Mutterschutzfristen dadurch besonders geschützt, dass sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers dazu haben, der ihnen im Regelfall das ausfallende Nettoeinkommen während dieser Zeit in voller Höhe ersetzt. Diese Leistungen + das Elterngeld dienen insoweit dem gleichen Zweck, als sie aus demselben Anlass, der Geburt des Kindes, dieselben Einkommenseinbußen ausgleichen. Sie können daher nicht nebeneinander gewährt werden. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss wird daher taggenau auf den mit der Geburt des Kindes entstehenden Anspruch auf Elterngeld angerechnet, soweit sich die Anspruchszeiträume überschneiden. Das für die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt auf insgesamt maximal 210 Euro begrenzte Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes kann wegfallendes Erwerbseinkommen nicht ausgleichen und wird deshalb nicht angerechnet.
honigbiene2502
honigbiene2502 | 06.10.2008
7 Antwort
...
Aber wenn das angerechnet wird, dann bekommt man theoretisch ja gar kein Mutterschaftsgeld . Das ist doch alles doof . Was hat das eine mit dem anderem zu tun?
Lovegirl08
Lovegirl08 | 06.10.2008
8 Antwort
Das hab ich auf der offiziellen Seite gefunden...
Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet? Arbeitnehmerinnen werden in den Mutterschutzfristen dadurch besonders geschützt, dass sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers dazu haben, der ihnen im Regelfall das ausfallende Nettoeinkommen während dieser Zeit in voller Höhe ersetzt. Diese Leistungen + das Elterngeld dienen insoweit dem gleichen Zweck, als sie aus demselben Anlass, der Geburt des Kindes, dieselben Einkommenseinbußen ausgleichen. Sie können daher nicht nebeneinander gewährt werden. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss wird daher taggenau auf den mit der Geburt des Kindes entstehenden Anspruch auf Elterngeld angerechnet, soweit sich die Anspruchszeiträume überschneiden. Das für die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt auf insgesamt maximal 210 Euro begrenzte Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes kann wegfallendes Erwerbseinkommen nicht ausgleichen und wird deshalb nicht angerechnet.
honigbiene2502
honigbiene2502 | 06.10.2008
9 Antwort
ja es wird angerechnet.
so war es bei mir auch. habe 6 woche vor dem ET und 8 wochen nach der entbindung geld von der Krankenkasse bekommen das musste ich damals beim antrag auf erziehungsgeld mit angeben und den bescheid haben die behalten. und ich habe erst erziehungsgeld im januar 07 bekommen da mein kleiner ende november06 geboren wurde.
Metti
Metti | 06.10.2008
10 Antwort
also das Mutterschaftsgeld ist im allgemeinen
in sofern man in arbeit stand ja höher als das Elterngeld . den Mutterschaftsgeld ist ja 100% also arbeitgeberanteil plus Krankenkassenanteil . Elterngeld sind nur 67% vom Lohn .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.10.2008
11 Antwort
hmm
das heißt, ich muss dann erst den antrag für dem 2 lebensmonat meines kindes stellen, weil dann bekomme ich ja auch erst das elterngeld?!
Lovegirl08
Lovegirl08 | 06.10.2008
12 Antwort
nein den Antrag
ab geburt! die verrechen das dann selbst .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.10.2008

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