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Elternzeit bald zu Ende, bekomme nur Vollzeitstelle, was soll ich machen

jaz11
jaz11
06.11.2013 | 48 Antworten
Hallo zusammen, habe am Montag ein Einschreiben von meiner Firma erhalten.
Ich bin seit 2009 in Elternzeit, erst ein Kind, dann das zweite.
Im Februar wird meine kleine 3 Jahre und da wollte ich jetzt auch gerne wieder arbeiten.
Zumal ich es finanziell merke und wir das Geld auch für unser Projekt Haus bauen wirklich brauchen.
In dem Brief stand, dass es meinen alten arbeitsplatz nicht mehr gibt. (War früher Key Account Assistentin)und Sie mir aber eine andere Stelle im Vertrieb anbieten können, diese ist dringlich zu besetzen aber nur in Vollzeit und eine andere Möglichkeit gebe es nicht : ... (
Ich war/bin echt traurig/sauer, leider sind alle meine alten Vorgesetzen nicht mehr in dieser Firma, noch schlimmer ist, die Dame mit der ich nie klargekommen bin, schafft jetzt in der Personalabteilung, die sich nie und nimmer für mich einsetzen würde ...

Erst vor kurzem hatte ich mit meiner Firma kontakt und die hatten mir sogar gesagt, dass ich meine Arbeitszeit individuell planen könnte, ich hatte mich so sehr darauf gefreut, wollte nur Montag-Donnerstag je 4 Stunden arbeiten ...
Und jetzt heisst es, es geht nur in Vollzeit
Wie soll ich das schaffen, Kindi ist nur von 7.30- 13.00Uhr, da müsste ich nach einer Vollzeittagesstätte schauen, aber ich möchte meine Kinder nicht so lange in eine Kika stecken, dafür habe ich meine Kinder nicht in die Welt gesetzt.

Als ich bei meiner zweiten Tochter Elternzeit beantragt hatte, hatte ich erst 2Jahre genommen, da hiess es letztes Jahr aber, ooh wir sind grad gut besetzt nimm doch bitte noch ein Jahr und dann finden wir was für dich ...
Natürlich wurde das nicht schriftlich geschrieben, nur das meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert wird ...

Meine Frage, vielleicht hat jemand schon so ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir behilflich sein ...

1. Wie würdet ihr vorgehen
- habe heute bei meinem Arbeitgeber angerufen und habe einen Termin ausgemacht, lediglich die Sekretärin wird dabei sein, der neue Chef hat keine Zeit ...

Wie würdet ihr euch vorbereiten auf das Gespräch

soll ich nochmals einen Brief schreiben, indem ich meine gewünschten Arbeitszeiten in Teilzeit aufliste, diese hatte ich in meinem Antrag auf Elternzeit nicht angegeben, da ich dachte das dies wenn ich zurückkomme keine Probleme bereiten wird.
Weil bis jetzt alle Mamis ohne Probleme zurückgekehrt sind. Sogar anfangs nur für 1- 2 TAge, leider habe ich jetzt pech ...

Wie ihr seht, bin ich bisle durcheinander, bitte um Hilfe

danke danke danke :)
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48 Antworten

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48 Antwort
Im Ergebnis kann Ihr Arbeitgeber Ihren Teilzeitwunsch nicht einfach pauschal ablehnen. Nach der Konzeption des TzBfG soll der Arbeitgeber Ihren Teilzeitwunsch mit Ihnen erörtern und es soll eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Ist dies nicht möglich, dann ist auch eine gerichtliche Durchsetzung des Teilzeitanspruchs möglich.
gina87
gina87 | 08.11.2013
47 Antwort
Als Beispiele für entgegenstehende betriebliche Gründe hat der Gesetzgeber folgendes angeführt: Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Das ist leider etwas schwammig, jedoch hat das Bundesarbeitsgericht die Hürden für Arbeitgeber durchaus hoch gelegt. Der Arbeitgeber muss z. B. ein Arbeitszeitkonzept darlegen, das von vernünftigen und plausiblen wirtschaftlichen oder unternehmenspolitischen Gründen getragen wird. Der Arbeitgeber muss also begründen, warum eine Teilzeittätigkeit des Arbeitnehmers dem Konzept des Unternehmens widerspricht. So zum Beispiel, dass eine Kundenbetreuung nur aus einer Hand erfolgen soll, oder die Anwesenheit bestimmter Mitarbeiter laufend erforderlich ist. Das Organisationskonzept muss dabei die Arbeitszeitregelung bedingen. Weiter wird dann geprüft inwieweit der Reduzierungswunsch dem Organisationskonzept entgegensteht. Es kommt also darauf an, ob das Organisationskonzept auch dann noch sinnvoll durchgeführt werden kann, wenn der Arbeitnehmer in die Teilzeit geht. Sollte sich herausstellen, dass das Organisationskonzept tatsächlich dem Teilzeitwunsch entgegensteht, dann folgt in einem dritten Schritt noch eine Interessenabwägung. Hier werden das Interesse des Arbeitnehmers, also bei Ihnen die Notwendigkeit der Kinderbetreuung und die Interessen des Arbeitgebers gegeneinander abgewogen. Die Teilzeitarbeit kann auch zurückgewiesen werden, wenn sie die Arbeitsabläufe wesentlich beeinträchtigt. Im Falle bestimmter Maschinenlaufzeiten oder eines Schichtsystems ist es kaum möglich, daß ein Arbeitnehmer einfach einen oder zwei Arbeitstage streicht. Gerade bei schwierigeren Maschinen- oder Schichttätigkeiten ist es nicht ohne weiteres möglich, einen Ersatzarbeitnehmer für eine Teilschicht oder einen Teil der Maschinenlaufzeit einzusetzen. Arbeitsabläufe können auch gestört werden bei häufigen Reisetätigkeiten, z.B. im Bereich der Spedition und Fernfahrer. Inwieweit Arbeitsabläufe durch Teilzeitarbeit im Bereich des Kundenverkehrs beeinträchtigt werden, muß im Einzelfall beurteilt werden. Solche Beeinträchtigungen werden z.B. im Bereich des Verkaufes, der Auftragsbearbeitung, des Chefsekretariats etc. behauptet. Dies ist aber nicht generell einleuchtend. Arbeitsabläufe können dagegen leichter gestört werden, wenn intensive Übergabegespräche und intensive Einweisungen für jede Übergabe erforderlich sein sollten. Auch wenn übermäßige Kosten entstehen, kann der Teilzeitwunsch abgelehnt werden. Das wäre z. B. der Fall, wenn ein völlig neuer Arbeitsplatz zusätzlich eingerichtet werden muss, ein weiterer Büroraum notwendig wird o. ä.. Die Gründe, die von Arbeitgebern vorgebracht werden, sind vielfältig und müssen einzeln geprüft werden.
gina87
gina87 | 08.11.2013
46 Antwort
es gibt gesetzlich zwei Arten von Teilzeitansprüchen, zum einen nach § 15 BEEG und zum anderen nach § 8 TzBfrG. Der Anspruch nach § 15 BEEG besteht während der Elternzeit, der nach § 8 TzBfrG ist der allgemeine Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, welcher außerhalb der Elternzeit anwendbar ist. Wie angeführt, ist eine Verringerung der Arbeitszeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich. Nach § 8 TzBfrG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit, wenn er länger als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist, das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Man muss den Anspruch auf Teilzeit mindestens 3 Monate vor Beginn geltend machen und sollte dabei auch die Verteilung der Arbeitszeit angeben. Der Arbeitgeber muß spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich eine Entscheidung mitteilen. Unterläßt er diese schriftliche Mitteilung, dann verringert sich Ihre Arbeitszeit automatisch auf das gewünschte Maß. Dies gilt genauso für die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann aber die Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse das Interesse des Arbeitnehmers überwiegt. Erforderlich ist aber eine Änderungskündigung, gegen die auch geklagt werden kann. Sollte Ihr Arbeitgeber die Teilzeit fristgemäß schriftlich ablehnen, dann können Sie Klage beim Arbeitsgericht auf Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit erheben. Es handelt sich dabei um eine Leistungsklage, die auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfolgt werden kann. Hat der Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit abgelehnt, dann müssen Sie weiter arbeiten wie bisher oder können natürlich auch selbst den Arbeitsvertrag fristgemäß kündigen. Bei der Eigenkündigung haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, dieses ist im Arbeitsvertrag vorgesehen, was in der Regel nicht der Fall ist. Grundsätzlich ist von einer Eigenkündigung abzuraten. Nicht nur, daß Sie keine Abfindung bekommen, es besteht auch die Gefahr, daß das Arbeitslosengeld für 3 Monate gesperrt wird.
gina87
gina87 | 08.11.2013
45 Antwort
@Phanthera naja ich fahre LKW und wenn ich nur halbe Tage fahre steht der LKW auf dem Platz und kostet Geld. oder ich müßte nachmittags anfangen und nen anderen LKW nehmen. Aber dann hätte ich nur Spätschicht und wechselnde LKWs. Will ich auch nicht.
Tinus79
Tinus79 | 08.11.2013
44 Antwort
@Tinus79 jep, weil viele nicht mal Teilzeit anbieten.
Phanthera
Phanthera | 07.11.2013
43 Antwort
@Phanthera so kenne ich das auch. ist ja gar nicht in jeder firma möglich
Tinus79
Tinus79 | 07.11.2013
42 Antwort
so weit ich auch weiß muß man erst drei monate wieder vollzeit arbeiten und hat dann einen anspruch auf teilzeit. so hab ichs beim betriebrat gelernt.
SrSteffi
SrSteffi | 07.11.2013
41 Antwort
@gina87 so viel ich weiß ist dass nur wenn man IN der Elternzeit ist. Aber bei einem NACH der der Elternzeit muss der Arbeitgeber nur dass anbieten was man zuvor gemacht hatte.
Phanthera
Phanthera | 07.11.2013
40 Antwort
@jaz11 ja aber auch die männer und frauen die ältere kinder haben, haben anspruch auf ein familienleben oder auch die keine kidner haben haben ein recht auf ein privatleben. warum sollen die nur den "besch . " dienst bekommen? ich weiß jetzts chon dasich so in meinem alten job nicht zurück kann. entweder gibt es dort anderweitig irgendeine möglichkeit oder ich suche mcih anderweitig um. habe auch schon ein jobangebot bekommen, was passen würde, außerhalb meines jetztigen arbeitgebers.
SrSteffi
SrSteffi | 07.11.2013
39 Antwort
Auch nach der Elternzeit besteht Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Die Bedingungen sind die gleichen wie innerhalb der Elternzeit, allerdings muss der Anspruch spätestens drei Monate vor Ablauf der Elternzeit schriftlich angemeldet werden. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld darüber, zu welchen Zeiten noch Teilzeitkräfte eingesetzt werden. So können Sie vielleicht die Kinderbetreuung so planen, dass Sie Ihrem Chef eine Zeiten anbieten können, in denen nicht schon fünf Kolleginnen nur halbtags arbeiten. So wird er Ihren Wünschen sicher entgegenkommen. das was sie dir geschickt haben, war ja erstmal nur ein Angebot für diese im vertrieb, wo es aber eben heißt, dass diese nur in Vollzeit zu besetzen wäre grundsätzlich handelte dein AG damit gar nich mal so verkehrt, weil er eben dazu verpflichtet is, dir nach der elternzeit ne gleichwertige stelle mit gleicher Stundenzahl wie vor der elternzeit, anzubieten, was er ja damit getan hat . er hats dir lediglich angeboten, ob und was du dann entscheidest, is deine Sache ein anrecht auf Teilzeit nach der elternzeit besteht..dies muss aber eben spätestens 3mon vor ablauf der elternzeit angemeldet werden, damit der AG auch zeitlich ne Chance hat, sich diesbzgl. nen kopf zu machen..alles andere wäre ihm gegenüber unfair, vorallem wenn man da gerne arbeitet und er müsste dann auch nich mehr dem wunsch nachkommen, weil schlichtweg keine planungszeit dafür war also lieber eher nen teilzeitwunsch anmelden, am besten jetzt, auch wenn bis märz noch ne weile hin is . und lass dir alles weitere schriftlich geben so gut man ggf mit seinem AG klar kommt usw . du bist "nur" AN, du bist quasi jederzeit ersetzbar und du bist und am ende die angeschissene wenn ma was is, wogegen du nichts in der Hand hast, weil gutgläubig alles nur mündlich, am besten noch nur unter 4 augen, geklärt wurde . ich wär froh drum, wenn ich von 30std/Woche, auf 40 hochgehen könnte in meinem Hauptjob..dann würd ich hier von 7//:30 bis 16/16:30 arbeiten und könnte somit auf ein paar Nebenjobs verzichten..nen ganztagsplatz hat mausi sowieso seit sie 1 jahr is und geht auch seitdem von ca. 7 bis 15uhr in den kiga . ihr würde es nichts ausmachen, wenn sie eine oder anderthalb std. länger da bleiben würde..im Gegenteil..und ansonsten könnt mein mann sie auch wie gewohnt abholen, der sich dank seiner selbstständigkeit, seine Zeiten einigermaßen selber einteilen kann oder sie zu Terminen auch mitnehmen kann Großeltern usw wohnen zwar auch hier, können da aber auch nich sonderlich viel machen, weil die auch alle noch voll berufstätig sind und gar nich die Möglichkeit haben, mausi mittags oder nachmittags abzuholen und zu betreuen..und bis auf schwiegervater, haben alle auch noch 10-12 jahre arbeiten vor sich, bis sie in rente gehen können
gina87
gina87 | 07.11.2013
38 Antwort
Jacky, kika geht momentan nur bis 13uhr, längere öffnungszeiten haben die nicht. 16std hatte ich anfangs vorgeschlagen, da ich wusste, dass auch die Mütter vor mir bei uns in der Firma das schön gemacht hatte. Viele erst 1 Tag, dann 2/3 und so weiter. Aber 1-2 Tage war mir zu wenig und ich dachte für den Anfang kann ich ja auch gemütlich einsteigen. Cool hätte freitags frei, könnte da mein Haushalt machen, ab diesem Tag mehr mit den Kindern machen..anfangs hieß es ja kein Problem . Jetzt sind neue Chefs da, und die denken bestimmt, net schon wieder eine mama? Aber das war ja nie Priorität von mir, nur weil die sagten, dass würde gehen. Jetzt habe ich selbstverständlich gesagt, dass ich auch innerhalb der kika zeit voll Arbeiten kann und dass die mich so einplanen können. Evtl verlängert sich ab nächstes Jahr die kikazeit bis 14uhr. Könnte jetzt 20std die Woche arbeiten und später fast 25std Woche, dass sind 100 Std im Monat. Ich finde das nicht wenig, zumal es sehr viel Arbeit geben würde .
jaz11
jaz11 | 07.11.2013
37 Antwort
Also du hast Anspruch auf einen Arbeitsplatz, dass stimmt, sie müssen mir wie auch geschehen eine Stelle wie vor der elternzeit, in meinem Fall vollzeit anbieten. Das mit Anspruch auf Teilzeit Anspruch, so gibt es ein Gesetz. Nach 3monaten deiner elternzeit, wo du wieder in der Firma arbeitest, hast du ein Anspruch auf Teilzeit. Viele Firmen hoffen natürlich das du das nicht machst, und wissen oft, dass du dein Kind nicht vollzeit abgeben wirst und damit erst gar keine klage einreichen wirst. Werde jedenfalls am Dienstag mit der kaufmännischen Leiterin sprechen und hoffe wir finden eine Lösung. Anderen falls gehe ich zum alten Geschäftsführer mit dem ich mich gut verstanden habe, er hat noch Einfluss . Bis dato sind alle Mamis bei uns als Teilzeit zurück gekehrt, was auch ein gutes Bild der Firma abgibt, welche die Mütter nicht hängen lässt. Und manche mussten angeblich auch erst kämpfen, aber es hatte geklappt.
jaz11
jaz11 | 07.11.2013
36 Antwort
Sr Steffi, hallo, warum, es gibt ja nicht nur Mamis die Arbeiten. Ich oder auch bestimmt du hast Männer Kollegen, Frauen ohne Kinder, Mamas deren Kinder schon größer sind, oder deren Männer schichten, da könnte man ja auch mal mittags Arbeiten, Wenn es dann bei dir im Betrieb die Möglichkeit besteht, deine Arbeit so zu gestallten, dass du auch vormittags kommen könntest, sollten die meiner Meinung nach uns Müttern auch entgegenkommen. In was für einem Rechtsstaat leben wir dann. Es gibt auch Gesetze, was soll das, der Staat möchte mehr Kinder, aber sobald eine Mutter in elternzeit geht und wieder zurück möchte, heißt es dann Pech gehabt oder was?? Das darf nicht sein, unsere Kinder zählen später deren Rente, und wir haben da zumindest auch ein Recht auf Arbeit., , ,
jaz11
jaz11 | 07.11.2013
35 Antwort
Sorry für die Fehler schreibe mit Handy hoffe du verstehst trotzdem was ich meine. Blöde Autokorrektur -.-
Jacky220789
Jacky220789 | 07.11.2013
34 Antwort
Soweit ich weiß ist der Arbeitgeber nur verpflichtet dir eine dir eine gleichwertige Stelle an zu bieten. Wenn du vorher Vollzeit warst muss er dir nur Vollzeit anbieten. Ob es da spezielle andere Regelungenen gibt weiß ich nicht. Währe es vll eine Option dein Kind nicht gleich nach dem Mittag abzuholen sondern erst nach dem Mittagsschlaf? So könntest du zwar mehr arbeiten dein Kind Bäcke trotzdem frühzeitig holen denn zu Hause schlafen sie ja sicher auch erstmal bei uns währe das dann bis halb d . In deinem Fall könntest du ja dann anstatt 4 Stunden 6 gehen. Und warum willst du Freitag grundsätzlich nicht gehen? Hat das einen bestimmten Grund? Deiner Umstellung nach möchtest du in der Woche 16 Stunden gehen ich kenne ja die Einnahmen von deinem Mann nicht aber für Projekt Haus würde ich das zu riskant finden. Was wenn er arbeitslos wird? Mit 16 Stunden kannst du das nicht stemmen. Übrigens bei uns im Betrieb gibt es von 4 bis acht Stunden alles trotzdem sind 20 Stunden die Woche das absolute Minimum spricht 5 Tage zu je 4 Stunden.
Jacky220789
Jacky220789 | 07.11.2013
33 Antwort
Anspruch auf Teilzeit haben Frauen erstmal nur während der Elternzeit. Wenn Du vor der Elternzeit eine Vollzeitstelle hattest, so steht Dir nach der Elternzeit auch nur eine Vollzeitstelle zu.
Phanthera
Phanthera | 07.11.2013
32 Antwort
Mami0813 hat recht http://www.mamiweb.de/familie/wiedereinstieg-ins-berufsleben-rechtliche-lage/1
Phanthera
Phanthera | 07.11.2013
31 Antwort
also soweit ich informiert bin muss die firma dir nur das anbieten was du vorher hattest also keine halbtagsstelle wenn sie keine setzen möchten. hatten wir hier grad auf im bekannten kreis.. die hat sich dann nen anderen job gsucht weil sie nicht vollzeit arbeiten wollte
mami0813
mami0813 | 06.11.2013
30 Antwort
@SrSteffi bei mir wärs gegangen . war beim anwalt
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.11.2013
29 Antwort
wäre in meinem job auch nicht machbar. weniger stunden ja, geregelte arbeitszeiten fast unmöglich. in unserer firma. klar gibt lkw fahrer die feste zeiten haben, aber nicht bei uns. liegt an den kunden und der ladung. bei uns eben flexibel. ich muß schon keine mehrtagestouren mehr machen und bekomme in den ferien urlaub, was die meisten kollegen schon stört. viel mehr ist nicht drin.
Tinus79
Tinus79 | 06.11.2013
28 Antwort
@nachtblut das kann ich kaum glauben ehrlich gesagt. wenn das jede mutti machen könnte, dann könnten bekleidungsgeschäfte zb ab 13oder 14 uhr nicht mehr öffnen, weil alle in der zeit arbeien wollen wo das kind im kiga ist. oder ich als anästhesieschwester, dann gäbe es zb in dem op wo ich eingesetzt werde nicht bis 16 uhr ops sondern nur bis 13 uhr.
SrSteffi
SrSteffi | 06.11.2013
27 Antwort
hatte das slebe probem. gaanz wichtig: du musst 3 monate vorher deinem arbeitgeben mit teilen für wieviele stunden du künftig arbeiten willst und wann- dann kan der arbeitgeber nichts dagegen machen machen! dies hab ich nicht gewusst und habs mündlich gemacht und wurde gekündigt weil ich eben nicht mehr frühs um 6 anfangen kann sondern erst um 8. habe um glcük gleiche ne neue stelle bekommen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.11.2013
26 Antwort
erstmal hast du anrecht auf einen vollzeitjob und den muß dir die firma ja gewähren.du kannst natürlcih auch einen antrag auf teilzeit stellen, bei einer großen firma hat man da wirklich anrecht drauf. ABER, jetzt kommt das doofe für dich, du mußt 3 moante vz arbeiten gehen und kannst dann erst dein anrecht auf teilzeit stellen. und klar geben die dir die arbeitszeiten vor, wenn da keine absprache möglich ist.
SrSteffi
SrSteffi | 06.11.2013
25 Antwort
Ich arbeite in einem sehr großen Betrieb Ich drück dir die Daumen . Wenn es nicht klappen sollte nimm die Vollzeitstelle an, erhöhe den Betreuungsumfang und binde den Vater mit ein. Und dann denk immer daran: nicht die Masse an Zeit macht die Qualität aus, sondern wie du die geringere Zeit mit deinen Kids nutzen tust.
Solo-Mami
Solo-Mami | 06.11.2013
24 Antwort
@pw_reloaded das befürchte ich auch :-) Aber ich finde es immer zu lustig wenn hier gleich beleidigt wird :-)
BieneMaya1987
BieneMaya1987 | 06.11.2013
23 Antwort
Hey, also für mich klingt das fast so, als wenn sie dich "los" werden wollen ;) Bewerb Dich doch woanders neu, vlt. hast du ja Glück ;) wer weiss ob du unter diesen ganzen Umständen noch glücklich dort werden würdest und arbeit sollte nun mal Spass machen ;)
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.11.2013
22 Antwort
Biene Maya, ich glaube das trägt nicht zur Bildung weiter
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.11.2013
21 Antwort
was heisst denn d F? Möchte mich auch bilden. :)
BieneMaya1987
BieneMaya1987 | 06.11.2013
20 Antwort
Ich bin auch vollzeitbeschäftigte und ja es ist anstrengend . Es gibt Tage, da sehe ich meine Kids morgens und abends jeweils ne Stunde . Wir genießen dafür unsere freien Tage umso mehr . Vielleicht hast du ja Glück und bekommst nen Teilzeitvertrag
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.11.2013
19 Antwort
@jaz11 du hast ein anrecht auf teilzeitbeschäftigung?? wo steht denn sowas??
Boah_Ey
Boah_Ey | 06.11.2013

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