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so nocheinmaIn einem Schreiben des Jugendamtes heißt es, die Mutter sei ihrer Rolle nicht gewachsen und „intellektuell auf der Grenze zur geistigen Behinderung“. Der Vater sei „durch seine aggressive und drohende Art“ aufgefallen.
Prof. Hans-Jürgen Schimke , Experte für Familienrecht: „Eine Wegnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn Gefahr für das Kind besteht. Dabei muss die Gefährdung nicht von den Eltern ausgehen. Es reicht aus, wenn sie nicht in der Lage sind, Gefahren zu erkennen oder abzuwehren.“
im allgemeinen OKI?
wenn du umziehst musst du deinen JA das melden
wenn du nich auffällst wird nichts geschehen . solltet ihr auffällig werden schaltet sich da JA ein und holt sich die Akte der alten zuständigen behöde