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Muss man ein beschäftigungsverbot beim elterngeldantrag nachweisen?

tiene
tiene
25.07.2010 | 11 Antworten
hey mädels,
ich bin gerade dabei mich durch die anträge für elterngeld und kindergeld durchzuwühlen, bisher muss ich sagen, gings recht gut, doch jetzt steh ich auf dem schlauch.ich bin schon seit januar im beschäftigungsverbot, muss ich der elterngeldstelle eine bescheinigung mitschicken und dies nachweisen?
unter dem punkt "erklärung zum einkommen"steht ..
beschäftigungsverbot nach dem mutterschutzgesetzt..
ja,
nein,
und wenn ja, bitte ärztliches attest beifügen..
vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen, ob ih das richtig verstanden habe, denn ich habe vorher noch nie gehört das das beschäftigungsverbot im vorfeld relevant ist zumal ich dadurch ja auch keine finanziellen einbussen oder sonstiges habe..
schon mal vielen dank im vorraus


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11 Antworten

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1 Antwort
...
du musst ja angeben und das attest beifügen . finanzielle einbußchen nicht nein, aber es is ja eine art lohnfortzahlung aufgrund dessen da du ja während des BV´s nich gearbeitet hast . da spielt es keine rolle ob das gehalt gleichgeblieben is oder nich . das muss mit angegeben werden
gina87
gina87 | 25.07.2010
2 Antwort
@gina87
ah, ok, vielen dank, dann habe ich das doch richtig verstanden.der arzt müsste mir das ja danna uch ohne probleme austellen, oder?? dachte nur weil ich ja damals ein attest für meon ag bekommen habe vom fa, war ich mir nicht sosicher ob ich einfach so noch eins für die elterngeldstelle bekomme, aber da ich im moment jede woche zum arzt muss, frag ich den einfach mal am mittwoch.so muss ich jetzt nicht extra wieder auf der elterngeldstelle anrufen, die denken sonst bestimmt ich wäre zu blöd um so ein antrag auszufüllen , aber manchmal steht man einfach auf dem schlauch vielen dank dir noch .
tiene
tiene | 25.07.2010
3 Antwort
...
also ich habe bei der elterngeldstelle angerufen und gefragt.sie sagte mir solange ich kein krankengeld in dieser zeit bezogen habe dann muss man das beschäftigungsverbot nicht mit beifügen, weil ich ja sozusagen nicht krankgeschrieben war und mein arbeitgeber mir mein gehalt weitergezahlt hat als würde ich zahlen.ich soll nur meine ganzen lohnabrechnungen beifügen und das reicht.das beschäftigungsverbot hat ja keine auswirkung auf die berechnung des elterngeldes.so wurde mir das erklärt.aber sicherheitshalber frage selber och mal nach. lg diana
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 25.07.2010
4 Antwort
@diah29
alles klar, nein, dann ruf ich doch besser morgen nochmal da an, dann bin ich auf der sicheren seite. ansonsten sagte der gute mann beim letzten mal ich brächte nur die geburtsurkunde nacher, die lohnabrechnungen und den nachweis der krankenkasse wegen mutterschaftsgeld, war das bnei dir auch alles??
tiene
tiene | 25.07.2010
5 Antwort
@tiene
ach quatsch..wenn de fragen hast, ruf da ruhig an..ich mein es geht um dein geld und auch für die beratung sind die da..ich hab meinen damals sogar auf der elterngeldstelle ausgefüllt weil ich während der ss selbstständig war und einiges für mich unklar war . hab alle erforderlichen unterlagen mitgenommen und bin dahin..war gar kein problem . entweder du fragst den doc das er dir sone art bescheinigung ausstellt übers BV von wann bis wann das gelaufen is, oder fragst ggf ma bei der krankenkasse nacht . ne krankschreibung etc musste ja wegen lohnfortzahlung auch da abgebene..der AG behält ja meist nur den kleinen zettel die durchschrift .
gina87
gina87 | 25.07.2010
6 Antwort
@gina87
ne, die krankenkasse hat von dem beschäftigngsverbot kein unterlagen, weil ich das geld nicht von der kk bekomme sondern weiterhin vom ag.den zettel von dem bv ist nicht so wie bei einer krankmeldung, das war einfach nur ein brief für mein ag . dort stand nur drin aus welchem gründen ich nicht mehr arbeiten kann
tiene
tiene | 25.07.2010
7 Antwort
@tiene
ach so..naja dann lass dir das ggf wenn es benötigt wird vom AG kopieren und füge es bei . du brauchst im prinzip nur die geburtsurkunde, die lohnnachweise ggf den lohnnachweis vom letzten jahr und bescheinigung übers mutterschaftsgeld und wenn vorhanden, krankschreibungen wegen lohnfortzahlungen des krankengeldes . mutterschaftsgeld hab ich nich bezogen da selbstständig und da ich selbstständig war, hatte ich auch keine lohnnachweise und musste dann nur den aktuellen steuerbescheid und die geburtsurkunde mitbringen
gina87
gina87 | 25.07.2010
8 Antwort
@gina87
ok, die anderen unterlagen hätte ich dann somit fast zusammen bis natürlich auf die geburtsurkunde.mit dem nachweis des bv frage ich morgen einfach nach bei der elterngeldstelle und dann wäre das auch erledigt. danke für deine hilfe .
tiene
tiene | 25.07.2010
9 Antwort
@tiene
wie gesagt ich weiß nur grob wies bei normalen angestellten is, da ich damals selbstständig war und ein BV vorlegen hätte müssen, da ich in dem fall sone art fortzahlung von der kasse bekommen hätte . das kriegen normale angestellte ja nich . einfach anrufen und nachfragen da reißt dir keiner den kopf ab ;-)
gina87
gina87 | 25.07.2010
10 Antwort
..
huhu, ich hab ein BV seid Mitte Mai und ich werd es nicht beilegen ;-) LG Nadi
schnuggelbutzel
schnuggelbutzel | 25.07.2010
11 Antwort
@schnuggelbutzel
;0) , da hast du auch recht, habe auf der elterngeldstelle angerufen und der sagte auch zu mir, das man es nicht beilegen brauch, es sei denn man hätte geld von der kk bezogen, ist aber bei einem bv nicht der fall .
tiene
tiene | 27.07.2010

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