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Wann darf ich eine eigene Wohnung beziehen?

Anci
Anci
02.12.2007 | 12 Antworten
Ich bin im 7.Monat schwanger und wohne noch bei meinen Eltern, da ich noch unter 25 bin.
Aber mir steht doch jetzt normalerweise eine eigene Wohnung zu oder ?
Denn die Ämter können doch nicht verlangen mit einem frischgeborenem Baby einen Umzug zu bewältigen oder etwa doch ?

LG Bianca
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12 Antworten

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1 Antwort
Eigene Wohnung
Hallo, ich denke schon, dass dir eine eigene Wohnung zusteht, es wäre ja dann ein sogenannter Härtefall! Wegen Platzmangel oder Lärm usw. musst du dich an deine Managerin wenden. Es gibt viele Gründe die dafür sprechen könnten, aber wie gesagt kommt auch immer auf dein Bearbeiter an. LG cybell
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.12.2007
2 Antwort
Eigene Wohnung
Hallo . also klar normalerweise kannst Du ja schon mit 18J. ausziehen . da Du aber was von Ämtern gesprochen hast bin ich mir nicht so sicher. Bekommst Du Alg2? Also ich bin jedoch der Meinung dass Du dann trotzdem ausziehen darfst denn schließlich bekommst Du ein Baby und musst Dir Dein eigenes Heim aufbauen. Wenn Du mit dem Vater des Babys zusammen ziehst dann gibts sowieso kein Problem . das einzige wäre dass sein Verdienst eben mit angerechnet wird. Aber wenn Du Dir nicht so sicher bist dann geh doch einfach mal zu den Ämtern von denen Du geschrieben hast.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.12.2007
3 Antwort
klare antwort...
. du kannst selbstverständlich ausziehen..ich wohne schon nicht mehr zu hause seit ich 17 bin - ich bin jetzt 21 . das einzige problem, was auftreten könnte, ist, wie groß die wohnung sein darf . ich bin damals im fünften monat gewesen, als ich in eine neue wohnung eingezogen bin . und das amt wollte mir erzählen, ich dürfe nur eine wohnung nehmen, die für eine person die richtige größe hat und wenn das baby da ist, könne ich ja umziehen..ich bin denen auf die füße getreten, was der schwachsinn soll, da es offensichtlich war, dass ich schwanger war und bald nicht mehr allein sein würde . und dann hab ich - mit absprache mit dem vermieter - meine jetzige wohnung bekommen .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.12.2007
4 Antwort
eigene wohnung
da aber neue gesetze da sind, die besagen, dass man erst mit 25 ausziehen darf, müssen schon gründe dafür da sein wenn man hartz bezieht aber in deinem fall, denke ich schon. lg
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.12.2007
5 Antwort
schönen guten tag
Also du bekommst ein Kind und du kriegst eine wohung musst auch mietevorschlecke mit nehmen und bei Arbeitsamt ab geben,
christin256
christin256 | 02.12.2007
6 Antwort
also eigene wohung
Wer jetzt noch bei die eltern wohnen unter 25j schwanger werden sie bekommen eine wohnung beim Amt. Ich weiß wie das ist habe noch ein Bruder er ist 28j alt und wohnt noch bei der Mutter
christin256
christin256 | 02.12.2007
7 Antwort
meine ..
freundin war auch in der situation und die auf dem amt sagten ihr das sie erst ausziehen kann wenn das baby 6 monate alt ist . finde es totalen schwachsinn aber naja
borschky
borschky | 02.12.2007
8 Antwort
also wenn du
arbeitets dann hol die doch ne eigene wohnung!
Andrea81
Andrea81 | 02.12.2007
9 Antwort
steht dir zu
da du nicht als eine alleinstehende 25 jährige ohne kind gildst! steht auch so im SBG II und wenn du glück hast, kannst du dir auch hilfe für dich beim JA holen, denn die sind im zweifelsfall bis zum 27. lebensjahr zuständig! steht im KJHG! lass dich nicht abwimmeln, geh am besten vorher zu einer beratung, damit du denen ihre eigenen gesetze vor den latz knallen kannst! zwei zimmer stehen dir mit kind zu - auch bereits in der schwangerschaft!
silberwoelfin
silberwoelfin | 02.12.2007
10 Antwort
ausziehen
Also hast du eine ausbildung gemacht? Wenn du noch zu hause wohnst keine Ausbildung hast müssen deine Eltrn für dich aufkommen. Wenn du allerdings eine Ausbildung abgeschlossen hast dann bekommst du das geld vom Amt. Wenn deine Eltern nicht für ih aufkommen können dann müssen die das nachweisen. Aber geh doch einfach zum Amt schildere ihnen deine Situation und schau was du bekommst. Wenn du nicht arbeitest usst du dann wohl Alg2 beantragen. Viel glück lg
AntoniaS
AntoniaS | 02.12.2007
11 Antwort
Antwort
Das kann schwierig werden, da du ja noch unter 25 bist!
jessischerff
jessischerff | 03.12.2007
12 Antwort
Auszug
Als Schwangere und auch Minderjährige steht Dir schon eine Wohnung zu. Deine Eltern brauchen nicht für Dich und Dein Kind aufkommen, selbst wenn sie es könnten. Das gilt aber nur bis zum 6. Lebensjahr Deines Kindes. Mit diesem Gesetz will der Gesetzgeber vermeiden, das junge, minderjährige Mütter zu Abtreibung gedrängt werden. ICH HATTE SELBST SO EIN fALL;meine Tochter war damals 15, als sie schwanger wurde.Sie hat aber noch bis 18 bei uns gewohnt..
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.03.2009

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