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Unterhalt Vater ,unbekannt verzogen

leni-2231
leni-2231
01.10.2020 | 9 Antworten
Ich musste leider feststellen das der Erzeuger meines großen Sohnes seit dessen 20 Geburtstag vor 2 Monaten keinen Unterhalt mehr bezahlt. Da mein Sohn aber noch das Gymnasium besucht hat er noch Anrecht auf Unterhalt. Es wird ohnehin nur ein Bruchteil dessen gezahlt was ihm eigendlich zusteht. Wohin kann ich/mein Sohn sich wenden um weiter Unterhalt zu fordern? Die Adresse des Erzeugers ist seit langen Jahren unbekannt.
(bitte sich nicht am Wort Erzeuger aufhängen, da steht eine sehr unschöne Geschichte hinter, die ich hier nicht ausbreiten möchte)
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9 Antwort
Ja, anderweitig wird er da ansonsten keine Möglichkeiten haben, so traurig das auch ist. Wir hatten das leider auch machen müssen.
babyemily1
babyemily1 | 02.10.2020
8 Antwort
Das der Erzeuger im Ausland lebt kann ich mit fast 100% Sicherheit ausschließen. Mein Sohn wohnt bei mir und meinem Mann. Da ich mit dem Erzeuger nie zusammen war, gibt es da auch keine Ehe/Scheidung. Also müsste mein Sohn über den Anwalt seinen Unterhalt einklagen?
leni-2231
leni-2231 | 02.10.2020
7 Antwort
Das der Erzeuger im Ausland lebt kann ich mit fast 100% Sicherheit ausschließen. Mein Sohn wohnt bei mir und meinem Mann. Da ich mit dem Erzeuger nie zusammen war, gibt es da auch keine Ehe/Scheidung. Also müsste mein Sohn über den Anwalt seinen Unterhalt einklagen?
leni-2231
leni-2231 | 01.10.2020
6 Antwort
Das JA ist nicht mehr zuständig bei einem 20jährigen. Daher macht es keinen Sinn hier die Unterhaltskasse oder das JA anzusprechen.
babyemily1
babyemily1 | 01.10.2020
5 Antwort
Dein Sohn muß sich selber einen RA nehmen und den Unterhalt einklagen. Wir hatten das bei meinem großen Sohn auch. Sucht Euch aber da einen Anwalt, der auf dem Gebiet Volljährigenunterhalt spezialisiert ist. Das machen nicht alle Familienrechtsanwälte, daher hier genau drauf achten.
babyemily1
babyemily1 | 01.10.2020
4 Antwort
Dein Sohn kann klagen, falls der Vater aber zum Beispiel ins Ausland ist, gibt es keine Zahlungen mehr. Ab 18 wird der Unterhalt anders berechnet, auch du musst rechtlich Geld zahlen. hier die REchtslage: https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/
eniswiss
eniswiss | 01.10.2020
3 Antwort
@130608 wir haben das so hingenommen weil wir keinen Stress wollten. Also ist das Jugendamt da jetzt der Ansprechpartner für meinen Sohn? Die würden sich auch um die Adresse kümmern?
leni-2231
leni-2231 | 01.10.2020
2 Antwort
Dein Sohn soll sich an das Jugendamt wenden . er ist volljährig , somit muss er den Antrag stellen .wenn der Vater nie das bezahlt , was dem Kind zusteht . hast Du das nicht dem Jugendamt gemeldet , die holen sich doch das Geld ?
130608
130608 | 01.10.2020
1 Antwort
Wende dich an die Unterhaltskasse/Stelle oder Jugendamt die können helfen das zu regeln.
mialinchen
mialinchen | 01.10.2020

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