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Unterhalt für's Kind - Exmann zahlt unregelmäsig

-Vivere-
-Vivere-
12.07.2016 | 18 Antworten
Hallo,
vielleicht hat eine von Euch ein ähnliches Problem und kann mir Ratschläge geben.

Mein Exmann sollte an seine Tochter die ihren Wohnsitz bei mir hat, Unterhalt zahlen. Das tut er auch, allerdings oft bis zu 20 Tage (oder mehr) zu spät.
Er hat damals sogar einen Titel unterzeichnet, auf dem er zusagt immer zum 1. des Monats zu überweisen.
Ich arbeite (50%) und habe zum 1.des Monats die Miete sowie den Kindergarten und Versicherungen zu zahlen. Leider rutsche ich immer arg ins Minus, wenn der Herr mal wieder nicht zahlt. Ich sehe es nicht ein ständig Überziehungszinsen zu bezahlen nur weil er nicht pünktlich überweist. Desweiteren stehe ich öfters ohne Geld da, denn mein Dispo beträgt nur 200 Euro.
Rein theoretisch hat er das Geld, er geht auch nebenbei arbeiten und wohnt mit Mutter und Schwester zusammen die ebenfalls zur Miete beitragen. Meine Vermutung ist eben, dass er das komplette Geld, sobald der Lohn kommt, abhebt sodass der Dauerauftrag nicht ausgeführt wird.
Habe mittlerweile eine Beistandschaft beim Jugendamt und er muss auch an dieses überweisen. Leider beeindruckt ihn das gar nicht.
Mittlerweile glaube ich, er macht das mit Absicht um mir eine rein zu würgen.
Reden hat keinen Sinn, ich werde ständig angelogen und hingehalten.
Auch die Zahlungsaufforderungen und Mahnungen des Jugendamtes haben keinen Zweck.
Gibt es denn noch eine Möglichkeit dass er pünktlich zahlen muss?
Jugendamt und Anwalt sagen dass ich nichts machen kann, außer ihn immer wieder anzumahnen.
Ach ja, sie ist regelmäßig alle 14Tage übers komplette Wochenende bei ihm und auch zwischendurch sieht er sie öfters.
Ihm das Kind vorzuenthalten ist für mich absolut keine Option, denn sie liebt Ihren Papa und ich will nicht, dass sie die leidtragende in diesem Streit ist.

Hat jemand von Euch eine Idee, was ich noch machen könnte?

Danke schonmal ...
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18 Antworten

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1 Antwort
Nein, Natürlich kann und darfst du ihm das Kind nicht vorenthalten. Umgang und Unterhalt sind nicht aneinandergekoppelt. Manchmal zum Glück, manchmal leider. Ansonsten kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Tara1000
Tara1000 | 12.07.2016
2 Antwort
solange er zahlt, wenn auch mit Verzug, wirst du da vermutlich nicht viel mehr machen können als das, was dir das JA und der Anwalt gesagt haben. Er zahlt ja, nur eben mit Verzug. Das ist genauso wie bei mir auf Arbeit. Auf Kundenrechnungen steht ein Zahlungsziel Ich kann meine Kunden anmahnen mit ner normalen Mahnung, muss es aber nicht, da eben ein Zahlungsziel draufsteht. Theoretisch könnt ich schon ab 1. Tag Verzug nen Mahnbescheid fertig machen. Da das ganze Prozedere mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid etc. pp zu lange dauert und der Kunde zahlt meinetwegen nach 20 Tagen Verzug, war das alles für die Katz und ich hab mehr Stress gehabt als alles andere. Gleiches wäre bei dir. Mit dem Titel könntest du schon ab 1. Tag Verzug vollstrecken. Eh das aber alles in die Gänge kommt, hat er höchstwahrscheinlich schon gezahlt und der Aufwand war umsonst. Du kannst ihn nur immer wieder ermahnen, doch bitte pünktlich zu zahlen. Nen Dauerauftrag wird er keinen haben. Das müsstest du anhand deiner Kontoauszüge sehen. Eigentlich ist es so, dass versucht wird, von seinem Konto den Betrag abzubuchen, dieser auch erstmal bei dir landet, er aber mangels Deckung wieder zurückgebucht wird. Bei dir also einmal im Plus und anschließend wieder im Minus steht. Wenn du sagst, dass Geld kommt erst bis zu 20 Tage oder mehr später, wird er das vermutlich selber überweisen.
gina87
gina87 | 13.07.2016
3 Antwort
Naja, das ist schon echt nervtötend. Und ich denke, wenn ich das lese auch, er macht es um Dich zu ärgern und zu triezen. Das ist gemein. Wenn er aber grundsätzlich einmal im Monat zahlt, dann könntest Du Dich darauf einstellen. Mein Rat wäre: Im Grunde benötigst Du für Dich einen Vorlauf von ca. drei Wochen. Wie erkläre ich das jetzt? Vielleicht schreibe ich nun umständlich, aber ich versuche es mal. Du bekommst das normale Gehalt etc. ja so, dass Du am Monatsanfang den entsprechenden Verpflichtungen nachkommen kannst. Du hast dann theoretisch noch viel von dem zu spät gekommenen Unterhalt auf dem Konto, weil es ja erst seit kurzem da ist. Bzw. bist nicht so stark in den Miesen aus gleichem Grund. Das heißt, Du müsstest "einfach" davon ausgehen, dass der tatsächliche Zahltag nicht der 1. des Monats ist, sondern z.B. der 20.. Gut wäre es, wenn Du Dir einen Überschuss erwirtschaften könntest, der einen Monat Unterhalt beträgt. Und dann mit der neuen inneren Einstellung und Planung weiter machst. Was natürlich heißt, quasi einen Monat lang auf das Geld zu verzichten . Wenn Du das schaffst, dann bekommst Du das Geld quasi sogar früher als am Monatsanfang. Aber den einen Monat, den müsstest Du dafür erst opfern. Ich hoffe, ich konnte rüberbringen was ich meine. Und ich finde es richtig scheiße von Deinem Exmann, dass wir uns da nicht falsch verstehen. Ich sehe nur nicht, wie Du dem beikommen könntest.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.07.2016
4 Antwort
Also die Planung nicht auf den Monat ausrichten, sondern auf das Jahr, zusammengefasst.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.07.2016
5 Antwort
@GollumXXL Erstmal Danke für deine Antwort.:-) Ich verstehe was Du meinst, allerdings ist das vermutlich nicht zu schaffen, da jeder Cent gebraucht wird. Ich wüsste nicht, wie ich diese "Rücklage" zustande bringen sollte.
-Vivere-
-Vivere- | 13.07.2016
6 Antwort
@-Vivere- Vielleicht geht es über mehrere Monate, das langsam aufzubauen. Der einzige Trost den ich Dir bieten kann: Ich habe die Kleine "in Pflege", dafür aber weder Unterhalt noch Kindergeld. Ist auch nur mittelmäßig lustig, was die Finanzen betrifft. Bei mir wird es hoffentlich ab Oktober deutlich besser.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.07.2016
7 Antwort
@GollumXXL Naja, wird mir wohl nix anderes übrig bleiben . Versuchen werde ich es. Warum bekommst Du kein Kindergeld und keinen Unterhalt?
-Vivere-
-Vivere- | 13.07.2016
8 Antwort
@-Vivere- Ich habe mein Enkelchen bei mir wohnen, meine Tochter ist krank mit Borderline, dazu in der Ausbildung, kommt nie mit dem Geld klar und behält es darum einfach mal ein. Das ist nicht schön, aber sie hat eben auch wirklich recht wenig. Also zahle ich quasi dafür, dass ich meine Enkelin aufziehen darf. Ein zähes Ringen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.07.2016
9 Antwort
Ach ja: Es ist der dritte Ausbildungsanlauf, zwischendurch hat sie auch schon ungelernt gearbeitet. Es ist also nicht so, als sei ich ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet. Dies nur der Ordnung halber.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.07.2016
10 Antwort
@GollumXXL Puh, ok . Toll von Dir, wie Du das machst. Deine Tochter kann sich glücklich schätzen, Dich zu haben. Respekt!
-Vivere-
-Vivere- | 13.07.2016
11 Antwort
Hallo, ich kenne das problem. du kannst dich damit ans jugendamt wenden. nimm die Kontoauszüge mit bzw belege wo drauf steht wann er immer bezahlt, denn die belegen dann die unregelmässigkeit, ebenso die vereinbarung über den termin wo er zahlen sollte. du kannst dann den unterhalt vom jugendamt bekommen und er muss den ans jugendamt überweisen. das jugendamt zahlt dir pünktlich auch wenn dein ex nicht pünktlich ans jugendamt überwiesen hat. darum kümmern die sich dann dass sie ihr geld bekommen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.07.2016
12 Antwort
durch die ewigen Versprechungen und Hinhaltung oder nur teilweise Überweisungen hatte meine Freundin das über das Jugendamt / Gericht regeln lassen . nun bekommt ihr Exmann Lohnpfändung . dadurch bekommt sie den Unterhalt für die Kinder pünktlich und auch vollständig . er ist deswegen sauer , doch das hat er sich selbst zuzuschreiben . und sie wird es deshalb auch nicht zurück nehmen .
130608
130608 | 14.07.2016
13 Antwort
@Sabi77 Unterhaltsvorschuss gibt's eigentlich nur wenn der Vater gar nicht zahlt.
Tara1000
Tara1000 | 14.07.2016
14 Antwort
@Tara1000 das ist kein unterhaltsvorschuss. bei unregelmässigen zahlungen, wenn die mutter auf das geld angewiesen ist zahlt der vater ans jugendamt und das jugendamt zahlt das dann an die mutter aus. hat den vorteil dass das jugendamt pünktlich zum 1. bzw 15. je anch abmachung bezahlt an die mutter und auch wenn der vater noch nicht ans jugendamt überwiesen hat. das jugendamt kümmert sich dann darum dass sie das geld vom vater bekommen. wir haben das einige jahre so gemacht weil es auch dauernd probleme gab.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 14.07.2016
15 Antwort
@Sabi77 ja, der Vater zahlt ans Jugendamt und die leiten das weiter. Aber wenn er nicht zahlt, gehen sie doch nicht in Vorkasse. Sonst wäre das eben doch UHV.
Tara1000
Tara1000 | 14.07.2016
16 Antwort
@Tara1000 Deswegen macht man das ja. Die bezahlen das und wenn der KindsVater nicht pünktlich an ja überweist schicken die Mahnung mit VerzugsZinsen. Deswegen hab ich das damals gemacht. Das ist der Sinn davonwenn man Unterhalt über ja leitet. UnterhaltsVorschuss ist wieder was anderes
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 14.07.2016
17 Antwort
Das scheint aber nicht allgemein bekannt zu sein. Ich habe da noch nie von gehört. Dann hätten ja sehr viele alleinerziehende Mütter auf einen Schlag ein Problem weniger.
Tara1000
Tara1000 | 14.07.2016
18 Antwort
@Tara1000 ich hab das so machen lassen. schon vor jahren meine töchter sind mittlerweile erwachsen. die zahleungen kamen mal am 1. mal am 15. mal erst ende des monats. und dann hat das jugendamt das übernommen. die schauen dann schon dass er pünktlich an sie überweist. das geht natürlich nur wenn er grundsätzlich zahlen muss. also pfänbares einkommen hat. wenn er grundsätzlich zahlungsunfähig ist, geht es über den unterhaltsvorschuss da ist es dann anders geregelt. bei mir war e der vom familiengericht berechnete unterhalt nach scheidung der dann über jugendamt lief.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 14.07.2016

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