Trotz Namensänderung, Unterhalt zahlen?

Gelöschter Benutzer
06.06.2010 | 9 Antworten
06.06.2010 | 9 Antworten
Mein Mann hat 2 uneheliche Kinder, an denen er auch Unterhalt zahlt. Die Muter seiner Kinder hat geheiratet und somit den Namen des Mannes angenommen was auch ok ist. Die Kinder haben ebenfalls den Namen des Mannes von der Mutter bekommen. Hätte mein Mann auch nicht darüber informiert werden müssen und muss er weiter Unterhalt zahlen trotz Namenänderung ( Namenübergabe ) ?
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.....Also unterhalt muss er natürlich weiterhin zahlen-sind ja trotzdem seine Kinder!! Und wegen der Namensänderung hätte er nur Mitspracherecht wenn er das hälftige Sorgerecht hat ...

Gelöschter Benutzer | 06.06.2010
2 Antwort
hiwenn die mutter der kinder alleiniges sorgerecht hat, dann muss sie lediglich den vater über die namensänderung seiner kinder informieren. unterhalt zahlen muss der vater dennoch, es sei denn die kinder wurden zusätzlich adoptiert. einer adoption hätte der vater jedoch zustimmen müssen, von daher wird sie das nicht gemacht haben.

Gelöschter Benutzer | 06.06.2010
3 Antwort
natürlich!!!das ändert doch nichts an der vaterschaft!! wenn beide das gemeinsame sorgerecht haben müssen solche dinge glaube ich besprochen werden. hat nur sie das sorgerecht allein, dann kann sie das ohnehin tun.

Jasminmami2009 | 06.06.2010
4 Antwort
Ja klar muß er weiter Unterhalt zahlen...ich gehe davon aus das dein Mann kein Sorgerecht hat ... somit muß er auch nicht informiert werden ... Namensänderung ist keine Adoption LG

Maxi2506 | 06.06.2010
5 Antwort
Natürlich - wäre ja noch schöner, wenn ein Mann durch Namensänderung aus seiner Verpflichtung genommen wirdUnd soweit ich weiß, muß er der Namensänderung nicht zustimmen. Nur wenn es um Adoption geht - aber das ist ne ganz andere Kiste LG

Solo-Mami | 07.06.2010
6 Antwort
kommt darauf an...bei meinen Geschwistern musste mein Vater gefragt werden, ob er der Namensänderung zustimmt. Ich denke, wenn ein geteiltes Sorgerecht besteht, müsste dein Mann gefragt werden. Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, nicht. und bzgl. des Unterhaltes: Natürlich muss er Unterhalt zahlen, er ist und bleibt ja der Vater!

just_holly | 07.06.2010
7 Antwort
Also bei mir musste mein Vater damals einverstanden seinobwohl meine Mutter das alleinige Sorgerecht hatte ... Bei ner Adoption müsste er auch einverstanden sein ... Es sind immerhin seine Kinder und man darf nie vergessen, dass das Geld für die KINDER und nicht für die Mutter ist.. Ein liebender Vater sollte daher gerne für seine Kinder zahlen die Mutter hat sie ja schlisslich nicht alleine gezeugt

saliha-tara | 07.06.2010
8 Antwort
Bei unehelichen Kindern nicht bei ehelichen kindern jaHi also der vater muss nicht gefragt werden bei unehelichen Kindern wenn sie das alleinige sorgerecht hat. Bei ehelichen wird er gefragt sollte er nicht mehr leben dann werden die nächsten verwandten gefragt ob sie damit einverstanden sind. und unterhalt muss er dennoch zahlen es sei denn er adoptiert die kinder dann fällt er weg.

CA1985 | 07.06.2010
9 Antwort
Guten MorgenHeutzutage muss der Vater bei unehelichen Kindern nicht mehr gefragt werden!ich musste meinen Ex auch nicht fragen ob er damit einverstanden ist! Aber die Namensgebung ändert ja nichts an der Vaterschaft natürlich muss er dann noch unterhalt zahlen es sei den das Kind wird adoptiert somit erlischen nicht nur die rechte sondern auch die Pflichten..aber dabei muss er gefragt werden ob er einverstanden ist!

Gelöschter Benutzer | 07.06.2010
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