8 Antwort
---1. Wird die Vaterschaft anerkannt, wird beim Standesamt im Geburtenbuch ein Eintrag darüber notiert, wer wann die Anerkennung ausgesprochen hat. Das muss nicht unbedingt in der Geburts- aber dafür in der Abstammungsurkunde auftauchen.
2. Wenn er fleissig zahlt, wie kann dann das JA plötzlich 4000, - € verlangen?
3. Selbstverständlich hat er auch Rechte. Normalerweise sollten sich die Eltern über die Umgangsregelungen einigen. Sonst kann eine Regelung über das JA oder einen RA vereinbart werden. Es kann aber auch aus trifftigen Gründen ganz versagt werden.