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Vaterschaft anerkannt aber nicht in der geburtstsurkunde eingetragen Rechte und pflichten?

Antjeschatz
Antjeschatz
07.06.2009 | 12 Antworten
Kennt sich jemand damit aus? habe einen Bekannten der seine Tochter nicht sehen darf aber fleissig zahlken soll. Er hat die Vaterschaft anerkannt steht aber nicht in der urkunde, Jugendamt will 4000 euro. Muss er die zahlen? Hat er keine Rechte als Vater? Kennt sich jemand damit aus?
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12 Antworten

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1 Antwort
das geht eigentlich nicht...
wenn er die vaterschaft anerkannt hat, muß er auch in die urkunde. das ist meine info .
Alinazz
Alinazz | 07.06.2009
2 Antwort
wieso darf er sie nicht sehen ????
das muß doch einen Grund haben natürlich haben Väter auch Rechte .
Fabian22122007
Fabian22122007 | 07.06.2009
3 Antwort
Wie???
Also bei mir ist die Vaterschaft anerkannt und der Erzeuger steht auch in der Geburtsurkunde! Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, hat der Vater aufjedenfall ein Besuchsrecht. Aber er muss in der Urkunde stehen.Und warum das ganze Geld?
Tiffany20608
Tiffany20608 | 07.06.2009
4 Antwort
...
er wohnt in hamburg und sie in sachsen. Sie sagt er darf kommen sie sehen und muss dann wieder fahren. Aber 500 km für eine stunde sehen ist auf dauer zuviel. Unterhalt sind die 4000 euro.
Antjeschatz
Antjeschatz | 07.06.2009
5 Antwort
Bei mir
steht der erzeuger nicht in der urkunde. Die Vaterschaft wurde erst später anerkannt
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.06.2009
6 Antwort
Natürlich hat er auch Rechte
Wenn er nicht in der Geburtsurkunde mit drinsteht, aber die Vaterschaftsanerkennung vom Jugendamt hat, würde ich damit mal aufs Standesamt gehen. Ansonsten Rechte beinhalten auch Pflichten und umgekehrt. Das Umgangsrecht hat er in jedem Falle. Natürlich muss er nicht nur zahlen, er hat auch das Recht, sein Kind zu sehen und Umgang mit ihm zu pflegen. Schau mal hierzu auch hier: http://www.jugendamt.nuernberg.de/elternweiter/vaterschaft.html
Infinyti
Infinyti | 07.06.2009
7 Antwort
@Antjeschatz
ALSO darf er sie doch sehen nur die Umstände sind schwierig .
Fabian22122007
Fabian22122007 | 07.06.2009
8 Antwort
---
1. Wird die Vaterschaft anerkannt, wird beim Standesamt im Geburtenbuch ein Eintrag darüber notiert, wer wann die Anerkennung ausgesprochen hat. Das muss nicht unbedingt in der Geburts- aber dafür in der Abstammungsurkunde auftauchen. 2. Wenn er fleissig zahlt, wie kann dann das JA plötzlich 4000, - € verlangen? 3. Selbstverständlich hat er auch Rechte. Normalerweise sollten sich die Eltern über die Umgangsregelungen einigen. Sonst kann eine Regelung über das JA oder einen RA vereinbart werden. Es kann aber auch aus trifftigen Gründen ganz versagt werden.
spicekid44
spicekid44 | 07.06.2009
9 Antwort
Er wird die Vaterschaft erst später anerkannt haben und damit fallen auch Kosten an, die hätten vermieden werden können
Die 4000 Euro sind eine Ansammlung von Unterhaltsschulden . Die Mutter hat da leider recht . ER muss kommen, wenn er sein Kind sehen möchte. Aber sie muß ihm auch entgegen kommen und ihm mehr als eine Stunde einräumen, denn sonst wäre es ziehmlich unfair ihm gegenüber. Beide sollten sich mal zusammen setzten und wenn dies nicht möglich ist eine 3. Person zu Rate ziehen. Mit der Vaterschaftsanerkennung hat er Rechte UND Pflichten- egal ob er namentlich auf der Geburtsurkunde vertreten ist oder nicht
Solo-Mami
Solo-Mami | 07.06.2009
10 Antwort
@Solo-Mami
jups, das klingt plausibel mit den Kosten. Ich bin in allen Punkten mit dir einer Meinung.
Infinyti
Infinyti | 07.06.2009
11 Antwort
Urkunde
Bei meinem Sohn war es ähnlich. Er hat mit einer noch verheirateten Frau ein Kind. Deren ehemann stand in der Geb.-urkunde als Vater. Als nach einem test feststand das mein Sohn der Vater ist, hat er die Vaterschaft beim JA anerkannt. Dann mußte die Mutter zum JA das gegen zeichnen. Seitdem steht er in der Geb.-urkunde . Sehen möchte er das Kind nicht. Gäbe nur ständig Stress mit der Mutter und außerdem ist unser Sohn nicht zuverlässig. Er würde Besuchstermine vereinbaren und Nicht einhalten.
Ingrid-Mama
Ingrid-Mama | 08.06.2009
12 Antwort
Rechte
Natürlich hat er rechte als vater. Also wenn er Unterhalt zahlt, dann hat er auch das recht sein Kind zu sehen.
Lini2309
Lini2309 | 08.06.2009

ERFAHRE MEHR:

muss man den vater angeben?
01.04.2013 | 21 Antworten

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