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Ab wann gilt ein richterlicher Beschluss?

Louisiana
Louisiana
14.07.2008 | 8 Antworten
Vielleicht ist das ja eine ziemlich dämliche Frage, aber mein Ex hat es immer wieder drauf, mich mit solchem juristischen Kram ziemlich zu verwirren. Wir hatten vor einem Vierteljahr einen Prozess zum Umgangs - und Sorgerecht für unsere gemeinsame Tochter und da kam jetzt am 3.7.08 der Beschluss. Mein Ex hat sich an die richterliche Anweisung jedoch nicht gehalten mit der Begründung, diese würde erst in vier Wochen in Kraft treten. Stimmt das, und wenn ja, wo steht das?
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1 Antwort
Also ich denk
dass der sofort in Kraft tritt. Hast du den nicht bekommen? Da sollte das doch drin stehen, "mit Wirkung ab" oder so . ODer frag doch mal deinen Anwalt .
missing24
missing24 | 14.07.2008
2 Antwort
das datum ist fackt
hallo an das datum muss er sich halten also der 3.7 wenn er es nicht tut und du bescheid sagst kann es sein das er strafe zahlen muss an das gericht
sandy8422
sandy8422 | 14.07.2008
3 Antwort
ich weiss nicht so genau
wie es sich in deinem fall verhält, aber bei meiner scheidung war nach der "urteilsverkündung" diese auch noch nicht rechtskräftig. das heisst ich musste knapp 5 wochen auf das schriftliche urteil warten - und dann noch einmal 4 wochen, da es erst 4 wochen nach zustellung rechtskräftig wurde.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 14.07.2008
4 Antwort
richterlicher Beschluss
Hallo, bei mir war dies ähnlich, mein Ex verhielt sich genauso. Im Gerichtsprotokoll steht entweder ein Datum ab wann der Beschluss gültig ist, wenn nicht tritt der Beschluss sofort in Kraft.
bea32
bea32 | 14.07.2008
5 Antwort
Beschluss
Hallo, der richterliche Beschluss tritt sofort in Kraft, also bei dir seit dem 03.07.08. Lass dich nicht von ihm verwirren. Du kannst ihn jederzeit melden wenn er dagegen verstößt, dann muß er nämlich eine satte strafe zahlen.
janinegmx
janinegmx | 14.07.2008
6 Antwort
gerichtlicher Beschluß
Hallo, wir haben auch einen gerichtlichen Beschluß wegen Umgang!! Mein Ex hält sich leider auch nicht dran. Das JA sagte zu mir, wir können den Vater nicht zwingen!! Hallo, für was haben wir dann einen gerichtlichen Beschluß? LG Yvonne
| 14.07.2008
7 Antwort
Beschluss
Ist auf dem Beschluss ein Stempel mit Das Urteil ist rechtskräftig seit dem . drauf, dann ist es gültig und rechtskräftig.
ROSENTEUFEL
ROSENTEUFEL | 14.07.2008
8 Antwort
Danke!
Meine Güte, mit soviel Resonanz hatte ich gar nicht gerechnet! Danke für eure Antworten, damit habt ihr mir schon viel weitergeholfen. Ich werde zur Sicherheit nochmal beim Jugendamt anfragen, mein Anwalt ist nämlich leider grad im Urlaub
Louisiana
Louisiana | 16.07.2008

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