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Bald ohne Job - krieg ich in der Elternzeit Al-Geld?

miasofi
miasofi
28.10.2010 | 5 Antworten
Hallo zusammen, bin zurzeit in Elternzeit, aber das erste Jahr mit Elterngeld ist nun um und ich wollte in Teilzeit ab Januar wieder in meinen Job einsteigen. Leider wird unsere Firma wohl nicht das Jahr überstehen - und nun meine Frage: habe ich trotz Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und wenn ja, wonach wird das berechnet und wie lange wird das gezahlt?
Vielen lieben Dank schon mal!
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5 Antworten

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1 Antwort
.............
am besten du fragst direkt im job-center nach!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 28.10.2010
2 Antwort
Hallo
Halli Hallo, also ich behaupte mal nein..also wenn es um das Arbeitslosengeld 1 geht, weil wenn du dieses möchtest musst du verfügbar sein..das heißt mindestens 15 Stunden in der Woche musst du arbeiten können . Beim Arbeitslosengeld 2 weiß ich es gerade nicht genau musst Prüfen lassen wieviel dein Mann verdient und ob du en Anspruch hast .
Rigole
Rigole | 28.10.2010
3 Antwort
hast
du vor deiner elternzeit gearbeitet?
evil-bunny
evil-bunny | 28.10.2010
4 Antwort
also
wenn ja, dann wird dein arbeitslosengeld nach deinem einkommen, VOR elternzeit berechnet, die elternzeit kann nicht einbezogen werden, da du davon auch keine sozialabgaben hast. und 15 stunden in der woche KANN man arbeiten, das ist dann geringfügig . und darf 165 euro nicht überschreiten, alles was drüber geht wird vom alg1 abgezogen . AB 15 st in der woche bekommt man kein alg1 mehr, egal was man verdient! um alg1 zu bekommen MUSST du dem arbeitsmarkt VOLL zur verfügung stehen!! . wenn du dein elterngeld aufgeteilt hast, können sie das auch nicht anrechnen, da die elterngeld stelle das für dich quasi nur gesparrt hat!
evil-bunny
evil-bunny | 28.10.2010
5 Antwort
...
solange du das kind betreust und dem arbeitsmarkt nich voll zur verfügung stehst, gibt es kein alg1 sondern höchstens alg2 wo aber noch das einkommen deines partners und das kindergeld mit eingerechnet wird . elterngeld wird in 2010 noch nich mit angerechnet . und wenn du auf 2 jahre splitten lassen hast, können sie dir auch nur das eine jahr anrechnen, da die auszahlung des elterngeldes im 2.jahr, das wäre, was du sonst schon in einem jahr bekommen hättest.wie es schon gesagt wurde, die elterngeldstelle hat es quasi nur angespart
gina87
gina87 | 28.10.2010

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