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Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde

Ayca|Wuerfel
Ayca|Wuerfel
14.11.2019 | 3 Antworten
Hallo, ich bin bissel am grübeln der Erzeuger(ausländischer Landsmann) von mein Sohn will jetzt nach 2 Jahren auf einmal in die Geburtsurkunde und will Termin machen hat sich ein Reisepass erstellen lassen.jetzt frag ich mich ob ich ihn überhaupt eintragen muss hab das alleinige Sorgerecht Unterhalt bekomme ich auch nicht und Job center weiß wer der Vater ist Und vaterschaftsanerkennug hat er auch.er bemüht sich kaum um sein Kind und hat ein Besuch recht an jeden Samstag für 4 Stunden muss ich ihn jetzt eintragen lassen
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1 Antwort
In der Geburtsurkunde sollten beide Elternteile stehen. Und da er bereits die Vaterschaft anerkannt hat spricht absolut nichts dagegen. Es ändert sich absolut gar nichts. Weder für dich, noch für das Kind. LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 14.11.2019
2 Antwort
wenn er eine Vatrschatzanerkennung hat, wieso wurde er in der Geburtsurkunde icht eingtragen. Dein Kind hat doch ein recht zu wissen woher es kommt, die geburtsurkunde benötigt man immer wieder, was steht da jetzt? unbekannt oder wie
eniswiss
eniswiss | 15.11.2019
3 Antwort
@eniswiss Weil er das beantragen muss. @Ayca Das kann er sogar ohne dich beantragen und zahlt die 17 Euro so. Du würdest eine Ausfertigung bekommen. Entsprechen muss er dich nicht mal fragen. Sorgerecht hin oder her. Ich hab das auch meinen ex machen lassen. Wenn er das will, soll er sich kümmern
xxWillowXx
xxWillowXx | 16.11.2019

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