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Umzug mit Kind in eine andere Stadt nach der Trennung des Vaters - trotz gemeinsamen Sorgerechts?

carolin1211
carolin1211
16.06.2008 | 6 Antworten
Hallo Ihr Lieben. Ich habe vor über kurz oder lang in eine andere Stadt(250km vom Vater entfernt) mit meinen Sohn zuziehen. Gründ sind zu einem eine neue Liebe (Heirat in Aussicht) und zum anderen einen besser bezahlter Job. Der Vater kümmert sich auch nach der Trennung mit um seinen Sohn, was soviel heißt wie gelegentliches abholen aus dem Kindergarten und am Wochenende für ein paar Stunden. Das gemeinsame Sorgerecht möchte ich auch weiterhin beibehalten, erstrecht möchte ich den Kontakt zwischen den beiden nicht verhindern solange es beide möchten. Wie soll ich jetzt vorgehen wo ich mir ziemlich sicher bin das der Vater das nicht akzeptieren wird und das vesuchen wird zuverhindern. Lieben Dank im vorraus für euren Rat!
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1 Antwort
Normaler Weise
muß er seine Zustimmung geben
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 16.06.2008
2 Antwort
Klar warum nicht?
das habe ich auch getan und bin auch sehr froh darüber.Denn so ist es eben mit Abstand und so besser.ICh bereue dies wirklichnicht.Würde eher sagen, das es die beste entscheidung war denn bei uns war es eben auch ein wenig schwieriger. ICh bin der meinung, das dein Ex das einfach zu akzeptieren hat.Es ist deine ENtscheidung wenn du gehst.ICh mein, es heißt ja nicht, das er sein Kind dadurch verliert.Es gibt doch ferien etc.. Lg
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 16.06.2008
3 Antwort
also ich hab
meinen "noch-mann" gar nicht gefragt und wir werden in absehbarer zeit *hoff* wieder umziehen, diesmal noch weiter weg . meiner meinung muss er da durch und kann´s auch net verbieten, warum auch? sonst hätten ja alle väter ihre kinder in unmittelbarer nähe *grübel* man zieht ja net so weit weg, um den "papa" zu ärgern, sondern wegen z.b. neuem freund , neuem job usw .
TerrorzwergeMom
TerrorzwergeMom | 16.06.2008
4 Antwort
.............
ich weiss vom jugendamt das er seine zustimmung geben muss wenn ihr gemeinsames habt denke mal dran es ist irgendwas mit eurem kind dazu brauchst du z. b. bei der op auch seine unterschrift versuche in ruhe mit ihm zu reden vielleicht klappt es ja
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 16.06.2008
5 Antwort
Gemeinsames Sorgerecht = Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo, ich habe genau soetwas schon hinter mir. In der Regel gilt bei gemeinsamen Sorgerecht, wenn nicht seperat das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch zusätzlich auf jemanden alleine notariell festgelegt wurde folgendes: Bei Wegzug MUSS der andere Elternteil seine Zustimmung geben, wenn dies mit Nachteilen für sein Umgangsrecht verbunden sein könnte/kann/wird. Allerdings! Wenn die Zustimmung nicht gegeben wird, dein Wegzug/Umzug jedoch völlig plausibel und nachvollziehbar ist, kannst Du bei Gericht durch einen Antrag auf einstweilige Anordnung das alleinige ABR beantragen. Das geht oft sogar ohne mündliche Anhörung, sprich großem Gerichtsterminsgezehter. Allerdings rate ich Dir, Dir hierfür einen Familienanwalt zu nehmen, wenn das nötig wird. Denn die Beantragung auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts, ist meist mit einer Menge "Ärger" am Rand verbunden. Ich hoffe für Dich, daß Du zu den Ausnahme-Trennungsfamilien gehörst und es dennoch friedlich für euch alle ablaufen kann. Liebe Grüße
TaraBerlin
TaraBerlin | 29.06.2008
6 Antwort
Danke
Danke für eure Antworten. Ich habe mich genau erkundigt und auch mit dem Vater gesprochen. Gemeinsames Sorgerecht heißt nicht das man auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht hat! Wenn das Kind schon in meinem Haushalt lebt und ich nicht den Kontakt der beiden verbiete, dann darf ich mit meinem Sohn hinziehen wo ich möchte. Aber dennoch ist es wichtig-meiner Ansicht nach zumindest- das man den Vater rechtzeitig informiert und das er auch sagt "ja ok". Bei mir ging alles zum Glück ganz gut, auch wenn der Vater damit schon etwas zu kämpfen hatte, hat er eingesehen das es seinem Sohn dadurch nicht schlechter geht -ganz im Gegenteil-. LG und Danke an alle die geschrieben haben.
carolin1211
carolin1211 | 31.10.2008

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