Woher weiss ich das ich alleiniges sorgerecht habe?

Gelöschter Benutzer
07.09.2009 | 7 Antworten
07.09.2009 | 7 Antworten
hallo ich werde mich von meinem freund trennen der vater meiner tochter er droht jetzt das kind bleibt bei ihm aber er hat nur die vaterschaft unterschrieben mehr nicht heisst das geteilt..
hab da nicht so die ahnung!
hab da nicht so die ahnung!
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gemeinsames sorgerechtmuss man meines wissen extra beantragen! ich weiss ja nicht wie ihr das gemacht habt! vll habt ihr mit der vaterschaftsanerkennung auch das gemeinsame sorgerecht unterschrieben! beim jugendant in eurer stadt kannste das bestimmt erfragen denn da muss man das auch unterschreiben soviel ich weiss! wir wollen das nämlich jetzt auch bald machen bevor die kleine kommt!

dielien | 07.09.2009
2 Antwort
duhast alleiniges sorgerecht. wenn man das gemeinsame will muss man da was unetrschreiben . da er die vaterschaft anerkannt hat kann ers beanttragen , aber das musst du genehmigen ... lg, sonja

DooryFD | 07.09.2009
3 Antwort
Sorgerechthallo, ich gehe davon aus, dass ihr nicht verheiratet seit. er hat die vaterschaftsanerkennung unterschrieben, sagst du. somit heist das ihr habt das gemeinsame sorgerecht. habt ihr bestimmt auch auf dem jugendamt oder standesamt gleich mitgeklaert und unterschrieben. also bei uns ist das jedenfalls so. viel glück und versucht die bestmöglichste lösung für das kind zu entscheiden!

shivagirl | 07.09.2009
4 Antwort
nedu hast dann das alleinige. ausser ihr habt das gemeinsame beantragt. und mach dir keine gedanken auch wenn ihr das gemeinsame hättet kann er dir das kind nicht wegnehmen

Gelöschter Benutzer | 07.09.2009
5 Antwort
alleiniges sorgerecht...muss man beantragen, bei der stadt/jugendamt ... als mutter hast du sonst erstmal das alleinige sorgrecht ...

mami_28 | 07.09.2009
6 Antwort
HalloSelbst wenn er die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat, heißt das nicht das ihr das geteilte Sorgerecht habt. Die Vaterschaftsanerkennung wird beim Standesamt gemacht und das geteilte Sorgerecht beim Jugendamt. LG Petra

maus161280 | 07.09.2009
7 Antwort
Die Mädels haben alle recht: solange Du keine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterschrieben hast hast Du das alleinige SRDer Vater hat aber ein sogenanntes Umgangsrecht. Das steht für sich alleine und hat mit dem Sorgerecht nix am Hut Versucht also trotz Trennung und Unmut eine faire Lösung fürs Kind zufinden, denn das hat Mutter UND Vater nötig. Ihr werdet kein Paar mehr sein, aber ein Lebenlang Eltern !!! LG und alles Gute

Solo-Mami | 07.09.2009
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