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Die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)

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Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)

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AutoreninfoSylvia Koppermann
aktualisiert: 31.07.2021Mehrfache Mutter u. Autorin
Medizin, Gesundheit und Erziehung
Die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) gehört zu den vorgeburtlichen Untersuchungen (Bereich: Pränataldiagnostik). Der Arzt entnimmt per Punktion durch die Bauchdecke der Schwangeren Fruchtwasser. Das Fruchtwasser enthält Zellen des ungeborenen Kindes.

Grund einer Fruchtwasseruntersuchung

Die Fruchtwasseruntersuchung gehört nicht zu den generellen Routineuntersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge. Der Arzt wird lediglich dann zur Amniozentese raten, wenn es gewisse Anzeichen oder Risikofaktoren gibt, die auf Defekte in der kindlichen Entwicklung hinweisen könnten. Gibt es in den Familien der Eltern bereits genetisch bedingte Erkrankungen oder Stoffwechselkrankheiten, wird der Arzt meist genauso zur Fruchtwasseruntersuchung raten, wie bei Schwangeren ab etwa dem 35. Lebensjahr, da mit zunehmendem Alter das Risiko für eine Veränderung und Weitergabe des mütterlichen Erbguts steigt.

Am bekanntesten ist dabei der Ausschluss der Trisomie 21, die allgemein als Down-Syndrom bekannt ist. Aber nicht nur dieser Gendefekt kann über die Amniozentese festgestellt oder ausgeschlossen werden. Eine Reihe genetischer Anomalien und Stoffwechselerkrankungen können mit einer Sicherheit von annähernd 90%  diagnostiziert werden.

Zeitpunkt der Amniozentese

Üblicherweise findet die Amniozentese etwa zwischen der 15. und 16. Schwangerschaftswoche statt. Jetzt sind die Voraussetzungen optimal, da zum Einen bereits eine nötige Anzahl embryonaler Zellen aus dem Fruchtwasser entnommen werden kann, zum Anderen die Fruchtblase die Größe erreicht hat, möglichst risikofrei den Eingriff vorzunehmen. Die Fruchtwassermenge ist nun groß genug, um die nötige Menge an zu entnehmenden Fruchtwasser schnell wieder auszugleichen und das Kind hat noch viel Platz, um von der Injektionsnadel nicht gefährdet zu werden.
Es gibt noch eine Möglichkeit zur Amniozentese in etwa um die 30. Schwangerschaftswoche. Diese wird allerdings nur dann ausgeführt, wenn eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind besteht, bzw. anzunehmen ist oder wenn wegen einer drohenden Frühgeburt die kindliche Lungenreife ermittelt werden soll.

Risiken und Eingriff

Es gibt bei der Fruchtwasseruntersuchung einige Risiken, die nachhaltig die Schwangerschaft gefährden können. Dazu zählt ein 0,5%iges Fehlgeburtsrisiko nach dem Eingriff, mögliche Gebärmutterkontraktionen, Blutungen oder Abgang von Fruchtwasser. Um diese Risiken zu minimieren, sollte die Amniozentese von einem erfahrenen Arzt ausgeführt werden und sich die Schwangere nach dem Eingriff, ein paar Tage Ruhe gönnen.

Der Eingriff selbst benötigt meist keine örtliche Betäubung und ist nicht schmerzhafter als eine Blutentnahme. Per Ultraschall wird das Baby lokalisiert und eine geeignete Stelle gesucht, an der die Injektionsnadel durch die Bauchdecke der Mutter in die Fruchtblase eingeführt wird. Während des gesamten Verlaufs wird das Kind und der Vorgang weiter per Ultraschall beobachtet, um möglichst jedes Verletzungsrisiko umgehend ausschließen zu können. Insgesamt werden etwa 20ml Fruchtwasser entnommen, in dem sich abgestorbene, kindliche Zellen befinden, die alle nötigen Merkmale enthalten.

Befunde

Im Labor werden nun die kindlichen Zellen vermehrt, um später ausreichende Zellmengen für die unterschiedlichen Untersuchungen zu gewinnen. Da dies etwas Zeit benötigt, kann es bis zu 3 Wochen dauern, bis ein aufschlussreiches Untersuchungsergebnis vorliegt. Neben möglichen Defekten wie die Trisomien, kann nun auch festgestellt werden, ob andere Defekte, wie beispielsweise die Spina Bifida (offener Rücken) vorliegt. Auch das Geschlecht des Kindes wird nun eindeutig bekannt sein und die Eltern können erfahren, ob sie sich auf einen gesunden Jungen oder ein gesundes Mädchen freuen können.

Stellt sich heraus, dass tatsächlich Erkrankungen oder Defekte beim Kind vorliegen, werden die Eltern über mögliche Konsequenzen aufgeklärt. Ebenfalls kann jetzt bereits die nötige Vorkehrung getroffen werden, falls das Baby nach der Geburt umgehend ärztliche Hilfsmaßnahmen benötigt.

[SyKo]

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