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Die Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

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Ultraschalluntersuchungen werden im Mutterpass eingetragen
Ultraschalluntersuchungen werden im Mutterpass eingetragen

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AutoreninfoSylvia Koppermann
aktualisiert: 30.09.2019Mehrfache Mutter u. Autorin
Medizin, Gesundheit und Erziehung
Im Rahmen der gesetzlich gewährleisteten Schwangerschaftsvorsorge stehen jeder Schwangeren drei Ultraschalluntersuchungen zu. Ärzte wenden diese Methode zur Diagnostik an, um Wachstum und Entwicklung des Babys zu kontrollieren.

Drei vorgeschriebene Ultraschalluntersuchungen

Die drei gesetzlich vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen, auch als Screenings bezeichnet, sind gleichzeitig ein guter und nicht unwichtiger Generalcheck. Aus diesem Grund ist ihnen ein eigener Platz im Mutterpass zugeordnet und es gibt jeweils bestimmte Angaben, die dort eingetragen werden. Diese Information verschafft einen guten Gesamtüberblick über den Schwangerschaftsverlauf.

I. Screening, 9-12. Schwangerschaftswoche

Im Mutterpass werden verschiedene Angaben eingetragen. Neben Datum der Untersuchung, der errechneten und gegebenenfalls korrigierten Kindesentwicklung, wird auch die Größe des Kindes eingetragen, der Kopfdurchmesser und die kindliche Lage, also ob das Kind in Schädel-, Becken- oder Querlage liegt.
Weiterhin wird das Vorhandensein und der Sitz der Plazenta dokumentiert, ob das Baby zeitgerecht erkennbar dargestellt werden kann, ob das kindliche Herz schlägt und ob gegebenenfalls eine Mehrlingsschwangerschaft besteht. Zeigen sich Auffälligkeiten in der Entwicklung oder Risikofaktoren, wird der Arzt ebenfalls eintragen, ob feindiagnostische Maßnahmen zur weiteren Beobachtung und Analyse seiner Meinung nach ratsam sind.

II. Screening, 19-22. Schwangerschaftswoche

Auch hier wieder eingetragen in welcher Schwangerschaftswoche sich die werdende Mutter befindet und gegebenenfalls eine Korrektur vorgenommen, sollte die Ultraschalluntersuchung eine Abweichung der Entwicklung des Kindes ergeben. Daher werden besonders auch einzelne Körperteile vermessen, die Rückschluss auf die Körpergröße und geschätztes Gewicht ziehen lassen.  Bei dieser Untersuchung wird auch die Plazenta genauer untersucht und es wird auf Funktionsstörungen geachtet. Ebenso wird in den Mutterpass eingetragen, ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt und ob das Baby Lebenszeichen vorweist. Es gilt zu prüfen, ob eine angemessene Menge Fruchtwassermenge vorhanden ist, ob das Kind insgesamt körperlich gut entwickelt ist und ob möglicherweise Auffälligkeiten zu weiteren feindiagnostischen Untersuchungen anraten lassen.

II. Screening, 29-32. Schwangerschaftswoche

Im Wesentlichen werden hier alle Punkte überprüft, denen auch im vorhergehenden zweiten Screening besonderes Augenmerk verliehen wird. Die Kindslage kommt noch hinzu, da in dieser Phase der Schwangerschaft viele Kinder bereits ihre endgültige Geburtsposition einnehmen. Auch hier wird der Arzt eventuell zu weiteren feindiagnostischen Untersuchungen raten, sollten sich Anomalien ergeben, die auf eine nicht zeitgerechte Entwicklung hinweisen, die durch Risiken hervorgerufen werden könnten.

[SyKo]

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