Baby mit in den Mietvertrag

Gelöschter Benutzer
29.06.2013 | 11 Antworten
29.06.2013 | 11 Antworten
Hallo Mamis,
habt ihr euch bei der Hausverwaltung/ dem Vermieter gemeldet als euer Nachwuchs da war und den mit in den Mietvertrag aufgenommen?
habt ihr euch bei der Hausverwaltung/ dem Vermieter gemeldet als euer Nachwuchs da war und den mit in den Mietvertrag aufgenommen?
11 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]2 Antwort
wirklich in den mietvertrag wurde das kind nicht genommen, sagen mussten wirs aber, die nebenkosten wurden dann leicht erhöht, da ja auch mehr müll etc. durch windeln dazu kamen. 
Gelöschter Benutzer | 29.06.2013
4 Antwort
Ich hab eine Freundin die jetzt Probleme mit der Abrechmung hatten und die meinte " ... obwohl sie das baby mit angegeben hat ... " . Das problem versteh ich aber nich und hab so drüber nachgekrübelt und da ist mir diese Frage in den Kopf gekommen. 
Gelöschter Benutzer | 29.06.2013
5 Antwort
im mietvertarg muß es nicht stehen, so n quatsch. aber man sollte es schon angeben, da mehr müll produziert wird. bei uns gehen die kosten zb pro kopf.
SrSteffi | 29.06.2013
8 Antwort
Da weiß ich bescheid :) danke für die schnellen Antworten :) 
Gelöschter Benutzer | 29.06.2013
9 Antwort
Das muss man nicht. Ich würde gucken in wie fern ihr bei der Nebenkostenabrechnung was wieder bekommen habt oder zahlen musstet und gegebenenfalls die Nebenkosten etwas höher setzten lassen. Das gleiche haben wir noch beim Strom gemacht jeden Monat 10 Euro mehr das kein böses erwachen kommt, denn man verbraucht ja mehr sei es beim Wäsche waschen Flaschen sterilisieren oder Wasser abkochen babyfone etc ... 
Jacky220789 | 29.06.2013
10 Antwort
nee, haben wir nicht gemacht. allerdings war ich zur besichtigung schon ziemlich offensichtlich schwanger
wurde aber net drauf angesprochen ... nen kind muss nicht mit in den vertrag. LG
Gelöschter Benutzer | 29.06.2013
11 Antwort
Man muss der Hausverwaltung sagen, wenn ein Baby mit in den Haushalt kommt dabei geht es um die Umverteilung von Müllanteilen, Wassergeld usw. hat also nur was mit schriftlich organisatorischen Gründen zu tun. In den Mietvertrag mit aufgenommen wird ein Baby natürlich nicht, aber der Vermieter, Hausverwalter muss wissen, wieviele Personen dauerhaft in der Wohnung leben, um die Nebenkosten genau abrechnen zu können. 
Chrissi1410 | 29.06.2013
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