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Darf der Vater sein Kind sehen, wenn kein fester Wohnsitz?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
01.03.2010 | 8 Antworten
Hallo,

meine Verlobte hatte sich mitte letztes Jahr von dem Vater Ihrer Tochter getrennt und ist einige Zeit später zu mir gezogen (mit Tochter natürlich).

Der Erzeuger der kleinen zahlt weder Unterhalt und ist nirgends gemeldet!
Sprich er hat keinen festen Wohnsitz!

Weiss jemand von euch ob er denn immer noch nen recht hat Sie zu sehen?

LG

Freue mich auf jede antwort.
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8 Antworten

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8 Antwort
Natürlich hat er das Recht sein Kind zu sehen, warum den nicht ? Unterhalt hat nix mit Umgangsrecht zu tun und ein fester Wohnsitz nix mit dem Besuchsrecht. Der Vater kann mit der Kleinen schwimmen gehen, in den Zoo, ins Puppentheater, auf den Spielplatz Es gibt tausend Möglichkeiten und eine Mutter ist mehr als egoistisch veranlagt, wenn sie einem Vater dies verweigert .
Solo-Mami
Solo-Mami | 26.03.2012
7 Antwort
<< die besagte verlobte is gg
also es ist so das der vater meiner tochter einfach zu faul ist zum arbeiten er sucht noch nicht mal und seit dem ich ihn kenne hat er wenn es hochkommt 3 monate gearbeitet das war es. zu dem mit kein festen wohnsitz muss ich sagen das er per gericht aus der wohnung geklagt wurde. laut aussage von dem hausmeister und dem vermieter wird er sogar polizeilich gesucht. er wohnt zur zeit bei seiner neuen freundin. das er dort nicht gemeldet ist weiß ich weil ich dort nachgefragt habe beim bürgerbüro. wir wissen einfach nicht was wir machen sollen
NaddelWL
NaddelWL | 01.03.2010
6 Antwort
...
Ich weiß das zwar nicht genau, das kann euch aber das Jugendamt sagen, wenn ihr nachfragt. Aber warum soll er sein Kind nicht sehen dürfen, nur weil er keinen festen Wohnsitz hat und keinen Unterhalt zahlt? Oft gibt es doch diesen begleiteten Umgang entweder direkt im Jugendamt oder auf neutralem Boden. Ich habe vor nun gut 10 Jahren meinem Onkel geholfen, seine Tochter sehen zu dürfen, weil deren Mutter mit ihr abgehauen ist und den kleinen Sohn von 5 Jahren beim Vater gelassen hat. Sie zahlte auch keinen Unterhalt , aber nach langem Kampf mit Hilfe des Jugenamtes, konnten sich die Geschwister regelmäßig sehen, und der Vater seine Tochter auch. Inzwischen macht der kleine Bruder Ferien bei der großen Schwester, die jetzt 19 Jahre ist und ihren Vater dafür liebt, dass er so um sie gekämpft hat. LG Antje
Antje71
Antje71 | 01.03.2010
5 Antwort
Selbst wenn es vom Amt kein muss wäre
das heisst wenn es keine Pflicht von der Mutter wäre es zu erlauben, fände ich es nicht sehr angebracht dem Leiblichen Vater das Besuchsrecht zu verweigern.Er ist schliesslich der Vater. LG
CindyJane
CindyJane | 01.03.2010
4 Antwort
ja hat er
ob ein vater unterhalt zahlt oder nicht spielt für den umgang garkeine rolle.. und zu dem nicht vorhandenem festen wohnsitz: in dem gewohntem umfeld des kindes sprich evtl bei euch zuhause hat er auch da ein recht seine tochter zu sehen..das man ihm die kleine dann nicht mitgibt wenn man nicht weiss wo er sich dann mit ihr aufhält wenn kein wohnsitz vorhanden ergibt sich denke ich von selbst.. fakt ist aber er hat ein recht auf seine tochter sowie die kleine auch recht auf ihren vater hat
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 01.03.2010
3 Antwort
hmm darf man denn fragen warum es
dann verboten sein sollte sein kind zu sehn? lg
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 01.03.2010
2 Antwort
beim amt nachfragen
wenn er kein geld hat, dann kann man ihm dennoch nicht verwehren das kind zu sehen. wenn er sich aber weigert zu zahlen , dann sieht das schon anders aus . dass er nirgends gemeldet ist, klingt komisch und ich würde mal beim jugendamt nachfragen, was die dazu meinen. klingt ja fast so, als sei der umgang mit ihm dem kind nicht zumutbar . alles gute!
September2010
September2010 | 01.03.2010
1 Antwort
ich denke,
es wäre am besten wenn du dich mal auf der polizeistelle oder jugendamt bei euch im ort erkundigst. denke aber, das das zu problemen führen könnte, aufgrund das er keinen festen, angemeldet wohnsitz hat. liebe grüße
VannyDeluxe
VannyDeluxe | 01.03.2010

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