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Hallöchen, kennt sich hier jemand mit der Garantie für Zahnbrücken aus?

CindyJane
CindyJane
24.10.2011 | 7 Antworten
Ist vielleicht eine seltsame frage für hier, aber ich weiss nicht wo ich mich sonst noch erkundigen soll.Vielleicht kennt das ja jemand selber.
Also ich habe vor ein paar monaten eine Zahnbrücke gemacht bekommen.Kurz nach dem Anschleifen einer der Zähne wurde einer so stark krank das ich so starke schmerzen hatte das ich valoron nehmen musste damit der schmerz weggeht weil die schmerzen ausgestrahlt haben.Zu dem zeitpunkt hatte ich noch das Provesorium drin.Der Zahnarzt meinte das könnte durch das lockere Provisorium sein und dann habe ich die feste bekommen.Die Schmerzen waren denoch unerträglich so das die Brücke nach echt langen MONATEN von schmerzen dann aufgebohrt wurde und eine Wurzelbehandlung gemacht wurde.Die aber nichts gebracht hat da ich denoch dauernt schmerzen habe.Jetzt tüfftelt der schon so lange dadran rum.Eine WSR wollte er dann machen(Wurzelspitzenresektion, was meiner meinung nach aber nicht sinnvoll ist weil das ein Pfeilerzahn ist und die festigkeit der Brücke danach nicht gewährleistet ist.Domeine FRage ist jetzt nach langem schreiben: Der Zahn wurde in Folge der Behandlung krank, also müsste die Garabtie doch insofern tragbar werden das der Zahnarzt mir kostenfrei eine neue machen muss wenn der Kranke zahn geszogen wird?.Oder ?Da es ja eine Folge der ganzen behandlung war.Der zZn war vorher komplett gesund.


Ich würde mich wirklich freuen wenn mir jemand einen erfahrungsbericht sendet oder sich darin auskennt. oder vielleicht eine Internetseite auf der man sowas nachlesen kann.


LG und danke schonmal.
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7 Antworten

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7 Antwort
@mrselamaus
Guten morgen, nein er wollte den zahn zuerst ziehen.Bis seine Arzthelferin ihn auf wsr angesprochen hat.Und ich habe mich eben erkundigt, er muss den ersatz zahlen da es ein zahn ist der in der komplett behandlung mit drin ist und die garantie greift das mit. LG
CindyJane
CindyJane | 25.10.2011
6 Antwort
...
hallo, so einfach ist das leider nicht mit dem zahnersatz . du hast ja die neue brücke drin, dh. auf die brücke hat man fünf jahre garantie . aber wenn jetzt irgendwas passiert zb jetzt das mit deinem zahn, dass er dir weh getan hat, dann ist es korrekt von ihm gewesen ne wurzelbehandlung machen zu lassen., .und wenn du ne entzündung unten an der wurzel hast , dann muss eine wsr gemacht werden.so wie er das macht ist es schon richtig auch wenn es ein pfeilerzahn ist.. wenn du den zahn gezogen haben möchtest dann brauchst du wieder einen neuen zahnersatz und dieses muss bei der kk erneut eingereicht werden..aber ob die kosten übernommen werden ist fraglich weil du ja schon was genehmigt bekommen hast, dir steht nach zwei jahren erst wieder was zu.
mrselamaus
mrselamaus | 25.10.2011
5 Antwort
@AliceimWunderla
habe es ehrlich gesagt nicht als angriff gesehen, sondern musst für mich eine rechtfertigung finden;) Klar Zahnärzte sind so manchmal.Bis morgen muss ich ja selber ne Antwort finden sonst bohrt der mir ein loch in den Kiefer.Aber danke für die Warnung ;) LG
CindyJane
CindyJane | 24.10.2011
4 Antwort
@CindyJane
Joa, ich hab kein Problem, dir zu glauben. Aber wenn es um die Kostenübernahme geht . Da kann es dann schnell heißen, ist nich nach zu weisen, dass der Zahn durch die Behandlung in Mitleidenschaft gezogen wurde. DAS meinte ich damit!
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 24.10.2011
3 Antwort
@Aliceimwunderla
Beweisen kann man sowas nie.Das ist eine erfahrung.Der zahn war kerngesund, ich hatte nie probleme.Erst als er angeschlieffen wurde und das provisorium aufgesetzt wurde watem sofort nach abklingen der betäubung schmerzen da.Die nie abgeklungen sind.Also denke ich ist das für mich beweis genug.Oder? LG
CindyJane
CindyJane | 24.10.2011
2 Antwort
.
"Der Zahn wurde in Folge der Behandlung krank, " Wie willst du das beweisen?
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 24.10.2011
1 Antwort
puuuhhh,schwierige situation
hast du eine filiale deiner krankenkasse im ort?geh doch mal vorbei und schildere den fall . bzw ruf bei der hotline an. sonst würde ich auch mal ne 2.meinung von nem anderen ZA einholen, wie er dich weiterbehandeln würde..
nicki21051979
nicki21051979 | 24.10.2011

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