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Muss ich zahlen?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
03.01.2011 | 11 Antworten
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Im Sommer (2010) hat mein Arzt mir aufgrund einer Brustentzündung in der Stillzeit eine Milchpumpe verschrieben, die ich in der Apotheke ´leihen´ konnte. Die Dauer des Ausleihens auf Rezept war auf 4 Wochen beschränkt.
Ich erklärte der Apothekerin, dass ich bestimmt das Rückgabedatum verpassen werde. Sie versicherte mir, dass man mich sowieso anrufen wird und ich mir deswegen keine Sorgen machen bräuchte.
Es kam wie es kommen musste: ich hatte es tatsächlich vergessen. Die Milchpumpe hatte ich zwei oder drei Mal genutzt und dann hinten im Babykleiderschrank verstaut. Tja ..
Nun bekam ich einen Anruf von der Apotheke und man fragte mich in frechem Ton, ob ich die geliehene Pumpe denn nicht endlich wieder zurückbringen wolle. Das war mir natürlich peinlich und ich bin sofort hingesaust und habe das Gerät zurückgebracht.
Nun das Problem: Die Apotheke verlangt von mir jetzt, dass ich die Zeit, in der ich kein Rezept für die Milchpumpe hatte (immerhin von Mitte September ´10 bis Anfang Januar ´11) aus eigener Tasche bezahle oder zu meinem Gynäkologen gehe um mir dort ein nachträgliches Rezept für diese Zeit ausstellen lasse.
Ich habe erklärt, dass ich keins von beiden machen werde, da mir beim Abholen der Pumpe zugesagt wurde mich rechtzeitig zum Ablauf des Rezeptes anzurufen und das ist nicht geschehen.
Ich sehe nicht ein, die Gebühren zu zahlen.
Und meinen Arzt werde ich damit auch auf keinen Fall behelligen, weil ich mich im Recht sehe.
Bin ich im Recht oder nicht?
Weiß jemand, wie die Rechtslage in diesem Fall ist?
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11 Antworten

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1 Antwort
.....
Also ich denke, das du die Zeit nachdem das Rezept abgelaufen ist, bezahlen musst . Auch wenn sie dir gesagt haben das sie dich Anrufen, sind sie nicht verpflichtet dazu .
oOmamamiaOo
oOmamamiaOo | 03.01.2011
2 Antwort
Keine Ahnung...
aber mir wurde immer gesagt, wenn Du soetwas schriftlich hast, in dem Fall, dass eine Meldung von der Apo kommt, dann kannst Du gegen angehen. Hast Du einen Vertrag oder ähnliches? Warum gehst Du nicht ansonsten einfach zum Doc und lässt Dir das Rezept nachträglich ausschreiben? Denn ich glaube ums Zahlen wirst Du net drum rumkommen. LG Claudi
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 03.01.2011
3 Antwort
............
Ohje . Leider glaube ich das die Apothekerin Recht hat.. ich habe mir bei beiden Kindern eine Milchpumpe auf Rezept geliehen und jedes mal wurde ich vorher darüber aufgeklärt, das wenn ich sie nicht Pünktlich abgebe den Betrag Zahlen muss oder mir vorher ein weiteres Rezept hole . Hol dir doch einfach ein Rezept, mein Arzt würde mir das geben .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 03.01.2011
4 Antwort
Würde mir auch einfach das Rezept
nacholen, warum soviel Stress machen. Wenn du von der Apo nichts schriftlich hast, wo das so drin steht wie du sagst, dann kannst du eh nichts machen . Ich meine, hättest ja doch auch selber dran denken können, man kann sich doch nichts ausleihen und es nicht zurückgeben .
JonahElia
JonahElia | 03.01.2011
5 Antwort
huhu
ich weiß es leider nich, bei mir war es so, dass ich angeschrieben wurde, wenn ich vergessen hatte sie zurück zu bringen, . also ich würde da lieber zum doc gehen und ein rezept geben lassen ehe die das nichmehr nachträglich machen . lg dejule1191
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 03.01.2011
6 Antwort
ich habe beim
Ausleihen in der Apotheke direkt einen Vertrag unterschrieben, in dem die Gebühren und auch die Verleihfrist festgeschrieben standen. Ich glaube nicht, dass du im Recht bist, kümmere dich um ein rückwirkendes Rezept . Wenn du nicht schriftlich vereinbart hast, dass man dich an die Rückgabe erinnert, dann solltest du dich auch nicht darauf berufen. Du hättest das Gerät doch auch direkt wieder zurück bringen lassen können, als du es nicht mehr benötigt hast Oder hast du darauf geofft, dass man das Gerät einfach vergisst?
Klaerchen09
Klaerchen09 | 03.01.2011
7 Antwort
...
Nee also du bist nicht im Recht. Du musst sicherstellen, dass die Milchpumpe pünktlich wieder bei der Apotheke ist. Du kannst ja nicht nachweisen, dass die dich nicht angerufen haben, die können aber nachweisen, dass du bis zu dem und dem Datum die Pumpe zurückgeben musstest. Du wirst das schon zahlen müssen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 03.01.2011
8 Antwort
naja..
mal ganz davon abgesehen das du nur ein Rezept für 4! Wochen hattest und man sich ja nicht auf die Apo verlaasen sollte da sie es genauso vergessen könnten finde ich deine meinung ganz ehrlich gesagt etwas daneben..denn DU hattest das Rezept nur für 4 Wochen . Hättest du die Pumpe nicht mehr gebraucht, hättest du sie ja direkt zurückgeben können und jetzt nicht frech darauf bestehen das DU ja keinen Fehler gemacht hast.Denn das ist nicht so.Der Fehler liegt hier auch ganz klar auf deiner Seite..wenn du schnell vergisst , mach dir nen Zettel damit sowas eben nicht passiert. Denke schon das du am ende zahlen musst . und ehrlich gesagt, ist es auch richtig so . von ende september bis jetzt is nen großer zeitraum . sowas kann man nicht komplett vergessen!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 03.01.2011
9 Antwort
...
nein du bist nicht im recht, die apotheke ist nicht verpflichtet dazu. entweder du holst dir ein rezept oder du zahlst ob es dir passt oder nicht. wenn ich sie früher schon nicht mehr gebraucht hätte, hätte ich sie früher zurück gebracht.
Petra1977
Petra1977 | 03.01.2011
10 Antwort
...
warum magst du denn nicht das rezept holen und hast dann deine ruhe? wenn die dir schriftlich im leihvertrag zusichern das sie sich telefonisch melden dann bist du im recht ansonsten musst du entweder zahlen oder dir das rezept ausstellen lassen .
zwergenmamilein
zwergenmamilein | 03.01.2011
11 Antwort
@Klaerchen09
habe natürlich nicht gehofft, dass man das Gerät vergisst! Ich habe die Pumpe nicht sofort wieder zurückgebracht als ich sie nicht mehr nutzte, weil ich nicht wußte, ob sie vielleicht doch wieder zum Einsatz kommt. Ich hatte sehr viel Milch für meinen Lütten und ständig Milchstau u. ä. Daher hielt ich es für eine gute Idee, die Milchpumpe doch noch in der Hinterhand zu haben. Wenn ich erneut Stillprobleme gehabt hätte, wäre mir auch wieder eingefallen, dass da noch ´ne Pumpe im Schrank steht . aber da alles glatt lief, hab ich´s einfach vergessen .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 03.01.2011

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