Urlaub vom Kindergarten

andrea119
01.09.2008 | 5 Antworten
01.09.2008 | 5 Antworten
Eine Erzieherin in unserer Kita sagte mir heute, dass die Kinder vom Gesetz her zum Urlaub verpflichtet sind. Das heißt, die Kinder müssen einmal im Jahr mindestens 14 Tage am Stück Urlaub vom Kindergarten machen. Ist das korrekt so oder will man mir da nur eine Geschichte Erzählen. Meine beiden Großen gehen schon seit 2 Jahren in diese Kita und so etwas habe ich noch nie gehört.
Kommt noch jemand aus Sachsen-Anhalt, der mir da weiterhelfen kann.
Eigentlich machen die Kinder ja zwischen Weihnachten und Neujahr schon ca. 2 Wochen Urlaub, dann noch die Krankheitstage ..
Da mein Jüngster erst seit August die Kita besucht, wäre es doch nicht in Ordnung, den Kleinen schon wieder für 2 Wochen rauszunehmen. Gerade in der Eingewöhnungsphase.
Kommt noch jemand aus Sachsen-Anhalt, der mir da weiterhelfen kann.
Eigentlich machen die Kinder ja zwischen Weihnachten und Neujahr schon ca. 2 Wochen Urlaub, dann noch die Krankheitstage ..
Da mein Jüngster erst seit August die Kita besucht, wäre es doch nicht in Ordnung, den Kleinen schon wieder für 2 Wochen rauszunehmen. Gerade in der Eingewöhnungsphase.
5 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
hmso etwas hab ich ja noch nie gehört. man hat meinen eltern immer erzählt ich sei krank und nacher kam heraus das sie die kinder einfach nur los werden wollten um sich nen schönen faulenzertag zu machen

Gelöschter Benutzer | 01.09.2008
2 Antwort
Das habe ich ja noch nie gehört!Ich denke, wenn Du die Tage rechnest, wo die KiTa geschlossen ist und dazu noch die Krankheitstage, so wie Du das ja eben auch angemerkt hast, dürfte das die 14Tage schon überschreiten. Wieso gesetzlich Urlaub? Die KiTa ist eine Betreuungseinrichtung. Da arbeiten die Kinder doch nicht oder müssen für's Leben pauken, was eine regelmässige Erholung rechtfertigen würde. Jetzt mal sarkastisch weitergesponnen: Müssen die Kids dann auch, gesetzlich verankert, pro Jahr einen Mindesturlaub von ihren Eltern haben? Erscheint mir echt merkwürdig! Aber wenn es so ein Gesetzt gibt ... Wir habe ja noch nicht genug sinniger Gesetze!!!

Moppelchen71 | 01.09.2008
3 Antwort
bei uns auchIch mußte meine Tochter jetzt auch 2 Wochen rausnehmen. Die Kinder brauchen das, meinen die Erzieher

mamitwo76 | 01.09.2008
4 Antwort
habe ich noch nie gehörtlass dir das Gesetz doch schwarz auf weiß zeigen. Wo soll das denn stehen?

daktaris | 01.09.2008
5 Antwort
So ist das bei uns!Bei uns hier in Berlin im KIGA meiner Tochter ist das folgendermaßen: In den Sommerferien müssen wir unsere Tochter drei der sechs Wochen Sommerferien aus dem Kindergarten nehmen, damit die Einrichtung gewährleisten kann, das die Erzíeher in Urlaub gehen können. Während dieser Zeit besteht eine Notbetreuung für Familien die keinen Urlaub bekommen. Der Urlaub der Kinder muß drei Wochen am Stück betragen. Sollte man vom Arbeitgeber keinen Urlaub bekommen muß dies nachgewiesen werden. In diesem Fall übernehmen die Erzieher die nicht im Urlaub sind die Betreuung der Kinder.

Ugochi | 01.09.2008
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