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Wie lange hat Hersteller "Verbesserungsrecht"?

BrinaAusFL
BrinaAusFL
26.10.2010 | 6 Antworten
Ich hatte hier schonmal gefragt ob jemand ahnung vonso etwas hat, aber war da noch nicht auf dem stand, auch den man mich heute brachte!
Also: Ich hab am 29.07 (Schon einige Zeit her) den Moon Fit im Laden in dem er gekauft wurde abgegeben (ohne kassenbon), nach ewigen abwimmeln ohne mir weiter informationen zu geben, kam nun einiges raus, vor ca. 3 wochen bekam ich mal einen Leihbuggy, man konnte mir den Buggy nicht neu aushändigen oder mir das Geld auszahlen, weil der hersteller Verbesserungsrecht hat(aber wie lange dann noch?) , aber nun sagte man mir heute am Telefon das es nur solange dauert, weil das Modell garnicht mehr hergestellt wird, (Wer denn Buggy kennt, weiß das jetzt neue Modelle auf den Markt gekommen sind, mit einem geschlossem Griff) aber man kann mich doch nun nicht noch ewigkeiten weiter warten lassen auf das Teil. Hat jemand ne ahnung wie lange der hersteller dieses sogenannte "Verbesserungsrecht" Hat?
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6 Antwort
@ Maulende-Myrthe
Ich fragte nach dem der Buggy einige Zeit weg war ob man mir nicht einfach einen neuengeben könne aber darauf sagte man nur, der Hersteller habe Verbesserungsrecht. Man kann mir den Buggy aber auch nicht so wieder geben wie ich ihn abgab, weil ich halt keinen Kassenbon hätte, aber das hätte man mir auch alles vorher sagen können z.B als ich ihn abgab. Jetzt wartet der Hersteller seitdem 29.07 auf das Ersatzteil aus Asien meine ich, weil dasselbe Modell haltnicht mehr hergestellt wird. ich ruf da am besten mal bei der Verbraucherzentrale an . Trotzdem vielen Dank
BrinaAusFL
BrinaAusFL | 26.10.2010
5 Antwort
Der
Hersteller hat dreifaches Nachbesserungsrecht, das heißt, selbst, wenn sie den Buggy jetzt noch nicht intakt wieder zurückgeben und du das noch mal reklamierst, können sie sogar noch weitere zweimal nachbessern. Wie lange sie dafür brauchen, ist Ansichtssache. Es heißt, dass es eine zumutbare Zeit sein muss und da fängt jetzt die Auslegungssache an. Denn einen Buggy braucht man ja nun mal mit einem Kind, das noch nicht wer weiß wie gut laufen kann.Da sie dir aber nun einen Leihbuggy gegeben haben, fürchte ich, können sie sich Zeit lassen. Es ist allerdings auch so, dass der Käufer, also du, EIGENTLICH entscheiden darf, ob er einen neuen Buggy haben will oder auf die Nachbesserung warten will. ABER dem Verkäufer dürfen durch den Ersatz keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Ich habe keine Ahnung, wie man das auslegen kann, denn ich weiß nicht, was unverhältnismäßige KOsten sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei einem Buggy zutreffen kann. Du kannst das hier mal nachlesen: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ128812144211101/link7068A.html Ich empfehle dir, morgen mal bei der Verbraucherzentrale deines Landes anzurufen, die werden dir da kostenlos Auskunft geben, dafür sind sie da.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.10.2010
4 Antwort
@ ForrestGump
Ja aber mir wurd gesagt das das Problem sei, das ich keinen Kassenbon hatteund dadurch nicht alle rechte habe .
BrinaAusFL
BrinaAusFL | 26.10.2010
3 Antwort
...
Es muss in angemessenem Maß sein. Du hättest ihm das gar nicht gewähren müssen. Ich würde an deiner Stelle eine schriftliche Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf wirst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.10.2010
2 Antwort
@ JACQUI85
Okay, weisst du wie ich an die nummer von babywelt ran komme? Ich frag sonst mal den netten freund Google der mir leider nicht wirklich viel über das Verbesserungsrecht sagen kann
BrinaAusFL
BrinaAusFL | 26.10.2010
1 Antwort
..
am besten ist es du rufst direkt beim Hersteller an und machst Druck. Die beste Lösung wo es gibt.
JACQUI85
JACQUI85 | 26.10.2010

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