Kann ich die Elternzeit verkürzen um bei einen neuen Arbeitgeber anfangen zu können?

Ronja45
05.08.2010 | 7 Antworten
05.08.2010 | 7 Antworten
Hallo ich bin neu hier und habe gleich ein paar Fragen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Also ich habe bei meinen jetzigen Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt, bis Mai 2011. So und jetzt habe ich ein interessantes Stellenangebot bekommen und der neue Arbeitgeber möchte von mir wissen, wann ich bei Ihm anfangen könnte.Kann ich die Elternzeit verkürzen? Wielange dauet der Antrag? Kann ich meinen jetzigen Arbeitgeber einfach in der Elternzeit kündigen zu jeden 1. oder 15. des Monats?
Also ich habe bei meinen jetzigen Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt, bis Mai 2011. So und jetzt habe ich ein interessantes Stellenangebot bekommen und der neue Arbeitgeber möchte von mir wissen, wann ich bei Ihm anfangen könnte.Kann ich die Elternzeit verkürzen? Wielange dauet der Antrag? Kann ich meinen jetzigen Arbeitgeber einfach in der Elternzeit kündigen zu jeden 1. oder 15. des Monats?
7 Antworten
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Du musst nicht verkürzen....gilt das auch, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe? Und dann darf ich nur die 30 Stunden nicht überschreiten, oder? Sorry, das ich Euch solche Löcher in den Bauch frage.

Ronja45 | 05.08.2010
6 Antwort
elternzeitdu musst nicht verkürzen du kannst in der elternzeit vollzeit arbeiten gehen. nur das elterngeld wird dann neu berechnet das ist alles

Gelöschter Benutzer | 05.08.2010
5 Antwort
Kündigungsfrist 4 WochenJa, in meinen Arbeitsvertag stehen 4 Wochen Kündigungsfrist. Also frage ich erst bei der Elterngeldstelle nach, wielange es dauert und dann kündige ich bei meinen alten Arbeitgeber. Ihr seid echt spitze. Danke!

Ronja45 | 05.08.2010
4 Antwort
Danke!Das klingt ja super. Und wenn ich beim neuen Arbeitgeber nur 30 Stunden die Woche arbeite, bekomme ich dann noch Elterngeld? Wahrscheinlich wohl eher nicht. Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Ronja45 | 05.08.2010
3 Antwort
Hallowie es mit den Behörden ist, weiß ich nicht, aber verkürzen geht auf jeden Fall Bei deinem Arbeitgeber kannst du auf jeden Fall kündigen. Du unterliegst zwar dem Kündigungsschutz, aber das betrifft nur den Arbeitgeber, nicht dich. Hast du einen Arbeitsvertrag? Normalerweise beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende oder 4 Wochen zum 15. des Monats. Je nach Branche in der du arbeitest gibt es auch einen Tarifvertrag. Aber falls es in deinem Arb-Vertrag steht, ist das normalerweise anzuwenden LG

luca24 | 05.08.2010
2 Antwort
JobDu bist der einzige der dein Job in der Elterzeit kündigen kann und das ganz normal nach kündigungsfrist. Am besten Fragst du danach oder schaust auf dein Arbeitsvertrag nach. Der Arbeitgeber darf dich nicht kündigen, außnahme er geht Insolvent.

Gelöschter Benutzer | 05.08.2010
1 Antwort
...der antrag in der regel 4-6 wochen manchmal schaffen sie das sogar in 3 ... verkürzen kannst du wie du willst ob du dem alten arbeitgeben gegenüber verpflichtet bist..will ik jetzt nichts falsches sagen..

amounet | 05.08.2010
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