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Urlaub vor dem Mutterschutz

Verena87
Verena87
20.03.2009 | 8 Antworten
Hallo zusammen,
Meine AG will mir vor dem Mutterschutz keinen Urlaub mehr geben, sie möchte die Urlaubstage (22 Tage) und meine Überstunden (110 Stunden) nach dem Mutterschutz anhängen, da bekomm ich doch elterngeld und tu ja auch nicht mehr arbeiten? Wisst ihr wo der Haken ist? Ich habe einen befristeten Vertrag bis Januar 2010 und mein letzter arbeitstag ist dann wenn ich in den Mutterschutz im Juli gehe.

Vielen Dank und liebe Grüße
Verena
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8 Antworten

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8 Antwort
genau das selbe problem hab ich auch grad....
. manche ag sind halt einfach nur a . l . ! ich hab insgesamt noch knapp 6 wochen urlaubsanspruch und den soll ich jetzt nehmen damit ich zwei wochen bevor ich in muschu gehe noch die neue einlernen kann! grrrrr!! ach ja, ich muß aber auch noch aufpassen, dass ich den urlaub so nehme, dass er nicht in die schulferien fällt, da ich keine schulpflichtigen kinder hab . !
sly38
sly38 | 20.03.2009
7 Antwort
komische sache
wenn du dann ja wieder arbeitest dann hast du ja unmengen an urlaub angesammelt . hm. mein arbeitgeber möchte das ich vorher schon den urlaub nehme.lg
vanelia
vanelia | 20.03.2009
6 Antwort
Urlaub
Rein rechtlich muss ihn der AG dir nicht vorher gewähren! ALLERDINGS nimm ihn nicht in der Zeit nach dem MuSchu wenn du Elternzeit beantragt hast . Wenn sie ihn dir nicht gewähren will oder kann oder auszahlen. Fertig. Auf alles andre würd ich mich nicht einlassen! Ich hatte eigentlich vor dem MuSchu 2 1/2 Monate Urlaub und Überstunden . wurden mir auch nicht gewährt. Tja, Ü'stunden hab ich mir auszahlen lassen .
taunusmaedel
taunusmaedel | 20.03.2009
5 Antwort
hallo
also dein vetrag bleibt bestehen auch während der elternzeit, die auststehende frist ab dem mutterschutz hängt sich hinter deine elternzeit an. auf den urlaub kannst u eigentlich bestehen so lange es aus betrieblicher sicht keinen gravierenden grund gibt das du ihn nicht antreten kannst. Vielleicht zahglt sie dir die std ja auch lieber aus. lg julia
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.03.2009
4 Antwort
AAAAH, ...
Die Frage, ob du nach deinem Mutterschutz deinen Resturlaub und deine Ü-Std. nehmen kannst, hab ich glatt überlesen. Ja, das kannst du. :-)
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.03.2009
3 Antwort
...
Hallo , vielen dank für die super schnellen antworten . das problem ist nur dass sie meinen vertrag nicht verlängert. aber hab ich das jetzt richtig verstanden: Sie zahlt mir die urlaubstage und die überstunden nach den 8 wochen mutterschutz aus somit hätte ich dann z.b. 12 wochen statt 8 wochen mutterschutz? und kann danach elterngeld beantragen. weil arbeiten darf ich dort nicht mehr.
Verena87
Verena87 | 20.03.2009
2 Antwort
Elterngeld
Hallo! Du kannst das Elterngeld auch etwas später nehmen. Das heißt, du bekommst erst deinen Urlaubsanspruch und wenn du dann wieder arbeiten gehen müsstest, dann fängt erst die Elternzeit an. Ist für dich sogar viel besser. LG Ute
Ute_M
Ute_M | 20.03.2009
1 Antwort
Huhuu
Also, dann müsste sie die Std auszahlen . oder deinen Vertrag verlängern und du kannst dann nach der Elternzeit deinen Urlaub und die Ü-Std nehmen. So würde man es bei uns in der Firma machen. Aber die genaue rechtliche Lage weiß ich nicht. Grüße!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.03.2009

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