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Wie schreibe ich aufforderung für Kindesvater für Unterhalt?

schuffel1989
schuffel1989
26.02.2011 | 6 Antworten
Hallo liebe Mamis ..
Ich habe ein riesen Problem, und zwar geht es um den Unterhaltsvorschuss..
Ich habe mich ende Januar von meinem Freund (dem Vater meiner Tochter) getrennt .. Da ich leider momentan nur Harz 4 bekomme habe ich von denen eine Aufforderung bekommen mich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzten und Unterhaltsvorschuss zu beantragen (da er auch nur Harz 4 bekommt) ..
Nun war ich auch beim Jugendamt, und die haben mir gesagt ich muss ihm eine Aufforderung zur Zahlung des Unterhalts schreiben ..
Nun kommt das Probleml, ich habe keinerlei Ahnung wie ich das schreiben kann ..
Würde mich sehr freuen wenn ihr mir da helfen könntet ..
Danke schon mal im voraus..
LG
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6 Antworten

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6 Antwort
...
ich hab auch die beistandschaft beim jugendamt gemacht die übernehmen dann echt alles für dich :) find ich ganz praktisch, weil der kv mich hasst .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.02.2011
5 Antwort
Florabini hat sich im Begriff geiirt ...
Das ganze hat mit der Vormundschaft gar nix zu tun . Frage nach der Beistandschaft und nimm diese auch in Anspruch. Die erledigen dann alles für Dich LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 27.02.2011
4 Antwort
Vormundschaft???
Wie ich soll einen Vormundeschaft abgeben? An wen denn?
schuffel1989
schuffel1989 | 26.02.2011
3 Antwort
...
also ich muss das damals nicht machen und habe es auch nie gehört das man es selber machen muss, normalerweise macht es das jugendamt.
Petra1977
Petra1977 | 26.02.2011
2 Antwort
warum
den du?gebe doch eine vormundschaft ab und laß die das machen.
florabini
florabini | 26.02.2011
1 Antwort
Sowas macht das JA
Beantrage die beistandschaft . die kümmern sich um alle finanziellen Angelegenheiten bis das Kind 18 Jahre alt ist. Den Unterhaltsvorschuss beantragst DU bei der Unterhaltsvorschusskasse - du hast da nix mit dem Vater zu tun. Auch was die Unterhaltsvorderung betrifft - macht die Beistandschaft und nicht du LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 26.02.2011

ERFAHRE MEHR:

Uneheliches Kind - Vater unbekannt
20.09.2012 | 32 Antworten

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