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Muß der Kindsvater den Differenzbetrag zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt zahlen?

Whitejoy
Whitejoy
20.10.2008 | 3 Antworten
Hey ..
Bin total verwirrt ..
Der Kindsvater meiner Tochter konnte einige Monate den kompletten Unterhalt nicht zahlen, da er selber nur 1000, Euro verdient hat. Durch seinen Selbstbehalt von 900 Euro überwies er mir also nur 100 Euro.
68, Euro bekam ich somit als Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Nu hat er wieder einen besseren Verdienst.
Wie ist es jetzt mit der Differenz vom Unterhalsvorschuss bis zum Mindestunterhalt von 254, Euro?
Hat meine Tochter da nocht ein Anrecht drauf?
Hat jemand von euch irgendwelche Tips für mich?

Vielen lieben Dank!
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3 Antworten

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3 Antwort
Danke schonmal!
hmm . Aber der Mindestunterhalt ist ja laut der Düsseldorfer Tabelle 254, - Euro. Und da ist ja schon das Kindergeld anteilig abgezogen. Nu schnall ich gar nix mehr . Das JA hat auch gesagt, dass ich ein Anrecht drau habe. Allerdings sagt sein Anwalt da was ganz anderes. Irgendwas mit mindere Umstände.. Ich hab kein Plan!
Whitejoy
Whitejoy | 20.10.2008
2 Antwort
Von
dem Mindestunterhalt wird ja noch die Hälfte vom Kindergeld abgezogen.Somit muß der Vater auch nur die 168 euro bezahlen und nicht mehr.Sonst hätte ja die Unterhaltsvorschußkasse auch mehr bezahlt wie 68 euro.
WildRose79
WildRose79 | 20.10.2008
1 Antwort
Normalerweise ja
ich habe das Problem das mein Ex überhaupt nicht zahlt obwohl er gut verdient. Bekomme jediglich die 125, - Vorschuss und sonst nichts. Möchte auch mal gerne wissen wie weit er sich noch verschulden darf, ohne das das JA mal was unternimmt. Er bekam sogar neulich ein Brief von denen das er wenigstens die 125 zahlen soll da frag ich mich bloß gehts noch? Er muss doch komplett zahlen und nich nur ein Teil Dein Kind kostet ja schließlich auch Geld und du hast das Recht auf die komplette Summe. Habe leider keine Tipps. Hätte aber auch gern welche zu diesem Thema Grüßle Biene
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.10.2008

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