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Wer von Euch kann mir Gründe nennen, die ein Gericht im Widerspruch gegen das Gemeinsame Sorgerecht akzeptiert und auch anerkennt?

mamaadelmo
mamaadelmo
22.08.2010 | 17 Antworten
Hallo ihr Lieben, ich bins mal wieder! Werde mit dieser Frage bestimmt auch ne gute Diskussionsrunde auslösen. Der "Tolle" Vater von meinem Kind hat sich jetzt nach 19 Monaten die mein Paul auf der Welt ist mal einfallen lassen, er möchte nun ein gemeinsames Sorgerecht. Gut, es wird momentan viel geredet darüber. Aber mal ehrlich! Kann das eigentlich jeder VATER bekommen? Wie sieht es aus mit einem unter Bewährung (wegen Drogenbesitz und -konsum) stehenden, trotzdem weiter kiffenden, in der Umgangszeit andere Junkies besuchenden, mich bedrohenden und vorm Kind laut brüllenden, nicht Unterhalt zahlenden, sich nicht um Arbeit bemühenden und sonst auch NUR "Möchte-gern- Vater aus? Könnte diese Liste endlos weiterführen. Aber was ich wissen möchte ist eigentlich! Welche Gründe zählen bei Gericht als Widerspruch gg. die Vergabe des gemeinsamen Sorgerecht? Wer weiß da bescheid? Das Umgangsrecht drückt er ja auch auf Teufel komm raus durch!

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17 Antworten

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1 Antwort
ich bin mir SICHER ! deine Gründe reichen aus !
lg Sandra
Fabian22122007
Fabian22122007 | 22.08.2010
2 Antwort
...
meine anwältin meinte das ist für die väter die sich kümmern wie es jetzt mit deinem ex aussieht kann ich nicht sagen, hoffe allerdings das du es alleine behälst wende dich am besten ans jugendamt oder an einen anwalt für familienrecht.
Petra1977
Petra1977 | 22.08.2010
3 Antwort
JEDER Vater kann und darf das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen
Und jeder Mutter kann und darf sich dagenen aussprechen und trifftige Gründe nennen. DIESE werden vom Gericht geprüft. Sind sie wahr, wird das gemeinsame Sorgerecht weiterhin verwehrt, wenn das Kindeswohl dadurch gefährdet ist. Sollten sich die mütterlichen Gründe jedoch als unwahr und haltlos erweisen wird das gemeinsame Sorgerecht erteilt . dahingehend haben die Väter seit kurzem gestärkte Rechte - was ich auch gut finde. Es ist gut, wenn ein vater sein Umgangsrecht durch"drückt". Sollten da Bedenken vorherschen gibt es die Möglichkeit den begleiteneden Umgangsrechtes. Ein Kind hat ein Anrecht auf BEIDE Elternteile ! LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 22.08.2010
4 Antwort
Sorgerecht und/oder Umgangsrecht ?????????
ich dachte du meinst das get. Sorgerecht, das wird er-denke ich- mit deiner Begründung nicht bekommen, Umgangsrecht, zur Not mit Begleitung beim JA solltest du unbedingt zulassen ! fürs Kind ! lg
Fabian22122007
Fabian22122007 | 22.08.2010
5 Antwort
@Fabian22122007
Er hat doch ein Umgangsrecht und wir haben auch eine Regelung. Ist vom JA so festgelegt worden. Die Anwältin meinte, daß meine Gründe nicht ausreichend für einen begleiteten Umgang seien und sie deshalb auch nichts machen werde.
mamaadelmo
mamaadelmo | 22.08.2010
6 Antwort
Nun, der einzige Grund wäre der Drogenkonsum direkt vorm oder wärend des Kinderbesuchens
alles andere ist in der Tat absolut unwichtig. Den Drogenkonsum solltest Du nachweisen können - kannst Du es nicht, wirds schwierig.
Solo-Mami
Solo-Mami | 22.08.2010
7 Antwort
@Solo-Mami
Aber nicht, wenn er dem Kind schadet. Er kifft während das Kind anwesend ist. Besucht seine Drogenkontakte und läßt sich besuchen während mein Sohn dort zum Umgang ist. Er hat Auflagen vom JA bekommen, wegen der Wohnung und des Kindgerechtem und der Sicherheit. Vor 3 Monaten! Hat sie bis heute nicht erfüllt. Warte nur auf den Anruf: Es ist WAS passiert. Wo bitte ist das ein Vorbild fürs Kind? Der Kleine soll mal nicht so werden!
mamaadelmo
mamaadelmo | 22.08.2010
8 Antwort
@mamaadelmo
wenn das alles so ist, dann teil das der Anwältin mit. Unter den Umständen kannst Du den Umgang in der jetzigen Wohnung locker verweigern und um Klärung bitten. Die Anwältin wied das dann prüfen, sollte sie gut sein
Solo-Mami
Solo-Mami | 22.08.2010
9 Antwort
@Solo-Mami
Siehste, und genau das meine ich! Wie soll ich das machen? Wenn er mir zugekifft das Kind zurückbringt? Ihn festhalten und die Polizei rufen? Mein Kleiner hat sogenannte Jaktationen . Kannst es ja mal googeln! Und das seit der Herr Papa aus dem Gefängnis zurück ist und mein Sohn ihn kennenlernen "durfte". Die KA äußerte sich vage, will aber nichts bestimmtes darüber sagen. Ich möchte kein Kind, welches später beeinträchtigt ist, weil mir niemand glaubt und ich es nicht beweisen kann. Kannst du das verstehen?
mamaadelmo
mamaadelmo | 22.08.2010
10 Antwort
ähm
suchst du nach gründen warum er es nicht bekommen soll? ich denk du hast genug
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 22.08.2010
11 Antwort
@mamaadelmo
Polizei ist vielleicht ein wenig übertrieben in Gegenwart vor dem Kind . aber was spricht gegen 1-2 Zeugen, die gerade dann da sind, wenn er das Kind zurück bringt. Zeugen können ne ganze Menge ausrichten, wenn sie die Einschränkungen des Vaters ebenfalls mitbekommen
Solo-Mami
Solo-Mami | 22.08.2010
12 Antwort
@Solo-Mami
Weiß nicht, ob die Anwältin gut war? Sie meinte ich soll eine Liste der Gefahren in der Wohnung aufstellen und sie von ihm unterschreiben lassen. Schafft er dann nicht abhilfe, könnte ich vorübergehend den umgang verweigern. Aber die liste wird er nicht unterschreiben, also eine kette ohne ende. Kennst du einen guten Anwalt? Ich denke die wo ich war ist nicht gut oder sie will nichts machen
mamaadelmo
mamaadelmo | 22.08.2010
13 Antwort
ich finde die Mutter hier klingt echt verzweifelt
ICH würde bei dem Verhalten des Vaters auch alles dransetzen das Kind nur begleitenden Umgang erleben zu lassen ! lg
Fabian22122007
Fabian22122007 | 22.08.2010
14 Antwort
@mamaadelmo
in Halle kenne ich keinen - was ist mit dem Jugendamt? Und wenn die nix machen, habt ihr nen Kinderschutzbund ?? Wenn das alles so ist wie Du schreibst - dann muß doch einer reagieren ? Und wenn alles nix hilft, dann kann das Kind nicht mehr hin . Dann ist der Vater in der Beweispflicht deutlich zu machen, dass das Kind bei ihm gut aufgehoben ist und Du stehst nicht als Buhmann da. Du handelst dann im Sinne Deines Kindes: Umgang ist erwünscht, aber nicht unter diesen Umständen
Solo-Mami
Solo-Mami | 22.08.2010
15 Antwort
@Solo-Mami
Das ist mal eine gute Idee, ehrlich! Echt DANKE dafür! Und es wissen auch Soviele, daß er es tut. Sein ganzer Lebenswandel richtet sich danach aus. Nie hat er Geld, nachlässig im Umgang und in der Fürsorge zum Kind. Was meinst du wie der Kleine manchmal aussieht wenn er zurück ist und stinkt nach Gerauchtem. Vielleicht sollte ich seine Sachen mal in einer Tüte konservieren. Muß unbedingt was tun! Aber jetzt auch erstmal ins Bett.
mamaadelmo
mamaadelmo | 22.08.2010
16 Antwort
Schon mal
die Möglichkeit Kontaktverbot nachm Gewaltschutzgesetzt in Betracht gezogen? Weilst sagst er bedroht Dich? Oder reichts dafür ned? LG
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.08.2010
17 Antwort
@Just_a_Girl
Ich habe ihn schon mal wegen Bedrohung und Beleidigung in der Schwangerschaft angezeigt. Und nix ist passiert. Er hat sich wiedermal super rausgeredet. Ich denke daß die vorgefallenen Sachen vielleicht noch nicht ausreichen. Was macht denn die Polizei schon, wenn dir Einer per Sms droht dich nachts mal besuchen zu kommen um "dich etwas gerade zu rücken"!? in diesem land werden die täter geschützt. Wenn er mich das erste Mal körperlich angegangen hat, werde ich ihn anzeigen. Aber hoffentlich ist es dann noch nicht zu spät! Sonst heißt es nur wieder: Konnte Keiner das voraussehen? Oh doch ich schon!!
mamaadelmo
mamaadelmo | 23.08.2010

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