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Wann kann ein Beschäftigungsverbot erteilt werden?

Nandy32
Nandy32
24.09.2009 | 9 Antworten
In der 6 SSW hatte ich zum ersten Mal Blutungen. Ich musste 3 Wochen konsequente Bettruhe einhalten. Die Schwangerschaft schien nun auch problemlos zu verlaufen. Ich ging auch wieder arbeiten. in der 14. SSW besuchte ich übers Wochenende meine Eltern (1, 5 Std. entfernt). Dort bekam ich Schmerzen im Unterbauch und schwallartige Blutungen. Ich wurde mit dem RTW ins Krankenhaus am Ort gebracht. Dort musste ich 2, 5 Wochen bleiben. dem Kinde geht es gut. Diagnose: Plazenta liegt am Rande des Muttermundes, leichte Ablösung. Zur Zeit werde ich vom FA am Ort meiner Eltern betreut. Nächste Woche fahre ich wieder nach Hause, da mein Mann Urlaub hat.
In 2 Wochen läuft meine Krankschreibung aus. Meine Plazenta hat sich leicht hochgezogen. Eine akute Gefahr besteht nicht mehr! Trotzdem habe ich Angst wieder zu arbeiten. Ich bin Lehrerin an einer Hauptschule. Hier ist jeden Tag Dauerstress angesagt. Wir haben auf dieses Kind so gewartet! Ich habe immer noch Angst es zu verlieren! Wie stehen meine Chancen, dass meine FA an meinem Heimatort ein Beschäftigungsverbot ausstellt?
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9 Antworten

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1 Antwort
ich denke schon
schildere es deinem fa auch deine ängste.
stern89
stern89 | 24.09.2009
2 Antwort
beschäftigungsverbot.
hey, das beschäfitigungsverbot kannst du jeder zeit kriegen. es wird immer für 4 wochen ausgestellt und dann verlängert. Ich kann dir nur raten das zu machen und mit der ärztin zu besprechen, denn wenn was passiert kann keiner das wieder gut machen. Und dein kleines gehet einfach vor.
wiebkehb
wiebkehb | 24.09.2009
3 Antwort
die stehen sicher
sehr gut.. gehe hin und erkläre ihm die situation. und frage gezielt nach dem beschäftigungsverbot
Susi0911
Susi0911 | 24.09.2009
4 Antwort
Hallo,
sprech deinen FA direkt drauf an und erklär ihm alles, da du Lehrerin bist besteht auch hoche Ansteckungsgefahr und somit Gefahr für dich und dein Kind. Erklär es deinem FA. LG
Anna_25
Anna_25 | 24.09.2009
5 Antwort
Hallo
wenn du es ihm so schilderst, mit dem Stress und so denke ich er wird es vielleicht tun.Er wird ja auch alle ärztlichen Befunde bekommen.Ansonsten stellt nur noch der AG Beschäftigungsverbot aus. Viel Glück!Und eine schöne Schwangerschaft!denke dran KEINEN STREß!
maxijosi
maxijosi | 24.09.2009
6 Antwort
,...
Ich denke mal wenn du deine Probleme deinem FA schilderst wirst du auch Beschäftigungsverbot bekommen. Ich hab seit der 9ssw Beschäftigungsverbot, erstens wegen meiner Vorgeschichte und zweitens wegen meinem Beruf , meine Ärztin hat das Verbot von sich aus gegeben ich musste nicht nach fragen… Red einfach mal mit deinem FA, ich drücke dir die Daumen. LG Dani
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 24.09.2009
7 Antwort
huhu....
ich bin risikoschwangere, hatte 3 fg und habe bei meiner letzten ss sofort ein BV erteilt bekommen. er hat es mir bis zum beginn des mutterschutzes ausgestellt. ich war zu dem zeitpunkt in der 6.ssw. schildere ihm deine situation, er wird dir sicher ein BV ausstellen. für deine und die kindesgesundheit ist es nur zu raten. ich wünsche dir alles liebe und eine schöne und nun hoffentlich komplikationsfreie schwangerschaft .
Annika24
Annika24 | 24.09.2009
8 Antwort
...
ich habe mir ein bv von meinem hausarzt geholt und das ging vom anfang der schwangerschaft bis zur geburt.da wurde auch nicht viel gefragt.wurde in der firma ein wenig gemobbt wegen der vorangegangenen fehlgeburt . und das habe ich ihm gesagt und schon hatte ich den zetel.Du hast ein recht darauf wenn das wohl von mutter oder kind in gefahr sind.laut mutterschutzgesetz
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 24.09.2009
9 Antwort
Hi,
ich hatte damals 2 Fehlgeburten, und weil keiner so genau wußte woran das lag und man vermutet hatte, dass es der Stress auf der Arbeit war, wurde ich bei der 3. SS mit sofortigem Bekanntwerden aus dem Verkehr gezogen Es hängt vom Arzt ab, ob und wann er dir eins ausspricht. Sollte dein Doc sich weigern, würde ich evtl. über einen Wechsel nachdenken . dir alles Gute!
frosty77
frosty77 | 24.09.2009

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